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(enblatt VG Montabaur

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Nr. 04/2006

Montag, 30.01.2006,18.00 Uhr, im Besprechungszimmer des Rathauses, Neubau, Zi. 238, Tel. 126-243 Montag, 30.01.2006,17.00 Uhr, im Rathaus Holler Montag, 30.01.2006, 20.00 Uhr, bei Fraktionsvorsitzen­dem Dietmar Eisenhuth, Bergstr. 6, 56412 Holler Montag, 30.01.2006, 19.00 Uhr, bei Fraktionsvorsitzen- de Heike Hatzmann, Judengasse 6, 56412 Montabaur

^bet rauche Bekanntmachung iHaushaltssatzung

•ckenüt^tfarbandsgemeinde Montabaur

^^fcishaltsjahr 2006 vom 17 .01.2006

Rß^hj.

dggemeinderat hat auf Grund der §§ 95 ff. der Gemeindeord- S,eue VGn Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die ■'schüeftijtSenehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als W* Beten Jrtehörde vom 20.12.2005 hiermit bekannt gemacht wird:

r-DN 40 fl'

09.2006 lUBbaltspian für das Haushaltsjahr 2006 wird

> WemefviWUtungshaushalt

51 / 9 52<05 Einnahme auf .14.562.000 Euro

öisgabf auf .14.742.000 Euro

“ lenshaushalt

Momah^m [pijfehmf: auf .5.400.000 Euro

UfJä^feisgabf auf .5.400.000 Euro

chbered'. Moniabaj] ist unter fcj ruJsg«

I) bei deric

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Submti nZe :hbere*d , '4

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reisfrerB rojekteäi rzulegen :h§25 llertecbr. nbarste estei >02/124-

astgesetzt:

Bamtbetrag der Kredite auf.3.895.300 Euro

Bamtbetrag der Verpflichtungs-

htigungen auf.80.000 Euro

Chstbetrag der Kassenkredite

.3.000.000 Euro

i Ve^jandsgemeindewerke werden in den Wirtschaftsplänen fest-

srsorgung

Bamtbetrag der Kredite auf.

.600.000 Euro

Bamtbetrag der Verpflichtungs-

ntigungen auf.

.0 Euro

chstbetrag der Kassenkredite auf.

.250.000 Euro

srbeseitigung

Bamtbetrag der Kredite auf.

.3.500.000 Euro

Jamtbetrag der Verpflichtungs-

itigungen auf.

.0 Euro

chstbetrag der Kassenkredite auf.

.250.000 Euro

reibad Mons Tabor

Chstbetrag der Kredite auf.

.0 Euro

Bamtbetrag der Verpflichtungs-

iitigungen auf.

.0 Euro

chstbetrag der Kassenkredite auf.

.100.000 Euro

Die VJrbandsgemeindeumlage, die die Verbandsgemeinde nach § t 72 GemO in Verbindung mit den §§ 4, 25 und 26 Abs. 1 LFAG rhebt, beträgt 35,5 v.H. der Umlagegrundlagen, rgen/öa»^ Eiligkeit der Verbandsgemeindeumlage richtet sich nach § 31

_ichthcn

lagegrundlagen 2005.26.700.682 Euro

: inaf©^®tf^ es Umlagesolls 2005.9.211.735 Euro

jjc^usjesifmlaJegrundlagen 2006.25.081.316 Euro

schliss c ^

/Höhafcles Umlagesolls 2006.8.903.867 Euro

Uhr

idemommunalisierung des Revierdienstes gern. § 28 LWaldG und ^(wenübernahme durch die Verbandsgemeinde Montabaur wird le nicht durch Kostenerstattungen des Landes gedeckten Personal- ®bdftgen der Revierbeamten, mit Ausnahme der Aufwendungen für ■™f|ine Sonderumlage nach § 26 Abs. 2 Satz 1 LFAG in Höhe von mssund °'0^Euro erhoben. Die Festsetzung für 2006 ist vorläufig, die end- ■“ "Setzung erfolgt nach Vorliegen des endgültigen Personalko- ses des Landes.

.- — ilkostenansätze des Sammelnachweises 1 schließen die im ■halt^ahr 2006 voraussichtlich aufzuwendenden nicht ruhegehalts- | n Bfcchläge für die Bewilligung von Altersteilzeit von Beamtinnen es Tai*'■ am,en e ' n - Zahl der bewilligbaren Fälle: 2

für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung werden ent- ,? en ® estimrnur >gen des Kommunalabgabengesetzes RP dSd& iri 0 l ^ t : e [” En !9 e,tsatzun 9 Abwasserbeseitigung" der Verbandsge- HPntabaur in der jeweils geltenden Fassung wie folgt festgesetzt:

: narUJ'i nmali 9 e Beitra 9e

ses ai" • p Ü Lnc Schmu,zwa sserbeseitigung

fiir hm 0 ,e 0,111 9®wichtete Grundstücksfläche iihfinS*L LJ® Niederschlagswasserbeseitigung I - turo je qm gewichtete Grundstücksfläche

b) einmalige Kanalanschlusskostenerstattungen

Der Aufwand für die erstmalige Herstellung von Hausanschlüssen wird von 2006 an nicht mehr nach den Kosten im Einzelfall, sondern nach kal­kulierten Durchschnittssätzen erhoben; diese betragen bei einem

Mischwasserhausanschluss.1.000,00 Euro

Schmutzwasserhausanschluss.825,00 Euro

Niederschlagswasserhausanschluss.675,00 Euro

c) wiederkehrende Beiträge und Benutzungsgebühren

1. für die Niederschlagswasserbeseitigung

0,35 Euro je qm gewichtete Grundstücksfläche

2. für die Schmutzwasserbeseitigung

0,08 Euro je qm gewichtete Grundstücksfläche

3. Schmutzwassergebühr (einschl. Abwasserabgabe)

1,35 Euro je qm gewichtete Schmutzwassermenge

4. Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben

8,44 Euro je cbm Schmutzwassermenge aus geschlossenen Gruben

§8

Gemäß den Bestimmungen des § 7 Abs. 4 Kommunalabgabengesetz RP (KAG) i. V. m. § 12 Abs. 10 Landesstraßengesetz (LStrG) werden die von den Straßenbaulastträgern zu zahlenden Investitionskostenanteile für die erstmalige Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen sowie die laufenden Kostenanteile für Verkehrsanlagen wie folgt festgesetzt:

1. Investitionskostenanteile für die erstmalige Herstellung und den Aus­bau von Verkehrsanlagen

12,50 Euro je qm Verkehrsfläche im Mischsystem

50 % der anfallenden Kosten für Niederschlagswasser im Trennsystem

2. laufende Kostenanteile

0,43 Euro je qm befestigte Straßen- und Wegefläche

II.

Auf Grund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz hat der Verbandsgemeinderat am 08.12.2005

1. das Investitionsprogramm für die Jahre 2005 bis 2009 beschlossen. Es schließt mit folgenden Summen ab:

Gesamtinvestition.14.993.000 Euro

davon entfallen auf die Haushaltsjahre

2005 .4.364.000 Euro

2006 .4.855.000 Euro

2007 .2.300.000 Euro

2008 .2.350.000 Euro

2009 .1.124.000 Euro

2. Der Finanzplan für die Jahre 2005 bis 2009 wird mit folgenden Gesamtsummen zur Kenntnis genommen:

Haushaltsjahr 2005.20.105.000 Euro

Haushaltsjahr 2006.20.142.000 Euro

Haushaltsjahr 2007.18.278.000 Euro

Haushaltsjahr 2008.18.384.000 Euro

Haushaltsjahr 2009.17.363.000 Euro

Montabaur, 17.01.2006 (S.) Edmund Schaaf, Bürgermeister

III.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Der in § 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 auf 3.895.000 € festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite wird gemäß §§ 95 Abs. 3 Nr. 2 und 103 Abs. 2 GemO aufsichtsbehördlich genehmigt. Wegen einer möglichen Gefährdung der dauernden Leistungsfähigkeit behalten wir uns jedoch die Einzelgenehmigung gemäß § 103 Abs. 4 Nr. 2 GemO vor. Bei Beantragung der Einzelgenehmigung bitte wir Sie nachzuweisen, für welche Investitionsausgaben der Kredit verwendet werden soll (Nr. 4.2.1 der W zu § 103 GemO).

Der in § 2 Nr. 2 der Haushaltssatzung für die Verbandsgemeinde auf 80.000 € festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gemäß §§ 95 Abs. 3 Nr. 1 und 102 Abs. 4 GemO in Höhe der im Finanzplan für das Haushaltsjahr 2007 eingeplanten Kredite von 80.000 € aufsichtsbehördlich genehmigt.

Die in § 3 der Haushaltssatzung für die Verbandsgemeindewerke festge­setzten Gesamtbeträge der Kredite von 600.000 € für den Betriebszweig Wasserversorgung und 3.500.000 € für den Betriebszweig Abwasserbe­seitigung werden gemäß §§ 95 Abs. 3 Nr. 2 und 103 Abs. 2 GemO auf­sichtsbehördlich genehmigt. Eine Einzelgenehmigung gemäß § 103 Abs. 4 Nr. 2 GemO behalten wir uns nicht vor.

Montabaur, 20.12.2005

Kreisvenvaltung Weinert

des Westerwaldkreises Landrat

IV.

Der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne liegen vom 30.01.2006 - 10.02.2006 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzab­teilung, Zimmer 110, 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 17.01.2006 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (S.)

Edmund Schaaf, Bürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn