VG Montabaur
Nr. 21/2005
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*£25%*«* behinderter Kinder und Jugendlicher e.V. Mon- OerVerem Sonntagi 05.06.2005, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 17.00
pähltreff für Frauen
•ST ipden Lebensalters treffen sich alle 14 Tage montags in den unge- P uen J a lenderwochen von 19.00 bis 21.00 Uhr im ev. Gemeindehaus, ä nnfad 1 in Wallmerod zum gemeinsamen Gespräch über alle mög- ™ Themen, zum Austausch und zum Freundinnen finden.
Iictl ® n ntinnen, die noch neu dazu kommen möchten, sind herzlich ein- /T" Nähere Informationen gibt die Westerwälder Kontakt- und Infor- jr stelle für Selbsthilfe (WeKISS) unter der Telefon-Nr. 02663/2540 Stags von 16.00 bis 1 8.00 Uhr und dienstags bis donnerstags von 9.00
bis12.00 Uhr.
Wenn Geburt und Tod zusammenfallen...
rWfcaritasverband Westerwald-Rhein-Lahn e.V. weist auf das nächste iSL, der Gesprächsgruppe für trauernde Eltern / Frauen hin. Der ufprünglich für den 25.05.2005 vorgesehene Termin muss urlaubsbe- dingt leider entfallen.
ner.nächste Gesprächskreis findet statt am Mittwoch, 15.06.2005, um 1930 Uhr im Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn e.V., Philipp- Gehling-Str. 4, 56410 Montabaur
Inlnserer Trauergruppe soll Eltern, die eine Fehlgeburt erlitten, ein Kind tot| e boren oder unmittelbar nach der Geburt verloren haben, die Möglichkeit gegeben werden, sich mit weiteren Betroffenen auszutauschen und auf diesem Wege ihren Verlust gemeinsam aufzuarbeiten. Selbst- Itändlich sind auch Einzelgespräche und -begleitungen möglich.
Das Treffen wird begleitet von den Beraterinnen des Caritasverbandes _Jterwald-Rhein-Lahn e.V.
Nähere Informationen und telefonische Anmeldung bei den Beraterinnen des'Caritasverbandes Westerwald-Rhein-Lahn e.V.. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne entsprechendes Informationsmaterial zu: Margot Rübe,
1 Tel. f 02602/1 606 -17; Astrid Schmidt, Tel. 02602/1606 -15. /
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Ifesterwald-Osteifel, Montabaur
Lehrfahrt zu Schweinhaltern an den Niederrhein (Raum Kleve) zufflesichtigung von Schweineställen.
I Termin: Dienstag, 21.06.2005
Abfahrt: 06.15 Uhr am DLR in Montabaur, Bahnhofstr. 32
fetieg: 06.45 Uhr Vulkanhalle in Kruft
pkkehr: ca. 21.00 Uhr Montabaur
sichtigt werden ein Gruppenhaltungsverfahren für Zuchtsauen, ein Fer- lufzuchtstall mit freier Lüftung (Trobridge) sowie ein Schweinemast- . Die Kosten der Lehrfahrt richten sich nach der Teilnehmerzahl. Da diese auf 48 Personen begrenzt ist, sollten sich Interessenten an der Lehrfahrt verbindlich anmelden unter Tel. 02602/9228-0 oder per Fax 102/9228-27 mit Nennung des Zusteigeortes.
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prechzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies
Spflschzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies können unter der Rufnummer 02602/126-324 oder 126-335 (Büro des Stadtbürgermeisters) (vereinbart werden.
Fax-Nr. 02602/126-255 EjMail-Adresse: KMies @ montabaur.de Äidy-Nr. 0160/90511966
Öffentliche Bekanntmachung
Nlchste Sitzung des Stadtrates
Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am Donnerstag, 02.06.2005, itn Sitzungssaal des Rathauses (Neubau) statt.
Tagesordnung: öffentliche Sitzung:
Beginn: 18.00 Uhr j Bericht des Bürgermeisters ■ Verleihung der Petrusplakette an Günter Henkel Ausschussbesetzung
• Änderung der Hauptsatzung der Stadt Montabaur ö ' Bebauungspläne
5.1 Aufstellung des Bebauungsplanes “Altstraße”, Montabaur-Elgendorf
5.2 II. Änderung des Bebauungsplanes “In den Fichten - Auf der Trift”
5.3 Änderung des Bebauungsplanes “Himmelfeld” für die Grund- stücke Flur 39 Parzellen 3/2, 4/1,4/2, 2/41 und 2/42 Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
II. Nichtöffentliche Sitzung:
Beginn: im Anschluss
1. Konzept für die Gestaltung des Weihnachtsmarktes
2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herzlich eingeladen.
56410 Montabaur, 20.05.2005 Klaus Mies
Stadtbürgermeister
Hinweis auf Fraktionssitzungen:
Zur Vorbereitung der Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur am 02.06.2005 finden folgende Fraktionssitzungen statt:
CDU: Montag, 30.05.2005, 19.00 Uhr
in der Jugendherberge Montabaur SPD: Montag, 30.05.2005, 18.30 Uhr
im Besprechungszimmer des Rathauses (Neubau), 2. Stock,
Zimmer-Nr. 238, Tel. 02602/126.121 FWG: Montag, 30.05.2005, 17.30 Uhr im Sozialraum
des Rathauses (Neubau), 3. Stock,
Zimmer-Nr. 301,
Tel. 02602/126.242
BfM: Montag, 30.05.2005, 20.00 Uhr
bei Reinhard Lorenz,
Baumbacher Straße 70,
56410 Montabaur-Elgendorf WG Hatzmann: Montag, 30.05.2005, 19.00 Uhr
bei Heike Hatzmann, Judengasse 6,
56410 Montabaur
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung des Hospitalfonds
der Stadt Montabaur
für das Jahr 2005 vom 18.05.2005
I.
Der Stadtrat hat aufgrund des § 84 GemO, § 40 des Stiftungsgesetzes vom 22.04.1966 (GVBI. S. 95) in der Fassung des Landesgesetzes vom 17.05.1972 (GVBI. S.179) in Verbindung mit § 98 ff. der GemO für Rheinland-Pfalz vom 14.02.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.71.650 EUR
in der Ausgabe auf.71.650 EUR
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.110.000 EUR
in der Ausgabe auf.110.000 EUR
festgesetzt.
§2
Kredite werden nicht beansprucht.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Nach § 84 Abs. 1 GemO gilt für rechtskräftige Stiftungen, die die Gemeinde verwaltet, das Landesstiftungsgesetz (LStiftG). Durch den Wegfall der Verweisung auf die Bestimmungen der GemO wird klargestellt, dass - vorbehaltlich einer abweichenden Regelung in der Stiftungssatzung - ausschließlich die Vorschriften des LStiftG anwendbar sein sollen. Da die Satzung der Stiftung Hospitalfonds keine abweichende Regelung vorsieht, ist die Vorlage eines Haushaltsplanes künftig nicht mehr notwendig; von daher entfällt auch eine Genehmigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Stiftungsbehörde.
56410 Montabaur, 10.05.2005
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Im Aufträge
Abt./Az. 2-20/950-04 Maerten
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.05.2005 bis 08.06.2005 im „Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur gemeinnützige GmbH”, in der Verwaltung, Dillstr. 1,56410 Montabaur, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr) öffentlich aus.
56410 Montabaur, 18.05.2005 Mies
Stadt Montabaur . Bürgermeister
Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 21 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 08.04.1991 (GVBI. S.104).

