Matt VG Montabaur
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Nr. 42/2005
rs Prachlera
Über die Ortsgrenze hinaus...
J s ) - aut^ durch den Winter
ITRAINING FÜR ALLE RADLER BEGINNT
> K.' nsieq bei der Rheinland-Pfalz-Rundfahrt? Davon werden die urer Radsportler weiterhin nur träumen können - obwohl in der _Janheit schon schöne Erfolge eingefahren werden konnten. Aber scnspreJÖn uns auch als Breitenradsportler auf die Straßensaison 2006 in die Sie■nahenden Wintermonaten optimal vorbereiten und drohenden Win- ^ichzuCl^bekämpfen. Bis Ostern bietet die RSG Montabaur e.V. deshalb 'Srein kostenloses wöchentliches Hallentraining an, damit alle Rad- 16 ndRadlerinnen fit ins Frühjahr kommen. Hierzu sind alle interessier- c . ..iRflHlerund besonders die RSG-Vereinsmitglieder mittwochs um 20.00 stelle) 0280 ) 1 / 7 “ neuen " Kreissporthalle im Schulzentrum Montabaur herz- ]s) - auf Anl: fwillKbrrimen. Übungsleiter ist unser bundesligaerfahrener Triathlet «Münz In 2 Stunden halten wir uns mit Laufübungen. Zirkeltraining. " e qym nastik und B allspielen in Form. Erstes Training ist am Mittel; Nach dem Training besteht bei einem „Radlerstammtisch” Jeleaelhei't, die zuvor verlorene Flüssigkeit wieder aufzutanken! Will- "mmenpind auch Nichtmitglieder der RSG. Vorherige Anmeldung ist iW eSbrderlich. Info beim RSG-Vorsitzenden Peter Jurkschat, Tel. i/iontateig(j 2/3227 oder Uli Schmidt, Tel. 06439/909227.
)-00 Uhrbg^^Bgnvorverkauf beginnt:
j of Folk & Fools”
i nn Mh^ifflper 1 zum 15. “Festival of Folk & Fools”! Die Kleinkunstbühne Mons _ Uhr ^jbor e.V. und die Stadt Wirges laden am Samstag, 19.11.2005, wieder diesem Westerwälder Kulturhighlight ein. Präsentiert werden im Bür- riiausfVirges wieder drei Größen aus Comedy, Kabarett und Folkmusik. tdenjSoNETS kommt eine der überzeugendsten deutschen Damen-A- tppeHa-Gruppen in den Westerwald... sie sind jung, sie sehen blendend iundzu allem Überfluss können sie sogar richtig gut singen. Sie wollen Tdiegjpitze der deutschen A-Cappella-Szene - und dieser Weg führt laintlich über das “Festival of Folk & Fools”. Schließlich war bei dem in n leteten 14 Jahren fast alles vertreten, was in dieser Sparte in Deutsch- ■egionalen Erfolg hat.
r Charme aus Dresden! Danach wird der Nachweis erbracht, dass !in zwei Mio. Jahren auf der Erde nur noch zwei Lebensformen gibt: Ter- Bfl und Rechtsanwälte! Verantwortlich für diese Theorie ist der Kabaret- | WERNER KOCZWARA mit seinem Programm “Am achten Tag schuf denflechtsanwalt”. Pointen und Paragraphen als Realsatire - und das ^»ntief^abenschwarz! Für den musikalischen Abschluss des 15. Festigt eine der überzeugendsten osteuropäischen Folklorebands zustän- , £ DIKANDA aus Polen.
U9 enc{ f ihrem ^eigenwilligen Weltmusik-Mix kreieren sie vulkanähnliche Musik, leben l der si e bereits 1999 den Eurofolk-Wettbewerb und 2004 den wichtig- ationalen deutschen Folkpreis gewinnen konnten, wird das 15. “Festival of Folk & Fools” vom Land Rheinland- und der Kreissparkasse Westerwald. Weitere Werbepartner sincf will- •’Der Eintritt kostet im Vorverkauf 14,00 Euro. Karten sind ab 17.10. rammen in Montabaur: Schuhhaus Schulte (Kirchstr. 28), in Wirges: kstelle und Buchhandlung Meurer (Bahnhofstraße). An der Abendrastet der Einlass 16,00 Euro.
lung ist nur an der Abendkasse möglich. Kartenreservierungen per ‘‘inter 02602/950830 oder im Internet unter inkunst-mons-tabor.de.
im Bürgerhaus Wirges ist um 19.30 Uhr, Einlass um 19.00 Uhr. Platz- ngen sind leider nicht möglich.
im Internet unter www.kleinkunst-mons-tabor.de sowie bei Uli ndt, Tel. 06439/909227 oder uli@kleinkunst-mons-tabor.de.
Jegegnungstreff
jWBpschen mit psychischer Erkrankung
^T Be gegniingstreff für Menschen mit psychischer Erkrankung oder in ■wenen Krisen findet am Montag, 24.10.2005, von 16.00 Uhr bis 18.00 *Ä m T dehaus der ev - Kirchengemeinde, Teplitz-Schönauer- IW, fiohr-Grenzhausen, statt.
Eyrchführung und Organisation hat Monika Händel, Auskünfte und neiaung bei Dipl.-Pädagogin Carmen Runkel, Telefon 02663/919663 | r Mai1 - C|, unkel@ diakonie-westerwald.de.
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Bekanntmachung
Zum Zwecke der Entschädigungsfeststellung bezüglich Grundeigentums für die Verwirklichung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme “ICE- Bahnhof Montabaur” in der Gemarkung Montabaur wurde der Antrag auf Durchführung eines Entschädigungsfeststellungsverfahrens gestellt. Verfahrensgrundlage ist:
§§ 85 ff des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; 19981S. 137), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S.1359)
Von der Maßnahme ist folgendes Grundeigentum betroffen:
Grundbuch
und
Gemarkung
Grundbuch
Flur
Flurstück
Nr.
Größe in m a
Inanspruchnahme in m*
Band
Blatt
Montabaur
3527
22
5101/3
1.343
ganz
5102/3
0,24
ganz
5102/5
136
ganz
5102/6
1.674
ganz
4309/17
1.594
ganz
Eigentümer :
a) Frau Maxgat Schroedar, Aubachstraße 3, 56410 Montabaur
b) Herr Wolf gang Schroedar, Aubachs traße 3, 56410 Montabaur
* ln Erbengemeinschaft *
Den Termin zur mündlichen Verhandlung über den Entschädigungsfeststellungsantrag habe ich anberaumt auf Dienstag, den 08. November 2005, um 10.00 Uhr im Besprechungszimmer, Nr. 238 (Rathaus - Neubau), bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Konrad- Adenauer Platz 8, 56410 Montabaur.
Die in dem Verfahren unmittelbar Beteiligten haben zu diesem Termin eine besondere Ladung erhalten.
Alle Beteiligten, deren rechtliches Interesse berührt wird, werden hiermit gemäß § 108 Abs. 5 BauGB aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch beim Nichterscheinen der Beteiligten über den Enteignungsantrag und andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden kann. Nach § 68 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 21.09.1998 (BGBl. IS. 3050) ist der Verhandlungstermin grundsätzlich nicht öffentlich. 442-01-11-01/05 Im Auftrag
56068 Koblenz, 22.09.05 Sigrid Wirz-Ries
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Beglaubigt:
(Siegel) Jan Burbach, Regierungsoberinspektor
Rechtsverordnung
über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 56410 Montabaur aus Anlass des Spezialmarktes “Bauernmarkt und Spectaculum Kaiser Maximilian I.”
Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 02.06.2003 (BGBl. 2003 Teil I S. 745) i.V.m. § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und des technischen Gefahrenschutzes (AGSchZuVO)vom 26.09.2000 (GVBI. S. 379), zuletzt geändert durch die Landesverordnung zur Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes vom 22.06.2004 (GVBI. S. 366), wird für die Stadt Montabaur mit Zustimmung-der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion folgende Rechtsverordnung erlassen:
§1
(1) Die Verkaufsstellen in der Stadt Montabaur dürfen aus Anlass des Spezialmarktes “Bauernmarkt und Spectaculum Kaiser Maximilian I.” am Sonntag, 30. Oktober 2005 von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§2
(1) Werden Arbeitnehmer an dem verkaufsoffenen Sonntag länger als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden.
(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muss, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.
(3) Jugendliche sowie werdende und stillende Mütter dürfen am verkaufsoffenen Sonntag nicht beschäftigt werden. Die Arbeitszeit von Jugendlichen und werdenden Müttern darf acht Stunden täglich nicht überschreiten.
§3
Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, Beschäftigungsart und -dauer der am verkaufsoffenen Sonntag beschäftigten Arbeitnehmer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.
§4
Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhändigen.
§5
Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2, 3 und 4 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschlussgesetz geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. IS. 965) in der zurzeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und stil-

