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Wochenblatt VG Montabaur

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Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes Kleingarten Festerling der Ortsgemeinde Oberelbert

hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Oberelbert hat in seiner Sitzung am 24.11.2005 den Beschluss gefasst, für die Kleingärten östlich des BaugebietesFesterling einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeich­nungKleingarten Festerling". Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich. Der Aufstellungsbe­schluss wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Oberelbert, 29.12.2005 Karl Jung. Ortsbürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes Kleingarten Festerling der Ortsgemeinde Oberelbert

hier: Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Oberelbert hat in seiner Sitzung am 24.11.2005 die Aufstellung des BebauungsplanesKleingarten Festerling beschlos­sen (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung mit Lageplan). Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äuße­rung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck liegt die Entwurfspla­nung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 16.1. bis 16.2.2006 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 224, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Oberelbert, 29.12.2005 (Karl Jung)

Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des BebauungsplanesKleingarten Flürchen der Ortsgemeinde Oberelbert;

hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Oberelbert hat in seiner Sitzung am 24.11.2005 den Beschluss gefasst, für die Kleingärten im GemarkungsteilFlürchen

Nr. 01/2006

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Schluss wird hiermit gemai)

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Ortsburgermeister

Oberelbert. 29.12.2005

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes Kleingarten Flürchen der Ortsgemeinde Oberelbert

hier: Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Oberelbert hat in seiner Sitzung am 24.11.2005 die Aufstellung des BebauungsplanesKleingarten Flürchen beschlos­sen (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung mit Lageplan). Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äuße­rung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck liegt die Entwurfspla­nung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 16.1. bis 16.2.2006 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 224, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Oberelbert, 29.12.2005 KarI Jung

Ortsbürgermeister

Obst- und Gartenbauverein Oberelbert

Hiermit wird nochmals an die Jahreshauptversammlung am Sonntag, 08.01.2006 um 16.00 Uhr in der Stelzenbachhalle/Oberelbert erinnert. Es wäre schön und erfreulich, wieder wie in den Vorjahren möglichst vie­le Mitglieder auf der Versammlung begrüßen zu dürfen.

T + T

Welschneudorf

dienstags des Ortsbürgermeisters

Gemeindeverwaltung. . 17 - 00 Uhr bis 19.00 Uhr

.Tel. und Fax 02608/2^