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,^■30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00
Klaus Mies, SfadtbOrgermeister
itinimachung
ging des Bebauungsplanes “Altstadt I - JJf der Stadt Montabaur 1
J» Auslegung der Planung, unter(agen ißugesetzbuches (BauGB) * ° S3
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fliegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zen w*«
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„^Bauzeile entlang der Hospitalstraße sollen die Vorgaben lArtund Maß der baulichen Nutzung usw. den veränderten uniitschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ange-
i ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
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Nr. 10/2006
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Klaus Mies Stadtbürgermeisler
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Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß §§ 1 VIII i.V.m. 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Planlnhalt
Im Rahmen der V. Änderung des Bebauungsplanes “Christches Weiner sollen die Regelungen zum Lärmschutz für den östlichen Bereicn aes Plangebietes überarbeitet und neu gefasst werden.
Plangebiet
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
Montabaur, 01.03.2006
Klaus Mies Stadtbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
V. Änderung des Bebauungsplanes “Christches Weiher” der Stadt Montabaur;
hier: Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§13 i.V.m.
3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 09.02.2006 die Änderung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen (siehe vorstehende Planskizze).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten, ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Das Verfahren wird als vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB durchgeführt, da die Grundzüge der ursprünglichen Planung nicht berührt und nur punktuelle und wenige Grundstücke betreffende Anpassungen vorgesehen sind. Die Erstellung eines Umweltberichts ist mithin nicht erforderlich. Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 13.03.2006 • 14.04.2006 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 01.03.2006 Klaus Mies
Stadtbürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
I. Änderung des Bebauungsplanes ‘‘Geranienstraße” der Stadt Montabaur
hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß §§ 1 Abs. 8 i.V.m. 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 09.02.2006 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur I. Änderung des Bebauungsplanes "Geranienstraße“ einzuleiten.

