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Wochenblatt VG Montabaur
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Görgashausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters ^ ^ ^ yhr
Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeben. Tel.
06485/222.
2. Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen zur Änderung der Satzung über das Friedhotsund Bestattungswesen vom 4. Februar 2006
Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat am 08 ° 3 .2005 aufgrund^es § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz mi der Fass g 31 01.1994 (GVBI. S. 153) sowie der §§ 2 Abs -3- 52 “"i* ® d . p fo , des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 03.04.1983 (GVBI. S. 69) d'e o gende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird
§1
Die Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen über das Fnedhofs- und Bestattungswesen vom 22.03.1988 wird (als 2. Änderung) wie folgt geändert
1. § 11 - Ruhezeit
§ 11 erhält folgende Fassung:
„Die Ruhezeit bis zur Wiederbelegung einer Grabstatte beträgt für Leichen und Aschen 20 Jahre. Für Kindergräber betragt die Ruhezeit ebenfalls 20 Jahre.“
2. § 16 - Wahlgrabstätten für Erdbestattungen
§ 16 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) „Wahlgrabstätten sind Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 35 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Über den Erwerb wird eine Urkunde ausgestellt. Ein Anspruch auf die Verleihung eines Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte besteht nicht .“
§ 16 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) „Wahlgrabstätten werden als zweistellige Grabstätten vergeben. Eine Doppelwahlgrabstätte kann nur erworben werden, wenn beim Erwerb der Grabstätte der Verstorbene das 60. Lebensjahr vollendet hat.“
Die Absätze 3 und 4 entfallen.
Absatz 5 wird Absatz 3,
Absatz 6 wird Absatz 4,
Absatz 7 wird Absatz 5,
Absatz 8 wird Absatz 6,
Absatz 9 wird Absatz 7.
3. § 17 - Urnengrabstätten Abs. 3 erhält folgende Fassung:
(2) „ Urnenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, für die auf Antrag ein
Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. In einer Urnenwahlgrabstätte dürfen zwei Urnen beigesetzt werden.“
§ 2 - In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Görgeshausen, 03.02.2006 (S.) Burkard, Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2005 (GVBI. S. 98) wird auf Folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung die Geneh
migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzuna verletzt worden sind, oder a
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach- Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht so kann
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TTC Görgeshausen
Für unsere Mannschaften stehen folgende Spiele an- 1. Kreisklasse
04.02.2006 19:00 Uhr Görgeshausen 1 - Nauort 2 07X12.2006 20:00 Uhr Eschelbach 2 - Görgeshausen 1
3. Kreisklasse
0302 2006 lom n£ r ® örge f ausen 2 - HlllsoMd/Simrnem 2 03.02.2006 20.00 Uhr Steinefrenz 4 - Görgeshausen 3
04.02.2006 17:00 Uh, Elgendorf 2 - GörgSS 4 1. Kreisklasse Jugend
04.02.2006 15:00 Uhr Eschelbach - Görgeshausen
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Sprechstunde des Ortsbürgermeist
dienstags.
Änderungen werden durch Aushang am
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Tel 02602/4157. Fax: 02602 / 917721 , Burgerhaus,'
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Ausflug MGV Großholbach
Am letzten Ferienwochenende, vom 24.08.2006bis
der MGV einen 4-Tages-Ausflug nach Frie durch Wir werden dort in einem 4’-Hotel direkt am Bod**-. 9 ten Es sind noch einige Plätze frei. Auch Nichtmitgliederid sem Ausflug teilnehmen Wer Interesse an dieser Fahrt ter Knopp. Tel 02602/2167 nähere Einzelheiten« 5
Freiwillige Feuerwehr Großholbach
Am 03.02 2006 findet um 20.00 Uhr unsere diesjährigej* Sammlung im Feuerwehrgerätehaus statt. In diesem ne Wahlen statt, aber einige wichtige Ereignisse weifen iN-J aus Wir bitten um eine rege Beteiligung. Vor allem freuwi
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auf das Interesse und das Erscheinen von passiven Ufe
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Gemeindeverwaltung
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im Dorfgemeinschaftshaus. Schulstraße 2
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Vermietung Bürgerhaus über: Ortsbürgermeister jdi™einen
Vermietung Grillhutte über; Ortsbürgermeister |hBnzen,
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Nentershaus
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags von.17.00Uhrbisl
im Bürgerhaus, Eppenroder Straße 18 (Eingang WaidstraßeJ
Tel.:.
Fax:.
E-Mail.ognentershausffH
Kath. öffentliche Bücherei
Wir haben wieder einige Kinder- und JugendbiOT spiele und Romane eingestellt, z.B. “Canal Granw| ta", “In Unnütz toller Wut“, ‘Steine der Erinnerung Öffnungszeiten: dienstags 16.00 bis 17.30 Uhr, samstags 1?™ Wir freuen uns über Ihren Besuch!
Musikverein Nentershausen
Musikalischer Schnuppemachmittag Wenn Kinder den Wunsch haben, ein Musikinstrumente j bei den Eltern oft die Frage auf, für welches Instrument istn*"l net? Die Kinder selbst fragen sich, wie funktionieren, bz* n mente gibt es überhaupt; macht es mir Spaß ein Instruff»^ Um diese Frage zu beantworten, bietet der Musikverein einen musikalischen Schnuppemachmittag an.
In Kleingruppen (4 - 6 Teilnehmer) durchlaufen die K«wj 20. min. Turnus ein Unterrichtsangebot mit Blech- u menten und Schlagzeug. Erfahrene Mitspieler des J die einzelnen Instrumente vor. Des Weiteren stehen tu i
mente zum Ausprobieren und kurzem Üben zur Venw I Kinder ab dem 2. Schuljahr können an dem Nachmi^^U Der Schnuppemachmittag findet am Samstag, 4. FeW- jJ schule in Nentershausen statt und dauert von 14 00- ^ Zur Eröffnung spielt das Jugendorchester des Musi werden die Instrumente vorgestellt und ausprobifln-
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