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Wochenblatt VG Montabaur

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Zugeiuinnausgleich

Nach dem Gesetz wird das End­vermögen der Eheleute festgestellt (Achtung: hier ist Stichtag der Tag der Zustellung des Scheidungs­antrages beim anderen Ehepart­ner!). Vom Endvermögen wird das Eheanfangsvermögen abge­zogen. Jeder der Ehepartner er­hält die Hälfte. Von während der

Ehezeit gemachten Erbschaften oder Schenkungen auf dasjirbteil wird „nur" der Wertzuwachs zwi­schen den Ehegatten geteilt. Wer seine Vermögensmasse in ande­rer Weise teilen will, braucht ei­ne vertragliche Regelung hierüber (Scheidungsfolgenvereinbarung oder Ehevertrag).

* ANWÄLTSBURO

ARTNER

Ines Gläser

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In Verkehrsstrafsachop ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich. Selbst genaue Kenntnis­se des Strafrechts und des Straf­prozessrechts werden nicht aus­reichen. Wenn der strafrechtliche Vorwurf im Zusammenhang mit ei­nem Verkehrsunfall erhoben wird, hat die Verteidigung erhebliche Auswirkungen auf Fragen der Haftung aus dem Verkehrsunfall sowie auf versicherungsrechtliche Folgen. Es droht immer ein Regress der eigenen Haftpflichtversiche- rung gegen den Fahrer. Darüber hinaus müssen verwaltungsrecht­liche Fragen im Zusammenhang mit dem Führerschein berück­sichtigt werden. Oft entscheidet sich der Ausgang dieser Folge­probleme mit den ersten Schritten

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