Einzelbild herunterladen

Wochenblatt VG Montabaur

14

KEVAG Verteilnetz GmbH

Assetnunagement

Gehört zum Schreiben vom

: . li.PX.Qsr

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Montabaur, 13.03.2006 Klaus Mies, Stadtbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes “Ortslage - Wirzenborn” der Stadt Montabaur;

hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 21.07.2005 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Ortslage - Wirzenborn” einzuleiten.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffent­lich bekannt gemacht.

Planinhalt

Durch den Bebauungsplan “Ortslage - Wirzenborn” soll der bisher unver- plante und nach § 34 BauGB - Bauen im Innenbereich - zu beurteilende Ortsteil insgesamt planungsrechtlich geordnet werden. Entsprechend dem Vorgefundenen Rahmen in Bezug auf die Art der baulichen Nutzung wur­de der Planbereich in ein Dorf- und ein eingeschränktes Dorfgebiet mit entsprechend differenzierten Festsetzungen gegliedert.

Zur Förderung der Investitionsbereitschaft von Eigentümern und Interes­senten sowie zur Steigerung der Attraktivität des alten Ortskerns wurden die Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeiten verbessert und großzügiger gestaltet.

Erhebliche Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflan­zen, Luft, Klima, Landschaft, Boden, Wasser, Kultur- und sonstige Sach­güter sowie mögliche negative Wechselwirkungen untereinander sind nicht zu erwarten.

Als Ausgleich für die mit der Bebauung von Grundstücken einhergehen­den Eingriffe in Natur und Landschaft, Wasserhaushalt und Boden wur­den zu bepflanzende private Grünflächen und konkrete Bepflanzungs­vorschriften für die einzelnen Neubaugrundstücke vorgesehen. Darüber hinaus dürfen private Verkehrsflächen usw. nicht vollständig versiegelt werden und die überbaubaren Grundstücksflächen wurden durch die Fest­legung von Grundflächenzahlen vorgegeben.

Plangebiet . ^ aus der nachstehend abgedruckten Ski4

Oer planbereich ergi K(aus Mies> stadtbürgerme

Montag 13.03.2

Flur 14

'Flur 3

Flur 14

Flur II

5M +

Flur 5'

Flur 12

Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes “Ortslage - Wirzenborn” der Stadt Montabaur; hier: Durchführung der vorgezogenen ÖffentlichkeitsbeteiligunS] nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 21.07.2005 dieAuf- stellung des v.a. Bebauungsplanes beschlossen (siehe vorstehende Plan­skizze). i l

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenhf zur Äußerung und Erörterung zu geben. I ^

Neben dem Entwurf der Begründung, den textlichen und zeichnen^ Festsetzungen liegt auch der vorläufige Umweltbericht offen, jj Zu diesem Zweck liegt die Aufstellungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom |

27.03.2006 - 28.04.2006 (einschließlich) I

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 22öJ Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunfl (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 ülir und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 13.03.2006 Klaus Mies, Stadtbürgerme

Stadtrat tagte am 9. März 2006

ln der jüngsten Sitzung des Stadtrates informierte Stadtbürgerme! Klaus Mies über den Jahresbericht der Stadtbücherei für das Jahr 20K Er brachte zum Ausdruck, dass die Stadtbücherei einen hohen Stellef wert einnehme und nicht nur von Leserinnen und Lesern der Stadt genut werde, sondern darüber hinaus auch von Leserinnen und Lesern innen halb und außerhalb der Verbandsgemeinde Montabaur. J

Die Fraktionen im Stadtrat äußerten sich übereinstimmend sehr lobaj und positiv zum Konzept der Stadtbücherei. Dabei wurden die Kinaer- Jugendarbeit und die Veranstaltungsreihen, die in der Stadtbucher finden, besonders hervorgehoben.

Der Jahresbericht ist nachstehend abgedruckt.

Jahresbericht der Stadtbücherei 2005 1. Bestand und Nutzung: . A

Die Stadtbücherei Montabaur hatte am 31.12.2005 e ' nen , n 29.751 Büchern, Zeitschriften, CDs, CD-ROMs, MCs und Sp • Diese Medien wurden im Jahr 2005 insgesamt 113.111' malaus -* Jedes Medium ist damit im Durchschnitt 3,8-mal umgesetrt wo

2004 wurden 113.595 Ausleihen erreicht. 2005 sind ina efähr ein«

weniger als im Vorjahr erzielt worden. Dieses ep tspncn y Tagesausleihe - bedingt durch geringe Öffnungszeiten ( .L a g^ entsprechen die Entleihungen mit über 1 13.000 dem n Vorjahres. 1322f

Im Jahr 2005 sind 2652 Medien neu aufgenommen una ^ ausgeschieden worden, die auf unserem Flohmarkt v ^ Über die Fernleihe aus anderen Bibliotheken wur en j bestellt, ca. 16 % mehr als 2004. • h aus '

Der Bestand der Stadtbücherei Montabaur setzt sic Mediengruppen zusammen: