Nr. 10/2006
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Prozentanteil 2006
.6,84 v. H.
Uj^^äinehsausgaben.13,99 v. H.
ur™ ö „ «ameinden und Gemeindeverbände . 3,13 v.
' L^moen an
i« 7wecke oder ähnliche Einrichtungen 2,44 v. H. ^ z,aleZ .68.18 v.H.
.;;;;;.0,07 v. h.
^^'Äenshaushalt.5.35 v. H.
lU *Tlteliung des Vermögenshauahalte» bildet das vom *hÄcrhlossene Investitionsprogramm. Art und Umfang «webenden Vorhaben bestimmen das Volumen. [f^ 6 (}erit<i rchllChen Kindergarten in Ruppach-Goldhausen.
»Neubaugebiet “Obergarien’ .22.639,00 €
''l^enentwässerungsanteil Neubaugebiet 'Obergarten"
Straßen und Wegen . 15.000,00 €
^nett und Einspeisung zur Straßenbeleuchtung 26.000.00
5.000,00 € 3.000.00 €
.jus Lastenaufzugs
jsaifWfc.
^j^^chlusskösten Neubaugebiet “Öbergarten
„«■iseib •allgemein-.25.000,00 €
zur allgemeinen Rücklage . 461,00 €
•jrjng der vorstehenden Ausgaben des VermOgenshaushal- ^•^dienachfolgend aufgeführten Einnahmen.
LT.Beiträge “Obergarten".7.665,00 €
Lftna Zuweisung Umbau
.50.000,00 €
iitfee ■Obergarien'".48.034,00 €
&: M '$ 3 elzuweisungen.4.650,00 €
H»oni Verwaltungshaushalt.40.000,00 6
baus der allgemeinen Rücklage . 88.651,00 €
Ls 2009
inenden Jahren sollen Finanzmittel berertgesteltt werden für.
risBung "Öbergarten"
Irats.vegebau - allgemein - «einer Grunderwerb
fo'iüjng der Ortsdurchfahrt (ehern. B 255) ptfütyi Finanzplanung zeigt eine Ausführbarkeit aller Mäßiges Investitionsprogrammes auf, wenngleich eine Abhänge? von der Vermarktung der Baugrundstücke im Baugebiet
jCte-zaHen" besteht.
pDurchführung von verkehrsbeschränkenden neu an der ehemaligen B 255 abgelehnt Ortsgemeinde auf verkehrsbeschränkende Beschilderung t der B 255 wurden von der Kreisverwaltung endgültig abge- »Oitsgenieinderat beschloss daher andere verkehrsbeschrän- pikhmen durchzuführen:
] von zwei Straßeneinengungen zwischen Ortslage und tfd in Richtung Montabaur
rr$uig von Hinweisschildern auf Fahrbahnverengung und
'“mdigkehsheschfänkung
lunden des Ortsbürgermeisters
»er dem ,.von 17.00 bis 19.30 Uhr
.Fax: 02602/917396
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Ordnung
lungshaiB BeÄIV*! 1 ® 8 v#r * tau f»otfenen Sonntags In 56412 i VerntöiH|j(|jj. Anlas ® des Spezialmarktes „Frühlingsmarkt“
2005is l 5«2U
Euro ® J des Gesetzes über den Ladenschluss vom
feZiÄiwJ® 111S - 745 ) *V.m. § 3 Nr. 3 der Landesverord- . kei,en au * dem Gebiet des Arbeits- und des tech- 3 n (AGSchZuVO)vom 26.09.2000 (GVBI. S. 379).
;hflnföf (, i®iiäui ( j 8mr ^ (,le Lahdesverordnung zur Änderung von Zustän- »m, a d| 9 Arie iet des Ar beitsschutzes vom 22.06.2004 (GVBI. S.
"«gemeinde Heiligenroth folgende Rechtsverordnung
, aus Sw
unkt ^ ^ cier Ortsgemeinde Heiligenroth dürfen aus
r! en ®P® 2i almarktes .Frühlingsmarkr am Sonntag, • v °n 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
< > an ^ em verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger als drei
ii U fvn??u so s ' n< ^ c *' ese an einem Werktag derselben Woche ab
o.uo Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf die reizen am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden.
(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muss, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.
(3) Jugendliche sowie werdende und stillende Mütter dürfen am am verkaufsoffenen Sonntag nicht beschäftigt werden. Die Arbeitszeit von Jugendlichen und werdenden Müttern darf acht Stunden täqlich nicht überschreiten.
83
Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, Beschäftigungsart und -dauer der am verkaufsoffenen Sonntag beschäftigten Arbeitnehmer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.
§4
Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhändigen.
$5
Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2, 3 und 4 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschlussgesetz geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. IS. 965) in der zurzeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutzgesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315) in der zur Zeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
56
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. 56410 Montabaur, den 27.02.2006 Stein, I. Beigeordneter
Liebe Seniorinnen und Senioren,
am Donnerstag, 16.03.2006, nachmittags 15.00 Uhr, möchten wir uns im Pfarrheim gerne den Vortrag von Frau Bahl über die Notwendigkeiten bei einem Pflegefall anhören. Selbstverständlich gibt es wie immer Kaffee und Kuchen. Über einen zahlreichen Besuch freuen wir uns.
Die VHS Montabaur
bietet in Heiligenroth folgenden Kurs an
3.1.10 Progressive Muskelentspannung (nach Jacobsen)
Unter fachkundiger Anleitung erlernen Sie Techniken der progressiven Muskelentspannung nach Jacobsen. Durch bewusstes Wahmehmen der Muskelgruppen wird eine Entspannung der Muskulatur erreicht und gleichzeitig die Aktivierung und Spannung des Nervensystems reduziert. Der Kurs wird Sie befähigen, die erlernten Grundkenntnisse im Alltag anzuwenden und Ihnen Ihren Weg in die Entspannung zeigen.
Elemente des Autogenen Trainings fließen ebenso in diesen Kurs mit ein. Beginn: Dienstag, 21. März 2006,18.30 Uhr
Dauer. 8 Abende (1 Zeitstunde)
Ort: Gemeindezentrum, Heiligenroth
Leitung: Gabi Nink
Gebühren: 26,-€
Bitte mitbringen: Decke, Matte, warme Socken.
Es sind nur noch wenige Plätze frei!
Nähere Informationen und Anmeldung bei der VHS-Geschäftsstelle, Tel.: 02602/126-3211
Musikverein Heiligenroth
Am Do., 2.03., wurde ein neuer Vorstand gewählt: 1. Vorsitzender: Christof Hartert; 2. Vorsitzender. Bernd Müller; Schriftführer: Tobias Müller; Kassierer: Björn Schughart; Notenwart: Günther Behr, Beisitzer: Simone Maier-Reusch, Volker Schughart. Juliane Frink und Albrecht Wolf Proben Im Gasthaus “Zur Linde”:
Do. 09716723730.3. jeweils ab 19.30 Uhr Sa. 18.3. Registerproben So. 12719726.3. jeweils ab 10.00 Uhr Nächster Auftritt:
Sa., 1.4. ab 20.00 Uhr Gemeinschaftskonzert in der Buchfinkenlandhalle in Hübingen
Weitere Infos: www.mv-heiligenroth.de
Mandolinenverein Heiligenroth
Info
Neuausbildungen
Auch dieses Jahr bietet der Mandolinenverein interessierten Kindern wieder eine Gitarren- oder Mandolinenausbildung an. Auskunft erteilt Albert Wolf (Tel. 17894).
Zeltlager vom 15.06. -18.06.2006 (Fronleichnam)
Weaen der großen Nachfrage findet dieses Jahr nun doch unser Zeltlager statt Nach einigen Jahren im vertrauten Reckental im Westerwald wollen wir in diesem Jahr nach Lautzenhausen in den Hunsrück.
Wir bitten um schnelle und termingenaue Anmeldungen, damit wir das Zeltlager rechtzeitig planen können. Anmeldungen bitte bei Andrea Jetz abgeben.

