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^^inisolut,1986 Kadenbach e.V.
' Tel ^%K»reammlu™r»rdl“"Jahr 2005 findet am Freilag, K? <>n06 um 20 15 Uhr im Vereinsheim des TC 1986 Kadenbach statt. Fe StSetaJ’Ki P der sind zur Teilnahme recht herzlich eingeladen. > r Jahr2iHI!;Hn,ina: 1 . Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, Rundstem
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Nr. 02/2006
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sind zur Teilnahme recht herzlich eingeladen.
® sord h n t U ^ l gs \ Vorsitzenden, 3. Bericht des Sportwartes und des iHwartes 4 . Kassenbericht, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Entla- Vorstandes, 7. Neuwahl des Vorstandes, 8. Brainstorming management, 9. Beschluss über die Höchstzahl der Mitglieder, 10.
Erhiedenes.
E . Tagesordnung können schriftlich bis zum 23.01.2006 beim 1. fitzenden oder unter der WEB-Adresse www.tck86.de (Kontakt) ein- ficht werden.
>rtfreunde Germania Kadenbach 1910 e.V.
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| 0ren - Neuansetzung der ausgefallenen Spiele
iam 13 Spieltag ausgefallene Heimspiel gegen den SC Simmern wur- für Ostersamstag, 15.04.2006, 18.00 Uhr, neu angesetzt.
Iam 14 Spieltag ausgefallene Heimspiel gegen den SV Hillscheid wur- 1 Mittwoch, 15.03.2006,19.00 Uhr, neu angesetzt.
Herren
amstag, 21.01.2006, findet die diesjährige Winterwanderung der Herren statt. Hierzu laden wir alle Mitglieder mit ihren Familien ein. punkt ist um 10.45 Uhr auf dem Kirmesplatz in Kadenbach. Ab ca. 0 Uhr findet im Sportlerheim der gesellige Teil statt. Für Speisen und änke ist in gewohnter Weise gesorgt.
eldungen bitte bis zum 14.01.2006 bei Oliver Rein, Telefon 0/8999, oder Karsten Keul, Telefon 02620/8863, abgeben. nastik/Walking/Nordic-Walking
;ing-Treff: Jeden Mittwoch um 16.30 Uhr, Treffpunkt: Tennisplatz
nbach.
reff: Jeden Freitag um 16.00 Uhr, Treffpunkt: Sportplatz Kadenbach.
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rechstunden des Ortsbürgermeisters
s.von 18.00 bis 19.30 Uhr
nerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
jund Fax: 02620/8442
Bail-Adresse: gemeinde.neuhaeusel@t-online.de
'entliehe Bekanntmachung über die Festsetzung Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2006
fsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset- vom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Ein- ngsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 vom 14.12.1976 -
1.1 S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Neuhäu- n der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammer- fages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskam- irRheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung) rtsgemeinde Neuhäusel erhebt im Kalenderjahr 2006 die Grund- ter für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und rundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die son- ) Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2005. J Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben en nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn die Abgabenpflicht neu begründet wird, der Abgabenschuldner wechselt, der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert, sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
■Jiezii erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga- escheide allgemein festgesetzt.
estsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent- ,en sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen labenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem th? en I a9e dur ?^ dies e öffentliche Bekanntmachung die gleichen jntswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher icneid zugegangen wäre, htsbehelfsbelehrung
6n ?' e d urc h diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der eindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung Kanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist »tah °i/ r zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung p? nrad ' Ader| 3uer-Platz 8,56410 Montabaur, zu erheben. Bei .. rtinüuo n)nrnr,?ui nle9Un9 des Widerspruchs j s t die Widerspruchsfrist (Satz ^ art Wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist
WVemfn h* 6 ein 9 e 9 an 9 e n ist. Durch Einlegung des Widerspruchs wird P entung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben. > Kinder » 1 /n Vertretung: Stein, Erster Beigeordneter
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Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates
vom 21.09.2005 der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Haushaltsjahr 2004 I. Haushaltsrechnung
Verwaltungshaushalt/ Euro
Vermögenshaushalt/ Euro
Gesamt
Euro
Feststellung des Ergebnisses
Soll-Einnahmen
1.795.604,03
376.061,00
2.171.665,03
+ neue Haushaltseinnahmereste
0,00
0,00
0,00
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste
0,00
0,00
0,00
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
0,00
13.756,96
13.756,96
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
1.795.604,03
362.304,04
2.157.908,07
Soll-Ausgaben
1.795.604,03
384.795,27
2.180.399,30
+ neue Haushaltsausgabereste
0,00
4.094,74
4.094,74
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste
0,00
1.152,39
1.152,39
./. Abgang alter Kassenausgabereste
0,00
0,00
0,00
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
1.795.604,03
387.737,62
2.183.341,65
Überschuss/Fehlbetrag
0,00
-25.433,58
-25.433,58
Festgestellt:
Montabaur, 21.09.2005 Stein
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluss
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 2004 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO.
Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2004 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
III. Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 16.01.2006 - 27.01.2006 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 03.01.2006 (S.) Roggenbach
Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel vom 1. Dezember 2005
Ortsgemeinde Neuhäusel stellt Antrag auf Anerkennung als Schwerpunktgemeinde im Rahmen der Dorferneuerung
Der Ortsgemeinderat befasste sich in seiner letzten Sitzung im Jahr 2005 am 1. Dezember mit dem Thema der Dorferneuerung.
Vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden strukturellen Wandels mit Fertigstellung der Umgehungsstraße Nord B 49 neu, müssen insbesondere die verkehrlichen Beziehungen im innerörtlichen Bereich neu überdacht werden.
Wie wirken sich die Veränderungen auf die privaten Anlieger, das gesamte Ortsbild und die sozialen Strukturen aus? Welche Auswirkungen hat die demographische Entwicklung? Kann möglichen Leerständen von Wohngebäuden und Gewerbeobjekten entgegengewirkt werden? Fragen auf die rechtzeitig eine Antwort gefunden werden muss.
Insbesondere ist zu untersuchen, inwieweit der Erhalt der Gewerbe- und Dienstleistungseinrichtungen im Ortskern Neuhäusel langfristig und nachhaltig gesichert werden kann.
Das bestehende Dorferneuerungskonzept stammt aus dem Jahr 1992 und muss unter den gegebenen Vorzeichen dringend überarbeitet werden. Mit Hilfe eines Fachbüros soll das vorhandene Dorferneuerungskonzept überarbeitet werden und eine Anpassung an das Erforderliche erfolgen. In Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Stadt-Land-Plus, Boppard- Buchholz, möchte die Ortsgemeinde möglichst bald die nötigen Voraussetzungen schaffen, um aus Gesprächen mit Gewerbetreibenden, Anliegern und Bürgern Handlungsperspektiven entwickeln zu können.
Mit der Antragstellung und einer späteren Anerkennung als Schwerpunktgemeinde im Rahmen der Dorferneuerung, besteht für die Ortsgemeinde Neuhäusel die Möglichkeit gezielt Fördermittel des Landes für die Durchführung von Maßnahmen zu erhalten.
Aktion "Saubere Landschaft 2006”
Täglich erfreuen wir uns an unserer schönen Landschaft und Natur. Leider scheint es Mitmenschen zu geben, die uns diese Freude nicht so recht gönnen. Vorsätzlich oder gedankenlos verschmutzen sie unseren schönen Westerwald. Deshalb appelliert unser Landrat Peter Paul Weinert, an die Solidargemeinschaft im Westerwaldkreis: “Die Natur braucht den Menschen und wir die Natur. Deshalb muss es nach wie vor unser aller Bestre-

