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Nr. 08/2006
Rente wird dann ein deutlich höherer Verdienst
Ö®* _ u 7m»« toteAs*hlis»h ölo \JarnC rfi in/i A#kAi
' isdi^Rekruten und Zivis tatsächlich als Vergütung erhal-
„. . , , jrn jahr 2006 sowohl den Zivis als auch den In
r zurn 0e l!?merten Rekruten für die Dienstzeit von neun Mona- hd-P'a: s , a ,l0n C a. 13 230 Euro in der Rentenversicherung ^ n raus er geben sich derzeit rund 12 Euro an Monats- Dara o ekr ^ oder der Zivi während seines Dienstes selbst
edaS Se Rentenversicherung eingezahlt hat.
piegfis 0 “ Br0SC hüre .Rente für Wehr- und Zivildiensr kann werden: schriftlich bei der Deutschen Rentenver- RheWand-P<a |z ' Referat der Geschäftsleitung und für öffent-
^t-ufiSnever^telefonisch unter 06232 17-2034 oder per Inter- 58^,67340 3^®^ • Se | bg tverständlich geben Ihnen auch die
f knautschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Spey- - Inden Auskunfts- und Beratungsstellen oder am kostenlosen
jglef"- unter
1582 nähere Auskünfte
(Jobs im I fee werden derUnfallkasse i
Haushalt
„.werden nicht mehr
' sse Rheinland-Pfalz erhoben werden die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung für Beschäftigt- in Haushatten, die monatlich bis zu € 400.00 vertu mehr von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz eingezogen. Die o »wirde in das so genannte Haushaltsscheckverfahren inte- a- Beiträge werden künftig zusammen mit den weiteren Aus- ji der Bundesknappschaft - Minijob-Zentrale - m 45115 Essen, 200 504 (Ortstarif) - eingezogen. Sie leitet den Beitrag an Ikasse Rheinland-Pfalz weiter. Diese neue Regelung beruht auf zur Vereinfachung der Verwaitungsverfahren im Sozialrecht '2®,2005
utet diese Änderung darüber hinaus für die Haushalte?
Ilgte verdienen nicht mehr als € 400,00: Von der Unfallkasse I F a: erhalten die betroffenen Haushalte letztmalig im Febru- einen Beitragsbescheid • wie bisher nachträglich • für die Beschäf- Id'2005. Für die An- und Abmeldung von geringfügig Beschäftig- ißisetzlichen Unfallversicherung ist ab 2006 nur noch die Minijob- ia zuständig.
ittigte verdienen mehr als € 400,00: Krankenversicherungs- Beschäftigte (ab € 400,01 monatlichem Verdienst) sind weiter- i der Unfallkasse Rheinland-Pfalz an- und abzumelden. Auch die werden von der Unfallkasse angeforderl. rregelung mehr für Arzthaushalte iitshiifen. die überwiegend (mehr als 50 %) im privaten Haus- Arztes und daneben in der ärztlichen Praxis arbeiten, ist künf- oe Unfallkasse Rheinland-Pfalz zuständig. Ärzte müssen das Ent- lür ihr so tätiges Hauspersonal bei den jährlichen Entgeltsnachwet- ‘irdie Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrts- ~”iW) nicht mehr berücksichtigen. Die BGW ist nur dann zustän- n der Schwerpunkt der Tätigkeit im Bereich der Praxis liegt, icherung aus einer Hand
läftigten sind nach einem Arbeits- und Wegeunfall bzw. bei einer k h e' bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz versichert. Die Lei- c;r gesetzlichen Unfallversicherung (ärztliche Behandlung. Fahrt- andlung im Krankenhaus. Vertetztengeld, Rente usw.) haben
geändert.
luss einer privaten Unfall- oder Haftpflichtversicherung entbirv ■heitgeber nicht von der Versicherungspllicht zur gesetzlichen
iherung
ege zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie die weiteren l fehlt der Arbeitgeber:
L rsicherung. 5,0%
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l zur L°hnfo^ahl'ungfüV*K*ränki>ert!'KuV”!!!!]*"]!!!*
