Wochenblatt VG Montabaur
Öffentl. Bekanntmachungen
Öffentliche Ausschreibung
von Standplätzen für Glühwein- und Imbissstände im Rahmen des Weihnachtsmarktes 2005 in Montabaur
Der Weihnachtsmarkt im Jahre 2005 wird in der Zeit vom 26. November bis einschließlich 18. Dezember 2005 auf dem Konrad- Adenauer-Platz durchgeführt.
Zusätzlich soll an den vier Adventswochenenden begrenzt auf eine Zeitdauer von Freitag bis Samstag (jeweils 10.00 bis 20.00 Uhr) in ! der Innenstadt das Betreiben von zwei zusätzlichen Glühwein- I ständen (jeweils ein Stand auf dem großen Markt und ein Stand in ! der Kirchstraße) ermöglicht werden.
I Das Aufstellen und der Betrieb von weiteren Bewirtungsständen und Verkaufsständen in der Fußgängerzone sind in dieser Zeit nicht ! gestattet.
I Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich 2, Kul- i turbüro schreibt hiermit für die Stadt Montabaur aus:
3 Standplätze für jeweils einen Verkaufsstand für Glühwein auf dem Konrad-Adenauer-Platz (26.11. bis 18.12.2005)
I 3 Standplätze für jeweils einen Imbissstand auf dem Konrad- Adenauer-Platz (26.11. bis 18.12.2005)
2 Standplätze für je einen flexiblen Verkaufsstand für Glühwein auf dem großen Markt und in der Kirchstraße (4 Adventswochenenden am Freitag und Samstag)
| Für die Standplatzbetreiber gelten folgende Bedingungen und Auflagen:
1. Bewerben können sich nur Gastronomiebetriebe, die in der Innenstadt von Montabaur ansässig sind sowie Betreiber von Bewirtungsständen, die bisher regelmäßig am Weihnachtsmarkt in Montabaur teilgenommen haben.
2. Der Standplatzbetreiber schließt mit der Stadt Montabaur einen Vertrag bezüglich der Überlassung der Standfläche, in dem er auch die Marktbedingungen der Stadt Montabaur für den Weihnachtsmarkt verbindlich anerkennt. Bewerber können die Marktbedingungen im Kulturbüro der Verbandsgemeindeverwaltung (Stadthalle Haus Mons Tabor, Untergeschoss) einsehen.
3. Es sind folgende Standgelder an die Stadt Montabaur zu entrichten:
a) für einen Glühweinstand
Konrad-Adenauer-Platz:.500,00 €
b) für einen Imbissstand
Konrad-Adenauer-Platz:.300,00 €
c) für einen Glühweinstand großer Markt
oder Kirchstraße (nur Fr - Sa) .300,00 €
4. Alle Standplatzbetreiber haben den für ihren Bewirtungsstand erforderlichen Stromanschluss sowie erforderliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung eigenverantwortlich ggf. über die zuständigen Versorgungsunternehmen sicherzustellen.
5. Als Kostenanteil für die Bereitstellung öffentlicher Toiletten auf dem Konrad-Adenauer-Platz (zusätzlicher Toilettenwagen) ist pro Bewirtungsstand ein Betrag von 120 € an die Stadt Montabaur zu entrichten.
6. Die Betreiber der Glühweinstände auf dem großen Markt und in der Kirchstraße organisieren eigenverantwortlich die Bereitstellung von Toiletten.
7. Zur Gewährleistung des vorweihnachtlichen Charakters des Marktgeschehens ist für die Standbetreiber auf dem Konrad- Adenauer-Platz der Verkauf ausschließlich aus Holzhäuschen vorgeschrieben. Die Holzhäuschen sind durch den Standbetreiber weihnachtlich mit Tannengrün und Weihnachtsbeleuchtung zu dekorieren. Für die Beleuchtung ist ausschließlich weißes Licht vorgeschrieben.
8. Für die Betreiber der Glühweinstände auf dem großen Markt und in der Kirchstraße ist ein flexibler Verkaufsstand vorgeschrieben, der an den Adventwochenenden Freitag vormittags aufgebaut und Samstags nach den Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes um 19.00 Uhr wieder abgebaut wird.
9. Die Zuweisung der Standfläche an den Standbetreiber erfolgt ausschließlich durch das Kulturbüro der Verbandsgemeindeverwaltung.
10. Von jedem Standbetreiber ist eine Kaution in Höhe von 200 € an die Stadt Montabaur zu entrichten. Diese Kaution verfällt bei Verstößen des Standbetreibers gegen die Marktbedingungen, bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Öffnungszeiten und vorzeitigem Schließen des Standes zugunsten der Stadt Montabaur.
Bewerbungen können bis spätestens Donnerstag, 30. Juni 2005,12.00 Uhr beim Kulturbüro der Verbandsgemeinde Montabaur, Stadthalle Haus Mons Tabor, Koblenzer Straße, abgegeben werden.
Auskünfte erteilt Frau Weber, Tel.: 02602/9991822.
56410 Montabaur, 09. Mai 2005 im Aufträge:
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Gudrun Weber
Im Namen der Stadt Montabaur - Fachbereich 2, Kulturbüro -
0
Nr.
24/2005
Unterbrechung der Stromversorgung
Am 19.6.2005 wird zur Vornahme betnebsnotwendig er Arb • fen in der Zeit von 6.00 Uhr bis 9.00 Uhr die Stromversorgung unterbrochen. Wir bitten unsere Kunden um Verständnis für die im öffentlichen Interesse liegende Maßnahme.
Betroffen sind die Ortsgemeinden.
- Görgeshausen - Nentershausen - Niedererbach
Ihre KEVAG, Service-Center W
'esterwald
Eichfällige Wasserzähler im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur werden ausgetauscht
Wir weisen unsere Abnehmer darauf hin, dass die eichfälligen WasserzähiJ aufgrund der Eichgültigkeitsverordnung turnusgemäß zu folgenden Tel. nen ausgewechselt werden:
vom 27.06. bis 01.07.2005 Kadenbach, Neuhäusel, Eitelborn, Simmem vom 04.07. bis 08.07.2005 Daubach, Gackenbach, Holler, Horbach, Hübii gen, Niederelbert, Oberelbert, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf vom 1 1.07. bis 15.07.2005 Boden, Girod, Großholbach, Heilberscheid Hei-
ligenroth, Ruppach-Goldhausen
vom 18.07. bis 22.07.2005 Görgeshausen, Nentershausen, Niedererbach Nomborn
vom 25.07. bis 29.07.2005 MT-Bladernheim, MT-Eschelbach, MT-Ettere.’ dort, MT-Horressen, MT-Reckenthal, MT-Wirzenborn vom 01.08. bis 05.08.2005 MT-Elgendorf vom 08.08. bis 19.08.2005 Stadt Montabaur Die Arbeiten werden im Auftrag der Verbandsgemeindewerke Montabaur- Wasserversorgung - durch die Firma Schenk, Bitzen durchgeführt.
Den Monteuren dieser Firma bitten wir, ungehinderten Zutritt zu den Messeinrichtungen zu gewähren. Des Weiteren bitten wir die Abnehmer, dafür Sorge zu tragen, dass die Wasserzähler leicht zugänglich sind.
Der Austausch der Zähler erfolgt für den Abnehmer kostenlos.
56410 Montabaur. 13.06.2005 Ki aeser
Verbandsgemeindewerke Montabaur Werkleiter
Abwasserzweckverband Bad Ems
Die 4. Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Bad Ems findet am Mittwoch, 22.06.2005, 17.00 Uhr, im kleinen Sitzungssaal (Zimmer 215) des Rathauses in Bad Ems, Bleichstr. 1, statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil
1. Beratung und Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserzweckverbandes Bad Ems zum 31. Dezember 2004
2. Mitteilungen
3. Anfragen Nichtöffentlicher Teil
4. Auftragsvergabe
5. Bau eines Blockheizkraftwerkes auf der Kläranlage Bad Ems; Erörterung der Ausschreibungsunterlagen
6. Klärschlammentsorgung ab dem 01. Januar 2006
7. Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Abwasserzweckverbandes Bad Ems durch das Rechnungs- und Gemeinde- prüfungsamt des Rhein-Lahn-Kreises
8. Mitteilungen Anfragen
Bad Ems, 08.06.2005
Josef Oster, Verbandsvorstem
Die Verwaltung informiert
Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung .
Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Auskunfts- undI Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag bs| der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur ab. Hierzu können auch Bürger, die bei der BfA Berlin versichert sind, vorsprechen. Beratungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zuj allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personalausweises/Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter -auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich.
Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmöglichke I Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interessierten urnw-l herige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02602 / 1 26313 (H Schrupp) oder per E-Mail: Bschrupp@montabaur.de. Bitte geben Siet® 4 5 6 7 8 9 10 Namen, Versicherungsnummer und Beratungswunsch an. .
Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunterlagen, denSoz alversicherungsausweis und - soweit dem Rentenversicherungsträgef n I nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od. sonstige Berufsaus budung), z. B. Lehrvertrag und Gesellenbrief, mit. C J
Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollten auch das h. lenstammbuch bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht w

