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Wochenblatt VG Montabaur
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Zugeiuinnausgleich
Nach dem Gesetz wird das Endvermögen der Eheleute festgestellt (Achtung: hier ist Stichtag der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages beim anderen Ehepartner!). Vom Endvermögen wird das Eheanfangsvermögen abgezogen. Jeder der Ehepartner erhält die Hälfte. Von während der
Ehezeit gemachten Erbschaften oder Schenkungen auf dasjirbteil wird „nur" der Wertzuwachs zwischen den Ehegatten geteilt. Wer seine Vermögensmasse in anderer Weise teilen will, braucht eine vertragliche Regelung hierüber (Scheidungsfolgenvereinbarung oder Ehevertrag).
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Ines Gläser
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In Verkehrsstrafsachop ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich. Selbst genaue Kenntnisse des Strafrechts und des Strafprozessrechts werden nicht ausreichen. Wenn der strafrechtliche Vorwurf im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall erhoben wird, hat die Verteidigung erhebliche Auswirkungen auf Fragen der Haftung aus dem Verkehrsunfall sowie auf versicherungsrechtliche Folgen. Es droht immer ein Regress der eigenen Haftpflichtversiche- rung gegen den Fahrer. Darüber hinaus müssen verwaltungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Führerschein berücksichtigt werden. Oft entscheidet sich der Ausgang dieser Folgeprobleme mit den ersten Schritten
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