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VG Montabaur

Nr. 22/2005

chenblatt

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Öffentl. Bekanntmachungen

Bekanntmachung

Lhörungsverfahren)

J n uprhandsgemeinde Montabaur hat bei der Struktur- und Geneh- [L D ' e Direktion Nord, Koblenz, die Planfeststellung gemäß § 31 Abs. 2 ! 9 i Wasserhaushaltsgesetz zur Errichtung eines Hochwasserrück- Ktebeckens am Sandbach in der Lrkung NIEDERERBACH,

Kcke 8, 9/2, 21,22/4, 23, 24, 25/1,25/2, 30, 31, 32, 41,50/5, 51/4,

$/5,51/6, 53

tijantragt'

I ist aem § 31 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts Whaushaltsgesetz - WHG -) vom 19.08.2002 (BGBl. I S. 3245),

1 «tzt aeändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 03.05.2005 (BGBl. I c 1224) §§ 72, 78, 105 Abs. 2 und 114 ff. des Wassergesetzes für das 'Jd Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG) vom 22.01.2004 hVBI S 54), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GVBI. S. fil sowie §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom «01 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Geset­zes vom 05.05.2004 (BGBl. I S. 718) die Durchführung eines Planfest- fellunasverfahrens erforderlich. Die Zuständigkeit der Struktur- und Lnehmiaunasdirektion Nord ergibt sich aus den §§ 72 Abs. 7, 78 Abs. J105 Abs. 2,107 Abs. 1 LWG.

2 Im Zusammenhang mit der vorgenannten Maßnahme erfolgt zudem die Bekanntgabe gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltver- fäglichkeitsprüfung (UVPG), dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (cht durchgeführt wird.

Die gemäß § 114a Abs. 2 i.V.m. Ziffer 13.6.2 der Anlage 2 des Wasser- fesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG -) Mörderliche Vorprüfung hat ergeben, dass von dem Vorhaben keine lieblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen.

^Näheres über Art und Umfang der beantragten Maßnahme kann den jitrags- und Planunterlagen (Zeichnungen, Pläne und Erläuterungen), 312-87-143-1/20 03, entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Insichtnahme ausgelegt werden.

Die Verwaltung informiert

ontag bis Mittwoch..08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

IDonnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 18.00 Uhr

[Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr

[Öffnungszeiten des Bürgerbüros

»Montag - Mittwoch.08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

IDonnerstag.08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

»Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr

[Bürgerbüro - Telefonnummer .02602/126-123

[Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne [(Zimmer 220 und 221)

[Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

.mmr .und 14.00 bis 16.00 Uhr

onnerstag...08.00 bis 12.30 Uhr

...und 14.00 bis 18.00 Uhr

[Freitag.........08.00 bis 12.30 Uhr

timmer 220, Telefonnummer.....02602/126-192

[Zimmer 221, T elefonnummer.02602/126-191

[Redaktion Wochenblatt bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Montabaur;

firner 233 (Rathaus Neubau - Ebene 2)

Tedaktionsschluss ist montags.15.30 Uhr

Tel.; 02602/126-106

Fax: 02602/126-251 p'Mail: wochenblatt@montabaur.de

[ Zentrale Telefonnummer.02602/126-0

E-Mail-Adresse:. info@Montabaur.de

Internet:. http://www.vg-montabaur.de

Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, oder Postfach 1262,56402 Montabaur

Die Planunterlagen liegen aus vom 13.06. bis 12.07.2005 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Montabaur Dienstzimmer Nr.: 214, Dienstzeiten:

Montag bis Mittwoch.8.00 bis 12.30 Uhr

.+ 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.8.00 bis 12.30 Uhr

.+ 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag.8.00 bis 12.30 Uhr

4. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der o.g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Nie­derschrift Einwendungen erheben.

Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 26.07.2005 ein­schließlich entweder bei der unter 3. genannten Behörde oder bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz, erhoben werden.

Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausge­schlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

5. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Ein­wendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert. Dieser Erörterungstermin wird mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, wer­den von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Betei­ligten kann auch ohne ihn im Erörterungstermin verhandelt werden.

6. Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen

können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrich­tigt werden.

kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

7. Die Einwendungen werden dem Antragsteller und den beteiligten Behör­den, die in ihrem Aufgabenbereich berührt werden, bekannt gegeben. Der Einwendungsführer kann verlangen, dass Name und Anschrift vor der o.g. Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Zulassungsverfahrens nicht erfor­derlich sind.

Montabaur, 30.05.2005

Scheckübergabe für den Quendelberg

Am Montag, 23. Mai 2005 überreichten Sabine Graben und Manuela Wolf einen Scheck über 280,00 an die Stadt Montabaur, den Stadtbürger­meister Klaus Mies gerne in Empfang nahm. Die Initiatorinnen des Second-Hand-Basars vom März 2005 aus Eigendorf haben den Erlös aus dem Verkauf von Kaffee und Kuchen sowie der Standgelder für die städ­tische EinrichtungFreizeitanlage Quendelberg gespendet. Sie wollen mit ihrem Beitrag die Anschaffung neuer Spielgeräte unterstützen. Für den Verein Stadtmarketing, der sich seit dem letzten Jahr für die Ver­besserung der Spielmöglichkeiten und die Wiederbelegung des Quen­delbergs einsetzt, bedankte sich der Vorsitzende Jörg Harle sehr herz­lich. Stadtbürgermeister Klaus Mies und Jörg Harle betonten, dass es sehr vieler gemeinsamer Initiativen bedürfe, um eine nachhaltige Verbesse­rung der Freizeitanlage zu erreichen und freuen sich darüber, dass sich auch Bürger und Bürgerinnen der Stadtteile für dieses Ziel einsetzen. Besonders auch für Familien der umliegenden Stadtteilen und Gemein­den kann der Quendelberg ein beliebtes Ausflugsziel sein, da es hier nicht nur vielfältige Spielmöglichkeiten gibt, sondern durch die Eröffnung des Bistros, das täglich von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet hat, auch für das leibliche Wohl bestens gesorgt wird.

Jörg Harle, Sabine Graben, Manuela Wolf und Stadtbürgermeister Klaus Mies (v.i.n.r.) im Rathaus bei der Scheckübergabe

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