. vG Montabaur
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Nr. 09/2006
MtfElDUNÖ VON KINDERN ZUM REfUtU EINER KINDERTttCESiTÜTTE
jm Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur
ab August 2006
iAugust/September 2006 beginnt üsneue Kindergarten- und Hortjahr
er, die das 3. Lebensjahr vollendet Den haben bis zum Schuleintritt einen chtsanspruch auf Teilzeit-Betreuung Irmittags und nach einer Pause nach- ttags) im Kindergarten. Ein Anrecht auf Sen Kindergartenplatz in einem bestimm- jr Kindergarten besteht nicht.
Ie Erfüllung dieses Rechtsanspruchs zu den Aufgaben des Jugendamtes der Kreisverwaltung des Westerwald- ^ises und nicht des (Wohnsitz)Kinder-
tens.
[rüber hinaus bieten einzelne Kindergär- die Möglichkeit, dass dort auch Kinder, leerst das 2. Lebensjahr vollendet haben, Ttreut werden können. Nähere Informa- nen erhalten Sie bei Ihrer Kindergarten- jung oder dem Kreisjugendamt. Ein chtsanspruch auf diese Kleinkinderbe- |uung besteht nicht.
hulkinder bis zum vollendeten 14. snsjahr können im Hort der Verbands- neinde Montabaur betreut werden. Ein chtsanspruch auf diese Schulkinderbe- Jn 9 besteht nicht.
^erlich wünschen Sie, dass Ihr Kind ^möglichst wohnsitznahen Kindergar- ^suchen kann. Die Chancen dafür ste- n 9 u t, wenn Sie Ihr Kind frühzeitig, das ' ta ^März 2006, bei der Leiterin des für I e erTle *nde zuständigen Kindergartens Wen. Welcher Kindergarten das ist, S ne nien Sie bitte der nachfolgenden
Übersicht. Sollte der Kindergarten belegt sein, werden Sie auf einen benachbarten Kindergarten verwiesen.
Eltern, die für ihre Kinder eine Ganzzeitbetreuung - Betreuung von 07.30 bis 16.15 Uhr, einschließlich Mittagessen - wünschen, haben die Möglichkeit, ihre Kinder in den Kindergärten “St. Martin” oder “Himmelfeld”, beide in Montabaur anzumelden. Dort ist jeweils eine Ganzzeitgruppe, im Kindergarten Himmelfeld für bis zu 35 Ganzzeit-Kinder, im Kindergarten St. Martin für bis zu 25 Ganzzeit-Kinder, eingerichtet.
Für die Kinder aus dem Bereich der „Augst“ besteht im Kindergarten Neuhäusel die Möglichkeit zur Ganzzeitbetreuung. Hier stehen 24 Ganzzeitplätze zur Verfügung.
Kinder aus den Ortsgemeinden Ruppach- Goldhausen, Großholbach und Boden können im Kindergarten Ruppach-Goldhausen zur Ganzzeitbetreuung angemeldet werden. Dafür stehen dort 20 Ganzzeitplätze zur Verfügung.
Ein Rechtsanspruch auf diese Ganzzeitbetreuung besteht nicht.
Für das Anmeldegespräch vereinbaren Sie bitte vorab mit der Kindergarten- oder Hortleitung einen Termin. Dazu wenden Sie sich bitte, möglichst nachmittags, an diese. Den Namen und die Telefonnummer des für Ihre Gemeinde zuständigen Kindergartens sowie des Hortes entnehmen Sie bitte der nachfolgend abgedruckten Übersicht.

