’ n,rn *n 1 d» j "• Hi
frniin
i
stelle E ^ 1
|VG Mo ntabaur -
Alle Mitqlieder, die gerne auf dem Wagen oder in der Innern möC hten, werden gebeten, sich bei unserem 1 .Vor- UHnehme 8 ) 42 ) Q(jeT bej unserem 2 . Vorsitzenden Bia ' ^ me | den AuC h Nichtmitglieder und Freunde .Henkes(Te^ her ^ |jch ejn g e | aden hier mitzuwirken, i Vereins sinu
ÄrprobeiXGaststätte der Augsthalle ^horprobe in der Gaststätte der Augsthalle lororobe in der Gaststätte der Augsthalle ^Beteiligung am Eitelborner Rosenmontagszug
i
,/elborn 1866
l‘ r , tzten Woche im Wochenblatt veröffentlichten Vereinska- K nd folaende unserer Termine nicht bzw. falsch ausgedruckt:
02 2006: Winter-Wanderung
105 2006: Ehejubiläum Erika und Robert Knopp 07 2006: Goldene Hochzeit Eheleute Luzie und Karl Keller
Nr. 05/2006
ir RückV'
<J Fahrto*"
Eitelborn
S niorinnen/Seniorenleichtathletik
2 306 18.00 — 19 30 Uhr Bahntraining im Stadion fürÄnmeldung Kreis-Cross-Meisterschaften beachten!!! drtder Fahrgemeinschaften für Samstag. mA 2 06 Teilnahme an den offenen Kreis-Cross-Meisterschaften Oft) ffr- Start und Ziel am Hallenbad Mons-Tabor.
* 11 5 UhrlStart Frauenstrecke 3100 m (mit Altersklassenwertung)
UhrStari Männermittelstrecke 3750 m (keine Altersklassenwertung) " itart Männerlangstrecke 6650 m (mit Altersklassenwertung) eldungen für die Wettbewerbe bis Donnerstag an Markus Gilles, gen noch bis 30 Minuten vor dem Start beim Veranstalter möglich. .2.06 18.30 Uhr Treffpunkt: Feuerwehr Bad Ems irlauf an Lahnufer und Kurpark bis ca. 20.00 Uhr.
9.2.06 18.00 - 19.30 Uhr Bahntraining im Stadion, ansch- Isprechung der Kreis-Cross-Meisterschaft-Ergebnissen.
1.2.06 Termin und Wegstrecke für lockeren Waldlauf werden fristiger Absprache festgelegt, sind zu allen Veranstaltungen herzlich willkommen, zur Jahreshauptversammlung
auptversammlung des zurückliegenden Sportjahres 2005 lade :glieder sehr herzlich ein. litag, 10. Februar 2006, 20:00 Uhr islokai „Zur Krone“, Eitelborn
ägesordnung: 1. Begrüßung: 2. Gedenken der Verstorbenen; 3. I. Film- und Lichtbildervortrag „Das Jahr 2005 und Volleyball“; 5. des neuen Intemetauftritts; 6. Bericht über die Mitgliederentwick- itigung der Mitgliedsberträge; 8. Kassenbericht; 9. Diskussion der richte; 10. Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes; des Vorstandes; 12. Veranstaltungen 2006. Verschiedenes nd gemütliches Beisammensein.
die auf der Mitgliederversammlung behandelt werden sollen, m 7. Februar 2006 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Marco Stein,
, 56337 Eitelborn einzureichen, um als Tagesordnungspunkt en und behandelt werden zu können, ihlreiches Erscheinen würde ich mich sehr freuen.
Esters
von C3'
/on 18? /on 1800
lernet*»,
rei Eitel
i (für alle 5
on150: on 17.0;
7.00 M
sch imW: jrsammlKi verein,
Aufbau
in, Rata**
staiA^ jonner#! er Ai
| Eitelborn
auptversammlung
Ijpteg 10.03.2006, findet in der Gaststätte “Zur Krone” die Jahresammlung statt. Beginn 20.00 Uhr. Folgende Punkte stehen auf der nung: 1 . Begrüßung durch den Vorsitzenden; 2. Totenehrung; 3. ■^Versammlungsleiters; 4. Berichte aus den Abteilungen; 5. Kas- 6. Entlastung des Vorstandes; 7. Neuwahl des Vorstandes; 8. nes. Anträge zum Punkt 8 können schriftlich, bis zum 05.03.2006, zenden Walter Zierden, Oberdorfstr. 40. abgegeben werden.
Ten Mitgliederversammlung
erstag 16.02.2006, findet in der Gaststätte “Zur Krone” eine Mit- 'AltPnYit™™ -u der Alten Herren statt. Da es um den Fortbestand — i 93 oy^ n ® eht ’ w ' rd vm vollzähliges Erscheinen gebeten. Beginn
Kadenbach
stunden des Ortsbürgermeisters
.von 18.00 bis 20.00 Uhr
Brm S Unfl .Tel. und Fax: 02620/633
. Serpnvat .Tel.: 02620/1001 (ab 13.30 Uhr)
. www.kadenbach-ww.de
nahör"ö"-'.;":;.Ortsgemeinde Kadenbach@freenet.de
9 aer Grillhütte: Helmut Stein.Tel. 02620/8175
Spieleausleih
Von November bis März jeweils dienstags von 17.30 bis 20.00 Uhr im Gemeindehaus (in den Schulferien geschlossen!).
KOLPINGFAMILIE
KADENBACH
3
Selbstgebackene Berliner Kaffee und Kuchen und jede Menge gute Laune warten auf viele Besucher- HELAU!
Aufstellung des Bebauungsplanes “Auf der Höh - IV. Erweiterung”
der Ortsgemeinde Kadenbach
hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Ortsgemeinderat von Kadenbach in seiner Sitzung am 30.01.2006 beschlossene Aufstellung des Bebauungsplanes “Auf der Höh - IV. Erweiterung” wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist. Die Satzungsuntertagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 und 14.00 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14.00 -18.00 Uhr und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt Bebauungsplanes Auskunft verlangen. Ein Umweltbericht musste nicht erstellt werden, da das Bebauungsplanverfahren vor 2004 eingeleitet und vor dem 20.07.2006 abgeschlossen wurde.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- Form- und materiellen Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

