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Wochenblatt VG Montabaur

....06439/909362

Fax Gemeindehaus. oa-aackenbach@t-onlme.de

E-Mail Gemeindehaus:.

Privatanschrift: Halfterweg 16 06439/900990

Telefon privat. '1.06439'900968

Fax privat. Weidenfeller@t-onlme.de

E-Mail:.

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbac

Dienächste Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach findet am

Montag, dem 13. Februar 2006, um 19.30 Uhr, im Gemeindehaus, Im Wiesengrund 1. statt.

Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung:

J: SESSÄ* Sitzung des Odsgemeinde,a,es »om ,4

Dezember 2005

3. f^aushaltsplarfund Haushaltssatzung für das Hau f 2 a "Jj ah n r d 2 Q^r 4 Widmung der Straßen ..Halfterweg'' (Flur 1. Flurstuck 254) und Obe dem Kirchweg" (Flur 1. Flurstuck 255) sowie de n r 9 em eindlichen Fußwege (Flur 1. Flurstücke 256. 257. 258 und 126.21 in der 0 -

gemeinde Gackenbach für den öffentlichen Verkehr gemäß § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz

5. Teilnahme am Wettbewerb 2006Unser Dorf hat Zukunft

6. Teilnahme an der AktionSaubere Landschaft' am Samstag, dem 1. April 2006

7. Aufstellen einer Sitzgruppe bei den LindenUnter den Tumerstangen

8. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 14 Dezember 2005

(nicht öffentlicher Teil)

2. Verschiedenes

Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner herzlich eingeladen.

56412 Gackenbach. Hans Ulrich Weidenfeller.

02.02.2006 Ortsburgermeisler

Wichtige Information der KEVAG

Erneuerung des Freileitungsnetzes in Gackenbach

Unser örtlicher Stromversorger, die KEVAG. wird in Kurze das in Teilbe­reichen der Ortslage Gackenbach noch vorhandene Niederspannungs- Freileitungsnetz erneuern. Ab Ende Februar 2006 werden umfangreiche Arbeiten ausgeführt. Soweit noch Dachständer und Freileitungen vor­handen sind, werden über Dach zukünftig nur rostfreie Materialien und anstelle der blanken 4-5 Freileitungsseile ein isoliertes Leitungsbündel eingesetzt. Die erheblichen Kosten für den Aufbau der neuen Versor­gungsanlagen bis einschließlich der Hausanschlusskästen sowie die Demontagekosten und die dabei entstehenden Dacharbeiten werden von der KEVAG übernommen.

Vom Hauseigentümer ist lediglich das Umklemmen der Zählerleitung vom alten an den neuen Hausanschlusskasten zu veranlassen. Diese Arbei­ten müssen von einem Fachuntemehmen ausgeführt werden.

Der Standort des neuen Dachständers wird im Einvernehmen mit dem Hauseigentümer festgelegt. Die alten Freileitungsanlagen werden späte­stens 4 Wochen nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen demontiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass es bei den Bauarbeiten während der normalen Arbeitszeit zwischen 7.30 Uhr und 16.00 Uhr zu kurzfristigen Unterbrechungen der Stromversorgung kommen kann.

Alle betroffenen Grundstücks- und Hauseigentümer sind zu einer Bürge­rinformation der KEVAG in dieser Angelegenheit ganz herzlich eingela­den. Die Informationsveranstaltung findet am Mittwoch, dem 15. Februar 2006, um 19 Uhr, im GasthausZum Wiesengrund, Im Wiesengrund 3, statt. Sie haben an diesem Abend die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren und Fragen zu stellen. Bitte nutzen Sie die Gelegenheit.

Hans Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des BebauungsplanesOrtslage - Kirchähr der Ortsgemeinde Gackenbach; hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß 66 1 Abs. 8 i.V.m. 2 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB)

o°onn 9 c e T ein o era L, von Gackenbach hat in seiner Sitzung am

Roh 2-2005 ? en B ?A chuss gefasst - ein V e^hren zur Aufstellung des BebauungsplanesOrtslage - Kirchähr einzuleiten. 9

R er ^ fst f llun9sbeschluss wird hiermit 9emäß §§ 1 Abs 8 und 2 Abs 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. bs ' 1

Planinhalt

Inhalt der Planung ist die erstmalige Aufstellung eines BebauunasDlanes

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Plangebiet

teclenbach^ 6r9 ' bt ^ ^ ^ nachstehend abgedruckten Skizze. 31.01.2006 Ulrich Weidenfeller,

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hier: Durchführung der vorgezogenen Offentllchl nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Gackenbach hat in seines! 14.12 2005 die Aufstellung, des o. a. Bebauungsplanes! he vorstehende Planskizze).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; taä! zur Äußerung und Erörterung zu geben. Der erforderfichel wird zur Offenlage erstellt.

Zu diesem Zweck liegt die Aufstellungsplanung zur Zeit vom

20.02.2006 24.03.2006 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, I Konrad-Adenauer-Platz 8.56410 Montabaur, während d«rl (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.301 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und* Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Gackenbach,

31.01.2006

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