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bhenblattVG Montabaur

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ELBERTGEMEINDEN

fmeistefs

von

Pihert/Welschneudorf informiert:

2003/2004 jm Kreis WW/Wied am 30.10.2005 ' »Masse B - Süd WW/Wied

Flbert/Welschn. I - SV Niedererbach 14.30 Uhr in Niederelbert i-liaa D -'Südost WW/Wied

Elbert/Welschn. II - SV Niedererbach II, 12.30 Uhr in Oberelbert

Niederelbert

erei

Nomborrr

tags

rechstunden des Ortsbürgermeisters

.von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr

fstags.

.von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr

005

ßensam"- lurchgefütitil vorgenc—: nelaktion. to

.Tel.: 02602/3482, Fax: 02602/950482

^gemeinde @ niederelbert.de "iet: www.niederelbert.de

ht über die Sitzung

gemeinderates Niederelbert 13.10.2005

„Irtschaftsplan für die Ortsgemeinde Niederelbert 2006

1übingei,(xM t jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die jährliche Auf­ing des Forstwirtschaftsplanes 2006 an. Zur Sitzung war der zustän- Revierförster Gebhard Klein eingeladen, der den aufzustellenden 2005, statt;|£chafts- und Fällungsplan zunächst ausführlich den Mitgliedern des timittag fip^fflemeinderates sowie den anwesenden Zuhörern erläuterte, merken Sietf Forstwirtschaftsplan sieht für das Jahr 2006 insgesamt 3.260 Fest- ilenderWpr (fmjjfolzeinschlag vor, die sich wie folgt aufteilen: lübinger, feluche 2.400 fm

Ische 50 fm

Fichte 740 fm

indspre# 3011 ® 70 fm

Npnterchi) Einnahmen von 110.779,00 € und die Ausgaben von 89.623,00 € las- laden* im Forstwirtschaftsplan 2006 einen Überschuss von 21.156,00 € 9 aaen rarten. Im Anschluss an die Erläuterung genehmigte der Ortsgemein­einstimmig den Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2006 in der vor- jjenden Fassung.

[ordnung der Baulandumlegung für einen Bereich zwischen l- und Neustraße

Ortsgemeinderat beschloss, für einen Teilbereich zwischen Nord- und heidel Ihr »;|ustraße im Gemarkungsteil „Am Boden” die Baulandumlegung anzu- eht.lhrge;‘i|i|[n. Das Baulandumlegungsverfahren trägt die Bezeichnung „Am Sn". Mit der Durchführung wurde der jeweils amtierende Umlegungs- ‘ ussjjeauftragt.

ingder Satzung über das Friedhof- und Bestattungswesen derfriedhofsgebührensatzung

rtsgemeinderat beschloss (jeweils als 2. Änderungssatzung) die mg der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen sowie »dhofsgebührensatzung. Die Satzungen werden in einer der näch- Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekannt gemacht.

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liehe Bekanntmachung

llung des Bebauungsplanes “Im Boden” Bauabschnitt der Ortsgemeinde Niederelbert;

Tipkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

lömeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 13.10.205 Jauungsplan „Im Boden“ 1. Bauabschnitt als Satzung beschlos- L~er Bebauungsplan wurde aus dem Flächennutzungsplan der Ver- Sjspmeinde Montabaur entwickelt, so dass eine Genehmigung durch Kreisverwaltung des Westerwaldkreises nach § 10 Abs. 2 BauGB nicht miich ist.

S at zungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung inW Ur ’ Bauverw altung, Zimmer 224, Konrad-Adenauer-Platz 8, ^Montäbäur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und b 8 j VOn 8 00 " 12 30 und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 ■ju und 14.00 -18.00 Uhr und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) von jeder- inn eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt Bebauungs- TOS Auskunft verlangen.

i w^h ® r ^ el<anntma chung tritt der Bebauungsplan in Kraft. b&t Ah fa o f hin 9®vviesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. b mäto S n und Aks- 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens-, Form fcvon eri i Vorscbri f ten dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner- Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber bumee^'« rii .. Inde 9 e| tend gemacht worden ist.

Wdiel?n» h*— n des ^ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB linem K" ;: 8aen<;nQkh* Ch , ad ' 9ung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver- ii backeHr-Sidfir p«i u - n sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre-

u baa »nder Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

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Nr. 43/2005

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti­gen beantragt.

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§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind

oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Niederelbert, 24.10.2005 Willi Müller, Ortsbürgermeister

Diamantene Hochzeit Katharina und Christian Gerlach

Die Eheleute Katharina und Christian Gerlach feiern am 05. November 2005 das Fest der Diamantenen Hochzeit. Als sie wenige Monate nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges heirateten, blickten sie, wie viele ande­re Deutsche auch, in eine ungewisse Zukunft. Der elterliche landwirt­schaftliche Betrieb half aber, die Lebensgrundlage und damit das tägliche Brot zu sichern.

Beide Eheleute haben das dörfliche Geschehen in Niederelbert immer mit großem Interesse verfolgt. Viele Anregungen für die Ortschronik können wir ihnen verdanken.