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. vG Montabaur

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Nr. 09/2006

MtfElDUNÖ VON KINDERN ZUM REfUtU EINER KINDERTttCESiTÜTTE

jm Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur

ab August 2006

iAugust/September 2006 beginnt üsneue Kindergarten- und Hortjahr

er, die das 3. Lebensjahr vollendet Den haben bis zum Schuleintritt einen chtsanspruch auf Teilzeit-Betreuung Irmittags und nach einer Pause nach- ttags) im Kindergarten. Ein Anrecht auf Sen Kindergartenplatz in einem bestimm- jr Kindergarten besteht nicht.

Ie Erfüllung dieses Rechtsanspruchs zu den Aufgaben des Jugendamtes der Kreisverwaltung des Westerwald- ^ises und nicht des (Wohnsitz)Kinder-

tens.

[rüber hinaus bieten einzelne Kindergär- die Möglichkeit, dass dort auch Kinder, leerst das 2. Lebensjahr vollendet haben, Ttreut werden können. Nähere Informa- nen erhalten Sie bei Ihrer Kindergarten- jung oder dem Kreisjugendamt. Ein chtsanspruch auf diese Kleinkinderbe- |uung besteht nicht.

hulkinder bis zum vollendeten 14. snsjahr können im Hort der Verbands- neinde Montabaur betreut werden. Ein chtsanspruch auf diese Schulkinderbe- Jn 9 besteht nicht.

^erlich wünschen Sie, dass Ihr Kind ^möglichst wohnsitznahen Kindergar- ^suchen kann. Die Chancen dafür ste- n 9 u t, wenn Sie Ihr Kind frühzeitig, das ' ta ^März 2006, bei der Leiterin des für I e erTle *nde zuständigen Kindergartens Wen. Welcher Kindergarten das ist, S ne nien Sie bitte der nachfolgenden

Übersicht. Sollte der Kindergarten belegt sein, werden Sie auf einen benachbarten Kindergarten verwiesen.

Eltern, die für ihre Kinder eine Ganzzeit­betreuung - Betreuung von 07.30 bis 16.15 Uhr, einschließlich Mittagessen - wün­schen, haben die Möglichkeit, ihre Kinder in den Kindergärten “St. Martin” oder “Him­melfeld”, beide in Montabaur anzumelden. Dort ist jeweils eine Ganzzeitgruppe, im Kindergarten Himmelfeld für bis zu 35 Ganzzeit-Kinder, im Kindergarten St. Mar­tin für bis zu 25 Ganzzeit-Kinder, einge­richtet.

Für die Kinder aus dem Bereich der „Augst“ besteht im Kindergarten Neuhäusel die Möglichkeit zur Ganzzeitbetreuung. Hier stehen 24 Ganzzeitplätze zur Verfügung.

Kinder aus den Ortsgemeinden Ruppach- Goldhausen, Großholbach und Boden kön­nen im Kindergarten Ruppach-Goldhausen zur Ganzzeitbetreuung angemeldet wer­den. Dafür stehen dort 20 Ganzzeitplätze zur Verfügung.

Ein Rechtsanspruch auf diese Ganzzeit­betreuung besteht nicht.

Für das Anmeldegespräch vereinbaren Sie bitte vorab mit der Kindergarten- oder Hort­leitung einen Termin. Dazu wenden Sie sich bitte, möglichst nachmittags, an diese. Den Namen und die Telefonnummer des für Ihre Gemeinde zuständigen Kindergar­tens sowie des Hortes entnehmen Sie bit­te der nachfolgend abgedruckten Über­sicht.