anblatt VG Montabaur
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Nr. 42/2005
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. ,i en teil die vorgezogene Mitgliederversammlung 2006 abge- ind über einen möglichen Beitrag des Trimm-Treffs an der imskir • 2006 informiert werden.
Jlrdnunqspunkte der vorgezogenen Mitgliederversammlung 2006: üfeunq 2. Jubiläumskirmes 2006, 3. Verschiedenes ,un . Ortst;# 6 ^ b j’ tt e bis 28.10.2006 bei Rita Rosenbauer, Tel. 8615; Agnes fnolf Tel 767; Katja Stahlhofen, Tel. 18192.
[,1920 Niedererbach e.V.
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Ispielam Freitag, 21.10.2005, 19.30 Uhr, gegen die JSG Neustadt [annschaft
«sr^lrste bestreitet am Sonntag, 23.10.2005,14.30 Uhr, ihr Heimspiel l|n den SV Türkiyemspor Ransbach-Baumbach.
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VfR Nomborn
Traditioneller Preisskat
Am 18.11.2005 findet im Sportheim des VfR Nomborn der traditionelle Preisskat statt. Beginn ist um 19.30 Uhr, das Startgeld beträgt 6,00 Euro. Der 1. Preis beträgt 75,00 Euro, des weiteren gibt es Geld und Sachprei- se. Das gesamte Startgeld wird ausgespielt. Für das leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt!
Nächstes Heimspiel
Das nächste Heimspiel bestreitet der VfR Nomborn am Sonntag, 23.10.2005, gegen die SG Dernbach II. Anstoß ist wie immer um 14.30 Uhr. Thekendienst haben O. Ortseifen, P. Oeske und W. Reckeikamm. Wir hoffen auf Euer Kommen und Eure Unterstützung.
ELBERTGEMEINDEN
J^piel am Samstag, 22.10.2005,17.00 Uhr, gegen Oberelbert, lallenppielen sind Zuschauer und Interessenten herzlich eingeladen.
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Nomborn
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stunden des Ortsbürgermeisters
.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
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Kath. öffentliche Bücherei
Die kath. öffentliche Bücherei in Nombom ist für Sie und euch
geöffnet: donnerstags.von 17.00 bis 18.00 Uhr.
Die Ausleihe ist für drei Wochen kostenlos.
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ibruch
jder Nacht vom 13.10. auf den 14.10.2005 ist in den Kindergarten “Hum- Jhaus’^eingebrochen worden. Die Einbrecher haben eine Vielzahl von fänden entwendet. Wer Beobachtungen gemacht hat, setze sich (mit der Polizei bzw. mit mir in Verbindung.
jhalten Sie unsere Einrichtung im Auge und melden verdächtige linensabläufe.
Johannes Hübinger, Verbandsvorsteher
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^taHaus “Numburne” ist ein Kinderroller (City-Scooter) gefunden worden. hrung.M * Ver J ierer können die Fundsache bei entsprechendem Eigentums- g Bhsyets während der Sprechstunde abholen.
Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister
^^ratulation
j rMGV Arion 1900 Nomborn hat am Sonntag, 16.10.2005, in Nenters- ^WlNässlich des 100-jährigen Jubiläums der Eintracht Nentershau- II beim Chorwettbewerb alle ersten Preise (Ehrensingen, Klassensin- sichdasft üundiöchstes Ehrensingen) errungen. Der Dirigent, Matthias Schmidt, n konnte« ff denphor zum ersten Mal zum Wettstreit geführt hat, konnte dabei jeveW > ersten D irigentenpreis gewinnen.
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I Namen dpr°nrf rtl9en ^ rfo, 9 darf ich dem Chor und seinem Dirigenten L dem Voro- rtS9e ! T1ein . de Somborn recht herzlich gratulieren. Ich wün- iwprh weiterhin viel Erfolg, insbesondere beim Landeschor- W6rb lm November 2005 in Mutterstadt.
Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister
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Spieltermine der Junioren-Mannschaften der JSG Elbert/Welschneudorf/Horbach:
D-Il-Junioren: Samstag, 14 Uhr: JSG - JSG Staudt in Welschneudorf F-Il-Junioren: Freitag, 17.30 Uhr: JSK Horressen II - JSG auf dem Kunstrasenplatz in Horressen
SG Elbert/Welschneudorf informiert:
Saison 2005/2006 im Kreis WW/Wied Kreisklasse B - Süd WW/Wied am 23.10.2005 SG Ransbach-Baumbach - SG Elbert/Welschneudorf I,
14.30 Uhr in Ransbach-Baumbach Kreisliga D - Südost WW/Wied am 22.10.2005
SG Horressen/E. II - SG Elbert/Welschneudorf II, 15.30 Uhr in Horressen
Niederelbert
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
donnerstags.von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
im Rathaus.Tel.: 02602/3482, Fax: 02602/950482
E-Mail: gemeinde@niederelbert.de Internet: www.niederelbert.de
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Im Boden” der Ortsgemeinde Niederelbert;
hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 13.10.2005 den Bebauungsplan “Im Boden” als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises nach § 10 Abs. 2 BauGB nicht erforderlich ist. Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauverwaltung, Zimmer 224, Konrad- Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem nachstehend abgedruckten Plan ersichtlich. ,
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- Form- und materiellen Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

