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Wochenblatt VG Montabaur

Nr - 40/20

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Unversicherter Regelfall

(wnp). Über 70 % aller Unfälle pas­sieren in der Freizeit; die meisten davon im eigenen Zuhause. Wenn sich schwere Konsequenzen wie Erwerbsunfähigkeit oder teure Be­handlungen aus dem Missgeschick ergeben, stehen viele Menschen schnell vor dem finanziellen Aus. Besorgniserregend ist die Situati­on vor allem für Hausfrauen, die trotz ihres langen Arbeitstages weder innerhalb noch außerhalb der Arbeitszeit versichert sind. Passiert ein Unglück, sind die Fol­

gen mitunter gravierend: Kno­chenbrüche oder schwere Ver­brennungen machen komplizier­te ärztliche Behandlungen nötig. Teure kosmetische Behandlungen, wie sie z. B. bei Verbrennungen nötig werden können, werden oft nicht von der gesetzlichen Kran­kenkasse übernommen. Zudem fällt der Patient für längere Zeit aus oder wird sogar zum Invaliden. Versicherungsexperten empfeh­len deshalb den Abschluss einer privaten Unfallversicherung.

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BerufsunfälilQliell- die unterschätzte Gefahr

200.000 Menschen schei­den Jahr für Jahr vorzeitig wegen Berufsunfähigkeit aus dem Berufsleben aus. Die Ursache: Krankheit, be­sonders häufig Nervenlei­den und Erkrankungen an Skelett und Bewegungs­apparat, Stichwort Band­scheibe.

Seit der Rentenreform im Jahr 2001 ist die private Absicherung der Berufsunfähigkeit für jeden Berufstätigen, der nach dem 31.12.1960 geboren wurde, un­verzichtbar. Denn das bisherige System der Berufs- und Erwerb­sunfähigkeitsrenten wurde durch das der sogenanntenErwerbs­minderungsrente" ersetzt. Die ge­setzliche Rente leistet seither nicht einmal 40 % des letzten Brut­toeinkommens, in den ersten fünf

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Jahren der Berufstätigkeit wird bei Berufsunfähigkeit, abgesehen

von wenigen Ausnahmen, nichts gezahlt. Entscheid den Erhalt der Erwei rungsrente ist zudem das stungsvermögen des mers, das ärztlich nad werden muss. Nurwerwenj drei Stunden pro Tag ai kann, erhält die volle Ei minderungsrente. Arb« halten diese Leistung, drei bis unter sechs StundenJ beitsfähig sind. Das stungsvermögen orientiertj nicht an der bisher ausg«|' Tätigkeit, sondern ist i gig von Ausbildung um eher Qualifikation.

Die Berufsunfähigkeitsveßj

rung ist daher eine Sicherung, die nach einer ren Krankheit oder einem

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