Nr. 25/2005
chenblatt
VG Montabaur
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mternet-Energie-Check ör Kleinunternehmen Lweltamt der Kreisverwaltung weist Weg Pneraieeinsparung und Kostensenkung Sinere Betriebe hin nh Handwerker wie Bäcker, Metzger, Frisör der sonstige Dienstleister - in fast jedem kleineren Unternehmen schlummern verdeckte Enerqiesparpotenziale. Wer die Einsparmög- «chkeiten nutzt, reduziert seine Kosten, schafft sich Wettbewerbsvorteile und leistet zudem einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Einfach mal einen Internet - Energie - Check machen, empfiehlt das Umweltamt der Kreisverwaltung in Montabaur. Angeboten wird dieser Service von der Klimaschutzagentur Bremer Energie-Konsens und das kostenlos.
Fünf bis zehn Prozent Energie- und Energiekosteneinsparung sind erfahrungs- gemäß schon mit geringem Aufwand zu erreichen. Bei entsprechenden Investitionen sind oft sogar 30 bis 50 Prozent möglich. Der Internet-Energie- Check ist in zwei Stufen angelegt: In einer ersten Stufe ist es zunächst möglich, sich mit einem Schnelltest einen Überblick verschaffen. Dies dauert nur wenige Minuten, man benötigt hierzu lediglich die letzte Energierechnung. Für alle, die dann genauer wissen wollen, wie in dem Betrieb Energiekosten effektiv eingespart werden können, startet in einer zweiten Stufe der Detail-Check. Die Daten aus dem Schnelltest können mit einem Knopfdruck übernommen werden. Für den Detail-Check werden maximal 30 Minuten benötigt, wenn alle Daten vorliegen.
Die Kosten übernimmt die gemeinnützige Klimaschutzagentur Bremer Energie-Konsens. Ausführliche Informationen sind im Internet unter der Adresse www.internet-energie-check.de abrufbar. Hier findet der interessierte Unternehmer beispielsweise speziell für Unternehmen seiner Branche ausgearbeitete Checklisten als PDF-Datei sowie weitere wertvolle Tipps.
Flutkatastrophe Südostasien:
Westerwaldkreis spendete für Hilfsprojekte
Insgesamt 15.000 Euro, verteilt auf drei Projektträger, hat der Westerwaldkreis als Flutopferhilfe für Südostasien bereitgestellt. Das gehtauf einen Beschluss des Kreisausschusses zurück. „Die Organisationen und deren Hilfsprojekte wurden von uns so ausgesucht, dass wir sicher sein können, dass unsere Spenden auch bei den wirklich betroffenen Menschen ankommen und eine nachhaltige Verbesserung der noch immer katastrophalen Lebensbedingungen ermöglicht wird“, betonte Landrat Peter Paul Weinert nach dem Beschluss des Kreisausschusses.
So gehen 5.000 Euro an ein Hilfsprojekt der Armen Dienstmägde Jesu Christi (ADJC) in Dernbach, die im Küstengebiet des südindischen Bundesstaat Tamil Nadu aktiv sind, fitere 5.000 Euro erhält das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche Hessen/Nassau im Dekanat Bad Marienberg für den lang- k r ®‘JQen Wiederaufbau der vom Sunami stark m Region südlich von Banda Aceh • Die übrigen 5.000 Euro fließen an
?oL Pr .? j ®i kt ” Schulf0nds Rheinland-Pfalz in Sri Lanka , das den Kauf von Schulausstattung und Lernmaterial ermöglicht
Neues Betreuungsrecht mit vielen Änderungen
Kreisverwaltung informiert alle Betreuer am 28. Juni
Sx J^ eite BetreiJ ungsänderungsgesetz (BtAndG) wird am 1. Juli in Kraft treten und gerade für Berufsbetreuer gravierende Änderungen mit sich bringen. Aus diesem Grund lädt die Kreisverwaltung in Montabaur alle freiberuflichen Betreuer und Mitarbeiter von Betreuungsbehörden am Dienstag, 28. Juni, 14.00 Uhr, zu einer Info-Veranstaltung ins Haus Montabor in Montabaur ein.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die wesentlichen Grundzüge der Reform und es werden vor allem die Auswirkungen auf die örtlichen Betreuungsstrukturen durch das neue Vergütungssystem dargestellt. Dabei geht es vorrangig um eine Gesetzesfolgeabschätzung für Berufsbetreuer, Betreuungsvereine und örtliche Betreuungsbehörden. Themenschwerpunkte sind unter anderem die Pauschalierung der Vergütung und des Aufwendungsersatzes für Berufsbetreuer durch das neue VBVG, Auswirkungen der neuen Vergütungssystematik auf Berufsbetreuer. Änderungen in der Bestellung und Entschädigung der Verfahrenspfleger, Überwachung und Aufsicht im Betreuungsrecht, der Betreuungsplan, neue Beratungsaufgaben für Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden. Referent ist Guy Walther (Altenstadt). Der Kostenbeitrag beträgt fünf Euro.
Anmeldung per Email, schriftlich oder telefonisch unter 02602/124 343 oder 124 346. E-Mail: Sigrid.Neu@westenwaldkreis.de
Kreisjugendsportfest in Selters
Das Kreisjugendsportfest findet am Samstag, 25. Juni, ab 9.00 Uhr, im Stadion Selters statt. Ausrichter ist der Leichtathletikkreis Westerwald. Meldungen bitte an die Kreisverwaltung, Sportreferat, 56409 Montabaur, Fax 02602/ 124574, Email: eva.spreitzer@westerwald- kreis.de. Meldeschluss ist am Do., 23. Juni.
Weniger Beitrag für Kleinkinder
Westerwaldkreis gleicht Kindergartenbeiträge an
Die Elternbeiträge für Kleinkinder werden an das Niveau der Elternbeiträge für Kinder im Kindergartenalter angepasst. Das beschloss der Jugendhilfeausschuss (JHA) des Westerwaldkreises in seiner jüngsten Sitzung.
Ab dem kommenden Kindergartenjahr 2005/ 2006 soll für Kinder unter drei Jahren, die einen Regelkindergarten besuchen, der normale Regel-Elternbeitrag erhoben werden. „Diese Beitragsangleichung zeigt die Familienfreundlichkeit des Westerwaldkreises. Niedrige Beitragssätze und eine großzügige Familienermäßigung für Mehrkindfamilien sowie eine Beitragsfreiheit für Familien mit mehr als vier Kindern unterstreichen das zusätzlich“, betont Landrat Peter Paul Weinert. Die Elternbeiträge für Kleinkinder in Kindergärten gelten
ab 1. August wie folgt: 84 Euro für einen Teilzeitplatz, 115,50 Euro der Ganzzeitplatz. Sofern nur ein Nachmittagsplatz zur Verfügung steht, wird nur die Hälfte des Elternbeitrages erhoben. Die übliche Elternermäßigung für Mehrkindfamilien wird auch für Kleinkinder angewandt.
Bei Kindergarten, die ihre Öffnungszeiten reduziert haben, vermindert sich der Elternbeitrag entsprechend der Stundenzahl.
Bei aller Urlaubsvorfreude auch an die nötigen Impfungen denken
Das Kreisgesundheitsamt in Montabaur berät Reisende
Damit die Urlaubsfreude nicht getrübt wird, rät das Kreisgesundheitsamt in Montabaur zur rechtzeitigen Information über Reiseimpfungen und Verhaltensmassregeln im Urlaubsland. Viele Reiselustige sind schon mit einem unliebsamen Mitbringsel zurückgekommen oder mussten ihren Urlaub vorzeitig abbrechen, da eine infektiöse Erkrankung sie nicht mehr die schönsten Tage des Jahres genießen ließ. Mit entsprechenden Impfungen wie zum Beispiel Diphterie, Polio, Hepatitis A und B sowie Typhus und Cholera und der medikamentösen Prophylaxe gegen Malaria kann man hier Vorbeugen.
Die Reiseveranstalter geben oft meist sehr knappe Hinweise auf die landestypischen Impfempfehlungen, doch ersetzt dies keinesfalls die persönliche individuelle Beratung. Hier kommt es zum Beispiel auf das Alter der Person an. Es macht einen Unterschied, ob Kinder auf Reisen gehen oder Senioren. Ein „Rucksacktourist“ benötigt andere Impfungen als ein Badeurlauber. Der enge Kontakt zur einheimischen Bevölkerung und der Aufenthalt in vielleicht unhygienischen Verhältnissen spielt hier eine Rolle.
Vorerkrankungen müssen berücksichtigt werden. Ein Herzkranker muss anders beraten werden als ein Gesunder. Der Aufenthalt in großen Höhen spielt ebenfalls eine Rolle bei der reisemedizinischen Beratung. Ab einer Höhe von 2000 Metern besteht ein erhöhter Sauerstoffbedarf und die Höhe kann Asthmatikern und Herzkranken Probleme bereiten. Genau wie bei langfristig geplanten Reisen sollt auch bei kurzfristigen Reiseplanungen, so genannte „Lastminute“ - Reisen, bei denen die Zeit bis zur Abreise nur kurz ist, an einen Schutz vor Infektionskrankheiten im Reiseland gedacht werden. Die meisten Impfungen können noch bis zum Tag der Abreise durchgeführt werden. Nachteile ergeben sich hierbei durch eventuell auftretende Nebenwirkungen. Bin ich flugtauglich? Wie hoch ist das Risiko einer Venenthrombose? Wie kann ich hier Vorbeugen? Wie betreibe ich effektiven Mückenschutz? Was muss ich beim Essen und Trinken beachten? All diese Dinge sollten vor der Reise mit einem in der Reisemedizin qualifizierten Arzt besprochen werden. Beim Kreisgesundheitsamt hat Dr. Ursula Kaiser, stellvertretende Amtsleiterin und Internistin, hierfür das Zertifikat und berät gerne persönlich und telefonisch unter der Rufnummer 02602/ 124-724.
Verantwortlich für den Inhalt: Pressestelle der Kreisverwaltung Westerwald "mr-aitmeier-Platzl -SSaiO Montabaur ■ Tel.: 02602,,20-000 e-Mall pressestelletMesterwaldkreiS.de

