Nr. 02/2006
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„1 diesem Jahr zogen wieder Jungen und Mädchen in 2 Gruppen Jaus zu Haus, um die Geburt Jesu Christi zu verkünden. Der Drei- jstag soll daran erinnern, dass die heiligen drei Könige einem Stern jtsind und den neugeborenen Jesus in einer Krippe gefunden haben, itwa dem 16. Jahrhundert gibt es den Brauch des Stemsingens. lernsmger schrieben mit Kreide an die Haustür 20-C-M-B-06 (Chri- lansionem benedicat, d.h. Gott schütze dieses Haus). Ich möchte auf diesem Weg bei allen Jugendlichen und auch den Betreuern jken, die durch ihren Einsatz die Tradition des Dreikönigtages fort- zt haben. Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, danke ich für die den, die sie der Sternsingeraktion „Kinder schaffen was“ zur Verfü- Igestellt haben.
Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister
eikönigstreffen
bereiten.
[Mitglieder des Gemeinderates und die Bediensteten der Ortsge- jgde waren mit ihren Partnern am 07.10.2006 ins Gemeindehaus zum TKOnigstreffen eingeladen. Nach einer kurzen Begrüßung durch den pburgermeister erkundete man bei einem Spaziergang die östliche öwIp ri Un w S » 0renze ' Anschließend war man Gast bei der Feuerzangen- ^ndessen Nombom. Der Tag klang mit einem gemeinsamen
Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister
S'SÖ unt ry & Westernclub Nomborn 1986 lieAbjiThe Bull Riders”
,tztw6 ''" chuna?nH Un |. am Sonnta 9.15.01.2006, um 18.00 Uhr zu einer Bespre- Bjhden ° er s udentennr| ühle; Thema: Bestellung von neuen Westem-
irui Art. 15 tfej - vom 11' meinde :haftski irtschal i Fassung 3 die Gi
Steuer A) wie die
MGV “Arion” 1900 Nomborn
Die erste Chorprobe im neuen Jahr findet am Dienstag, 17.01.2006, um 18.15 Uhr im Haus “Numburne” statt.
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Kath. öffentliche Bücherei
Die kath. öffentliche Bücherei in Nombom ist für Sie und euch
geöffnet: donnerstags.von 17.00 bis 18.00 Uhr.
Die Ausleihe ist für drei Wochen kostenlos.
EP ELBERTGEMEINDEN
Niederelbert
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
donnerstags.von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
im Rathaus.Tel.: 02602/3482, Fax: 02602/950482
E-Mail: gemeinde@niederelbert.de Internet: www.niederelbert.de
Öffentliche Bekanntmachung
über die Festsetzung der Gemeindeabgaben
für das Kalenderjahr 2006
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Niederelbert in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Niederelbert erhebt im Kalenderjahr 2006 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2005. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuidner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
In Vertretung: Stein, Erster Beigeordneter
Weihnachtsbaumaktion
der Freiwilligen Feuerwehr Niederelbert
Die Aktiven und die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Niederelbert sammeln wie in jedem Jahr die Weihnachtsbäume ein. Termin: Samstag, 21.01.2006, ab 13.00 Uhr. Der Erlös der Aktion geht an die Kinderkrebsstation der Kinderklinik Kemperhof in Koblenz.
Möhnen
Hallo Möhnen, am Montag, 16.01.2006, Aktiventreffen um 20.00 Uhr beim Toni.
Freiwillige Feuerwehr Niederelbert
Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Niederelbert am Samstag, 14.01.2006, um 20.00 Uhr in der Gaststätte “Zum Dorfbrunnen”. Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Anträge zur Tagesordnung, 4. Berichte des Vorsitzenden, Wehrführers, Kassierers und Jugendwartes, 5. Entlastung des Vorstandes, 6. Neuwahlen, 7. Verschiedenes.
Der Vorstand lädt alle Mitglieder herzlich ein und hofft auf rege Beteiligung.

