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Nr.-

S

V G Montabaur

Nr. 12/2006

Qdkanntmachung

r 8 «ries BebauungsplanesIm Wäldchen rÜmeinde Simmern

P i-hriina der vorgezogenen Offentlichkeitsbeteiligung

I^ ,U des Baugesetzbuches (BauGB) y

^inderat Simmern hat in seiner Sitzung am 14.12.2005 die Bebauungsplanes beschlossen (s. vorstehende I vLntmachung). Der Geltungsbereich des Bebauungspla- ;re ^nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

319 -30Uhr *£1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele 3 l9 -30UhrH dp Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit * r,na und Erörterung zu geben.

Zweck liegt die Entwurfsplanung zur Einsichtnahme in der

If 5 na 05 2006 (einschließlich)

'Jandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 224,

er

1de Neuhäu-i Jn gssaaTdes|

fl

- Knauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden Hpnstaqs und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 hfl donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 s von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

, 03.2006 Jörg Haseneier, Ortsbörgermeister

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Stüber die Sitzung sgemeinderates Simmern

' .und Beschlussfassung über die Aufstellung des SsplanesSiebenborn bzw.Hölscheter Weg

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebau­tes hat der Ortsgemeinderat überden Verbindungsweg zwischen in Baugebiet und dem landwirtschaftlichen Weg abgestimmt. Mieinderat beschloss, dass der Verbindungsweg zwischen den icken Christmann und Hentschel auf eine Breite von 1,5 m ange­lten soll.

,g und Beschlussfassung über den Erlass Satzung zur Änderung der Hauptsatzung jemeinderat hat die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung jemelnde Simmern beschlossen.

|ä2. Änderung der Hauptsatzung hat der Ortsgemeinderat dem igemelster die Entscheidung über die Erteilung des Einverneh- SrVorhaben übertragen, die die Grundzüge der städtebaulichen nicht berühren.

men ist die Erteilung des Einvernehmens zur Neuerrichtung ääuden, soweit es sich nicht um Garagen oder untergeordnete le handelt.

[iäungwird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes rch Bekannt gegeben.

mg und Beschlussfassung über den jährlichen ilmtrag des SC Simmern

jemeinderat stimmte dem Zuschussantrag des SC Simmern über (;ä1 Euro zu. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Haus- IM bereitgestellt und nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung rfportclub Simmern ausgezahlt.

1 tag und Beschlussfassung über den jährlichen tesantrag der kath. öffentlichen Bücherei jemeinderat stimmte dem Zuschussantrag der kath. öffentlichen zliche Gym- ssiin Höhe von 250,00 zu.

/mnastikan. ^sprechenden Haushaltsmittel werden im Haushaltsplan bereitge- 9 bis 20 Uhr tiid nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung an die kath.

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che Bücherei ausgezahlt, i-tli haben die anwesenden Ortsgemeinderatsmitglieder einen frei- in Höhe von 170 gespendet.

nit ab 27.03 L auch' i Samstag r alte Sport]

iche Bekanntmachung Jgdes Ortsgemeinderates jjlsgemeinde Simmern

Emn^* zun ^ des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Simmern Dienstag, dem 28. März 2006, um 20.00 Uhr im Hotel Wald-

wdnung

Gliche Sitzung

Nüber die Errichtung eines Schredderplatzes Pflanzung von Bäumen auf dem Friedhof , am Haus Siebenborn

1 hührensatzun ^ esc ^* uss ^ assun 9 üt* er Änderung der Friedhofsge-

SauÜhau u , nc * Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und

2 n plar l fürdas Haushaltsjahr 2006 Anfragen

yw-ageslunde

äss;:

G-^od.I^elariin'^ en ^' ,2un 9 sind alle interessierten Einwohner/innen herz-

^^ 24 . 03.2006

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des BebauungsplanesIm Wäldchen der Ortsgemeinde Simmern

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Simmern hat in seiner Sitzung am 14.12.2005 den Beschluss gefasst, für das Gebiet südlich der bebauten Grundstücke an der StraßeAlte Wiese sowie der Schlossstraße (tlw.) bis zur 380 kV- zusteHen^ 6 ' nen ® e b auun 9 s P' an der BezeichnungIm Wäldchen auf-

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffent­lich bekannt gemacht.

Simmern, 17.03.2006

Jörg Haseneier, Ortsbürgermeister

Haseneier

Ortsbürgermeister

Schredderplatz wird eröffnet

Samstag, 01.04.2006,14.00 -16.00 Uhr

In der Gemeinderatssitzung am 19.10.2005 wurde einstimmig die Errich­tung eines Schredderplatzes auf dem eingezäumten Festplatz (Anlage neben dem Tennisplatz) ab Frühjahr 2006 beschlossen.

Nachdem sich auch die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Land­wirtschaft und Ortsverschönerung mit den Details vor Ort auseinander­gesetzt haben, steht nunmehr der Eröffnung des Schredderplatzes nichts mehr im Wege. Von April bis einschließlich November ist der Schredder­platz jeweils am ersten Samstag des Monats von 14.00 bis 16.00 Uhr zur Ablagerung von schredderfähigen Ast- und Baumschnitt geöffnet. Dieses Angebot gilt allerdings nur für Simmerner Einwohner und für nichtge­werbliche Zwecke. In dem vorgenannten Zeitraum kann allerdings nur wirklich schredderfähiges Material abgegeben werden. Hecken- oder Rasenschnitt, Blumenreste, Laub oder Ähnliches gehört in die braune Mülltonne! Ablagerungen außerhalb des Schredderplatzes sind nicht erlaubt. Während der Öffnungszeiten wird jeweils ein Betreuer den Schredderplatz beaufsichtigen. Den Anweisungen des Betreuers sind Fol­ge zu leisten. Die Grünabfälle werden gegen einen geringen Kostenbei­trag entgegengenommen und später geschreddert. Überschüssiger Mulch kann dann auch erworben werden.

Federführung und verantwortlich für den Schredderplatz sind der Beige­ordnete Johannes Ullrich und Ulrich Buscher. Die Mitglieder des Ortsge­meinderates Dr. Schink, Herbert Hahn und Brigitte Kindel haben sich im Vorfeld ebenfalls bereit erklärt, unterstützend mitzuwirken.

Den vorgenannten Personen sei schon jetzt für ihr ehrenamtliches Enga­gement gedankt.

Jörg Haseneier, Ortsbürgermeister