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31

Nr. 04/2006

Girod

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Alltag

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ihstunden des Ortsbürgermeisters

.von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr

s .von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

[jevßrwaltung .Tel.: 06485/4696

Jermßister.Tel: 06485/793

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jung der Ortsgemeinde Girod Iderung der Friedhofsgebührensatzung

123.01.2006

jjrtsgemeinderat von Girod hat in seiner Sitzung am 20.12.2005 auf- Ides § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) sowie der §§ 2, 7 und 8 des Kom- gabengesetzes (KAG) vom 20.6.1995 (GVBI. S. 175), zuletzt (durch Art. 2 des Gesetzes vom 2.3.2004 (GVBI. S. 202) die fol- latzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

un: der Ortsgemeinde Girod über die Erhebung von Gebühren IdäTFriedhofs-und Bestattungswesen vom 24.10.2001 wird (als 1. ing) wie folgt geändert:

Teil I (Bestattungsgebühren) erhält folgende Fassung:

-Höhe der Gebühren

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nmer, 3 Uhr

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Bcstattungsgebühren

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Erdbeisetzungen

*F. “

In Keihengrabstätten

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Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

253,00

1.2

Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahr

548,20

|

In Wahlgrabstätten

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Zwcitbclegung Maschineneinsatz

438,20

Zweitbelegung Handschachtung

677,20

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Urnenbeisetzung

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Beisetzung im Reihen-o. Wahlgrab im Umenfeld

157,-

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Beisetzung im Reihen-o. Wahlgrab in denen bereits Erdbestattungen ruhen

102,-

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Beisetzung von Tod-und Fehlgeburten

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Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab erforderlich ist oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten beigesetzt werden.

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krafttreten

jatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

1 12fiirod, 23.01.2005 Karl-Heinz Fend

| Ortsbürgermeister

Jene Hochzeit Eheleute Hild

jlRPÄtag, 03. Februar 2006, feiern die Eheleute Thea und Otto Hild, lffe|b'aße 19, das Fest der „Goldenen Hochzeit“.

I Namen der Ortsgemeinde Girod und des Ortsgemeinderates gratulie­rtem Paar zu seinem goldenen Ehejubiläum und wünsche weiter- ivieljGlück, Zufriedenheit und Wohlergehen und noch viele gemeinsa- nsiahre bei möglichst bester Gesundheit, der Vereinsring Girod-Kleinholbach schließt sich den Glückwün- lan und gratuliert dem Jubelpaar aufs herzlichste.

Vejöinsvertreter treffen sich um 19.00 Uhr am Haus Hild.

Fend

Ortsbürgermeister

likrozensus 2006

Bwerinnen und Interviewer sind wieder unterwegs sachten Sie die ausführliche Pressemitteilung des Statistischen Samtes Rheinland-Pfalz in dieser Ausgabe unter der Rubrik: Die informiert auf Seite 8.

Görgeshausen

rechstunde des Ortsbürgermeisters

S!.”9 s ...von 18.00 bis 19.00 Uhr

1/222° Werden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeben. Tel.:

Rechtsverordnung

über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 56412 Görgeshausen aus Anlass des Spezialmarktes “Faschingsmarkt” am 29.01.2006

Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 02.06.2003 (BGBl. 2003 Teil I S. 745) i.V.m. § 3 Nr. 3 der Landesverord­nung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und techni­schen Gefahrenschutzes (AGSchZuVO)vom 26.09.2000 (GVBI. S. 379) zuletzt geändert durch die Landesverordnung zur Änderung von Zustän­digkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes vom 22.06.2004 (GVBI. S. 366), wird für die Ortsgemeinde Görgeshausen folgende Rechtsverord­nung erlassen:

§1

(1) Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Görgeshausen dürfen aus Anlass des Spezialmarktes „Faschingsmarkt“ am Sonntag, 29. Janu­ar 2006 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

§2

(1) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag dersel­ben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden.

(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muss, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.

(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.

§3

Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitneh­mer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.

§4

Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufs­stelle auszulegen oder auszuhändigen.

§5

Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2, 3 und 4 dieser Ver­ordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschlussgesetz geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) in der zur­zeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und stil­lender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutz­gesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315) in der zurzeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

§6

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. 56410 Montabaur, 23.01.2006 Stein, I. Beigeordneter

Mikrozensus 2006

Interviewerinnen und Interviewer sind wieder unterwegs Bitte beachten Sie die ausführlich Pressemitteilung des Statistischen Lan­desamtes Rheinland-Pfalz in dieser Ausgabe unter der Rubrik: Die Ver­waltung informiert auf Seite 8.

FC Bayern Fanclub

Red White Dynamite Westerwald

Unsere nächste Clubsitzung findet am 27.01.2006 um 19.00 Uhr in unse­rem Vereinslokal “Zum Westerwald” statt.

Natürlich habt ihr die Gelegenheit, das Bundesligaspiel Borussia Mön­chengladbach gegen unseren FC Bayern im TV zu verfolgen. Neue Mit­glieder sind immer herzlich willkommen.

Weitere Infos unter www.redwhitedynamite.de oder Telefon: 06485/911425.

Gymnastik- und Freizeitsportverein e.V. Görgeshausen

Zu unserer versprochenen Winterwanderung am Montag, 06.02.2006, laden wir Euch recht herzlich ein. Wir treffen uns um 19.00 Uhr an der Löwensteinhalle, von dort laufen wir los, wohin ist eine Überraschung. Wir bitten um Anmeldung bis zum 30.01.2006 bei Martina Parr, Tel.: 06485/911790.

TTC Görgeshausen

Die nächste Vorstandssitzung findet am Freitag, 27.01.2006, 20.00 Uhr im Gasthaus “Zum Westerwald” statt.

Für unsere Mannschaften stehen folgende Spiele an:

1. Kreisklasse:

28.01.2006,19.00 Uhr Görgeshausen 1 - Salz 2 3. Kreisklasse:

28.01.2006,19.00 Uhr Görgeshausen 2 - Hilgert 1 28.01.2006,17.00 Uhr Görgeshausen 3 - Eigendorf 4 •

1. Kreisklasse Jugend:

28.01.2006,15.00 Uhr Görgeshausen - Steinefrenz

2. Bezirksklasse Schüler:

27.01.2006,17.00 Uhr Görgeshausen 1 - Niederelbert