Wochenblatt VG Montabaur
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Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes „Kleingarten Festerling” der Ortsgemeinde Oberelbert
hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Oberelbert hat in seiner Sitzung am 24.11.2005 den Beschluss gefasst, für die Kleingärten östlich des Baugebietes „Festerling” einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Kleingarten Festerling". Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Oberelbert, 29.12.2005 Karl Jung. Ortsbürgermeister
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Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes „Kleingarten Festerling” der Ortsgemeinde Oberelbert
hier: Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Oberelbert hat in seiner Sitzung am 24.11.2005 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kleingarten Festerling” beschlossen (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung mit Lageplan). Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck liegt die Entwurfsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 16.1. bis 16.2.2006 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 224, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Oberelbert, 29.12.2005 (Karl Jung)
Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes „Kleingarten Flürchen” der Ortsgemeinde Oberelbert;
hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Oberelbert hat in seiner Sitzung am 24.11.2005 den Beschluss gefasst, für die Kleingärten im Gemarkungsteil „Flürchen”
Nr. 01/2006
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Ortsburgermeister
Oberelbert. 29.12.2005
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes „Kleingarten Flürchen” der Ortsgemeinde Oberelbert
hier: Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Oberelbert hat in seiner Sitzung am 24.11.2005 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kleingarten Flürchen” beschlossen (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung mit Lageplan). Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck liegt die Entwurfsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 16.1. bis 16.2.2006 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 224, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Oberelbert, 29.12.2005 KarI Jung
Ortsbürgermeister
Obst- und Gartenbauverein Oberelbert
Hiermit wird nochmals an die Jahreshauptversammlung am Sonntag, 08.01.2006 um 16.00 Uhr in der Stelzenbachhalle/Oberelbert erinnert. Es wäre schön und erfreulich, wieder wie in den Vorjahren möglichst viele Mitglieder auf der Versammlung begrüßen zu dürfen.
T + T
Welschneudorf
dienstags des Ortsbürgermeisters
Gemeindeverwaltung. . 17 - 00 Uhr bis 19.00 Uhr
.Tel. und Fax 02608/2^

