VG Montabaur
Nr. 22/2005
chenblatt
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Öffentl. Bekanntmachungen
Bekanntmachung
Lhörungsverfahren)
J n uprhandsgemeinde Montabaur hat bei der Struktur- und Geneh- [L D ' e Direktion Nord, Koblenz, die Planfeststellung gemäß § 31 Abs. 2 ! 9 i Wasserhaushaltsgesetz zur Errichtung eines Hochwasserrück- Ktebeckens am Sandbach in der Lrkung NIEDERERBACH,
Kcke 8, 9/2, 21,22/4, 23, 24, 25/1,25/2, 30, 31, 32, 41,50/5, 51/4,
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tijantragt'
I ist aem § 31 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts Whaushaltsgesetz - WHG -) vom 19.08.2002 (BGBl. I S. 3245),
1 «tzt aeändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 03.05.2005 (BGBl. I c 1224) §§ 72, 78, 105 Abs. 2 und 114 ff. des Wassergesetzes für das 'Jd Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG) vom 22.01.2004 hVBI S 54), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GVBI. S. fil sowie §§’ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom «01 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 05.05.2004 (BGBl. I S. 718) die Durchführung eines Planfest- fellunasverfahrens erforderlich. Die Zuständigkeit der Struktur- und Lnehmiaunasdirektion Nord ergibt sich aus den §§ 72 Abs. 7, 78 Abs. J105 Abs. 2,107 Abs. 1 LWG.
2 Im Zusammenhang mit der vorgenannten Maßnahme erfolgt zudem die Bekanntgabe gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltver- fäglichkeitsprüfung (UVPG), dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (cht durchgeführt wird.
Die gemäß § 114a Abs. 2 i.V.m. Ziffer 13.6.2 der Anlage 2 des Wasser- fesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG -) Mörderliche Vorprüfung hat ergeben, dass von dem Vorhaben keine lieblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen.
^Näheres über Art und Umfang der beantragten Maßnahme kann den jitrags- und Planunterlagen (Zeichnungen, Pläne und Erläuterungen), 312-87-143-1/20 03, entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Insichtnahme ausgelegt werden.
Die Verwaltung informiert
ontag bis Mittwoch..08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
IDonnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 18.00 Uhr
[Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
[Öffnungszeiten des Bürgerbüros
»Montag - Mittwoch.08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
IDonnerstag.08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
»Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
[Bürgerbüro - Telefonnummer .02602/126-123
[Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne [(Zimmer 220 und 221)
[Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
.„„mmr .und 14.00 bis 16.00 Uhr
onnerstag.“..08.00 bis 12.30 Uhr
...und 14.00 bis 18.00 Uhr
[Freitag.........08.00 bis 12.30 Uhr
timmer 220, Telefonnummer.....02602/126-192
[Zimmer 221, T elefonnummer.02602/126-191
[Redaktion Wochenblatt bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Montabaur;
firner 233 (Rathaus Neubau - Ebene 2)
Tedaktionsschluss ist montags.15.30 Uhr
Tel.; 02602/126-106
Fax: 02602/126-251 p'Mail: wochenblatt@montabaur.de
[ Zentrale Telefonnummer.02602/126-0
E-Mail-Adresse:. info@Montabaur.de
Internet:. http://www.vg-montabaur.de
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, oder Postfach 1262,56402 Montabaur
Die Planunterlagen liegen aus vom 13.06. bis 12.07.2005 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Montabaur Dienstzimmer Nr.: 214, Dienstzeiten:
Montag bis Mittwoch.8.00 bis 12.30 Uhr
.+ 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.8.00 bis 12.30 Uhr
.+ 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag.8.00 bis 12.30 Uhr
4. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der o.g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben.
Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 26.07.2005 einschließlich entweder bei der unter 3. genannten Behörde oder bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz, erhoben werden.
Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
5. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert. Dieser Erörterungstermin wird mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterungstermin verhandelt werden.
6. Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen
können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden.
kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
7. Die Einwendungen werden dem Antragsteller und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich berührt werden, bekannt gegeben. Der Einwendungsführer kann verlangen, dass Name und Anschrift vor der o.g. Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Zulassungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Montabaur, 30.05.2005
Scheckübergabe für den Quendelberg
Am Montag, 23. Mai 2005 überreichten Sabine Graben und Manuela Wolf einen Scheck über 280,00 € an die Stadt Montabaur, den Stadtbürgermeister Klaus Mies gerne in Empfang nahm. Die Initiatorinnen des Second-Hand-Basars vom März 2005 aus Eigendorf haben den Erlös aus dem Verkauf von Kaffee und Kuchen sowie der Standgelder für die städtische Einrichtung „Freizeitanlage Quendelberg“ gespendet. Sie wollen mit ihrem Beitrag die Anschaffung neuer Spielgeräte unterstützen. Für den Verein Stadtmarketing, der sich seit dem letzten Jahr für die Verbesserung der Spielmöglichkeiten und die Wiederbelegung des Quendelbergs einsetzt, bedankte sich der Vorsitzende Jörg Harle sehr herzlich. Stadtbürgermeister Klaus Mies und Jörg Harle betonten, dass es sehr vieler gemeinsamer Initiativen bedürfe, um eine nachhaltige Verbesserung der Freizeitanlage zu erreichen und freuen sich darüber, dass sich auch Bürger und Bürgerinnen der Stadtteile für dieses Ziel einsetzen. Besonders auch für Familien der umliegenden Stadtteilen und Gemeinden kann der Quendelberg ein beliebtes Ausflugsziel sein, da es hier nicht nur vielfältige Spielmöglichkeiten gibt, sondern durch die Eröffnung des Bistros, das täglich von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet hat, auch für das leibliche Wohl bestens gesorgt wird.
Jörg Harle, Sabine Graben, Manuela Wolf und Stadtbürgermeister Klaus Mies (v.i.n.r.) im Rathaus bei der Scheckübergabe
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