> VG Montabaur
tinder-Kleiderbasar
in Kadenbach
25. März 2006 von 14.00 bis 16.00 Uhr Kath. Kindergarten
höhnte^ werden können gut erhaltene Kinderbeklei- * h s Größe 176. Umstandsmode. sowie Kinder- 19 r Spielsachen und sonstiges Zubehör. Die Ver- Lsten (höchstens 40 Artikel pro Liste) mit Freisinnen gegen 6.00 Euro Spendengebühr ab bei Jutta Gebhardt (Tel.: 02620/1375), Antonia de Tel.: 02620/2714) oder im kath. Kindergarten Lbacr abgeholt werden.
L verkaufenden Artikel müssen am Mittwoch, 3 oder Donnerstag. 23.03.2006. zwischen 18.00 19.00 Uhr im Kindergarten abgegeben werden, itten von der Verwendung von Stecknadeln abzu-
er
Mt verkauften Artikel sowie die Verkaufserlöse r am 25.03.2006 in der Zeit von 17.30 bis 18.30 ^geholt werden.
i Verkaufspreis werden keine Prozente abgezogen! ir Sie sich an diesem Tag ein leckeres Kuchen- »und eine Tasse Kaffee - damit unterstützen Sie Kindergarten (Kuchen für den "Sonntagskaffee- ’ kann auch mitgenommen werden).
Öffentl. Bekanntmachungen
ntmachung ungsverfahren)
adt Montabaur hat bei der Struktur* und Genehmigungsdh Nord, Koblenz, die Errichtung eines Hochwasserrückhalte- *e r $ am Horresser Bach in der arkung HORRESSEN. Flur 5.
Stücke 525/2,526/2, 527/2, 528/3. 528/4. 530/3, 530/5, 531/3.
532/5,532/6, 532/7, 535/2. 536, 537, 555. 556, 557, 558. (560,561,562,563,564.565.566,573.574,575.589/3,589/4. - 590/4,591.592,593,594.595,596.606.607.608.2235/28. ‘-'',2235/32,2235/33,2235/34,2236/4.2238.2244/3.2244/4,
1 - 2245,2246, 2247 und 2252 intrag;
gütüfistgern. § 31 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaus- MWasserhaushaltsgesetz - WHG -) vom 19.08.2002 (BGBl. I Rom zul0t2t 9 ®ändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom o/005 (BGBl. 1 S. 1746) §§ 72.78.105 Abs. 2 und 114 M. des leb iwrf tes ,ür das Rheinland-Pfalz (Landeswasserge- ln der Fassun fl vom 22.01.2004 (GVBI. S. 54). zuletzt IdeTv.Ji"? Gesetz vom 05.04.2005 (GVBI. S. 98). sowie §§ 72 KB l ^^ n 9 sver f ahren sgesetzes (VwVtG) vom 23.01.2003 05.04 fleändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom
Verfahrens ert* derl^^ die Durchführung eines PlanfeststeF
G^ur* und Genehmigungsdirektion Nord ergibt p W§§ 72 Ab s. 7,78 Abs. 1.105 Abs. 2.107 Abs. 1 LWG. de Bekannt " 9 mrt der vorgenannten Maßnahme erfolgt zudem fctöltveriräni kL 0emäß § 3« Satz 2 des Gesetzes über die •eitSDrütnnr! C ■ f l,sprufun 9 (UVPG), dass eine Umweltverträg- Ri ICht durch Qoföhrt wird.
^Ißsetzes für ri 3 ^ S ‘ 2lv m 2iMer 13-6.2 der Anlage 2 des Was- argeben da e aS ^ and Rhoinland-Pfalz erforderliche Vorprüfung ''Uinweitai.e j 700 dem Vorhaben keine erheblichen nachieili-
^esüberA rkUnflenaus0ehen -
igs- und plrUmfeng der beantragten Maßnahme kann den 3l2-87.i43^ n ^l? 0en (Zeichnungen. Plane und Erläuterun- ** rn 'annsEin«i' en,n ommen werden, die wie folgt zu entnähme ausgelegt werden.
Nr. 08/2006
Ll.hi^an U ü te k a0en hegen aus vom ° 6 - 03 - bis 05.04.2006 ein- »Ü’ be ' der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, n , ad *^ denauer ‘Pl a t2 8.56410 Montabaur, Dienstzimmer 203 Dienstzeiten:
‘ Ml .8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
r°.8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
... 8 00 bis 13 °0 Uhr
j aer, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der o.a. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben.
Di ®*f Einwen<j ungen müssen also bis spätestens 19.04.2006 ein- schlieBlich entweder bei der unter 3. genannten Behörde oder bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3 -5, 56068 Koblenz, erhoben werden.
Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mrt Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.
Dieser Erörterungstermin wird mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterungstermin verhandelt werden.
Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen
- können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden
- kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
7. Die Enwenckjngen werden dem Antragsteller und den beteiligten Behör
den. die in ihrem Aufgabenbereich berührt werden, bekannt gegeben. Der Einwendungsführer kann verlangen, dass Name und Anschrift vor der o.g. Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Zulassungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Montabaur. 20.02.2006 Edmund Schaaf, Bürgermeister
Abwasserbeseitigungskonzept für die Jahre 2006 bis 2011
Der Abwasserzweckverband Bad Ems hat für das Gebiet des Abwasserzweckverbandes Bad Ems gemäß § 52 Abs. 5 des Landeswassergesetzes für Rheinland-Pfalz ein Abwasserbeseitigungskonzept für den Zeitraum 2006 bis 2011 aufgestellt. Dieses Abwasserbeseitigungskonzept liegt in der Zeit vom 6 . März 2006 bis 18. März 2006 in den Räumen
a) der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems, Bleichstr. 1,56130 Bad Ems, Zimmer 211
b) der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 8 , 56410 Montabaur, Zimmer 203
während der Dienstzeit zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Vorprüfung hat ergeben, dass durch die geplanten Maßnahmen, die der Verbesserung bzw. Sanierung der Abwasseraniagen dienen, keine erheblichen Umwetteinwirkungen zu erwarten sind.
Bad Ems. 13.022006 Josef Oster
Abwasserzweckverband Bad Ems Verbandsvorsteher
VERLAG
WITTICH
IMPRESSUM:
Die Heimat- und Bürgerzertung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung für Rhid.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.
Herausgeber. Druck und Vertag: Verlag + Druck Linus Witt ich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen. Postt. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittlch.de
ANZElGEN-eMell: anzelQenqwlttich-hoe hr.de
Redaktions-eMail: wochenbtattGmpnmbaur.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bürgermeister. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter Anschrift des Vortages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschnft des Verlages.
Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Emzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.
Für unverlangt eingesandte Manusknpte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Vertag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde eingereicht werden Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzei- oenveröttentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitstnedens. bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

