Finanzen. Versicherun'gen.
VG Montabaur
55
Nr. 20/2005
P, JE&
I
Geld G Kapital
fnsassenunfall-Versicherung
Die Insassenunfall-Versicherung Versichert alle Insassen beim Beirieb eines Fahrzeugs, das heißt eim Lenken, Benutzen, Behandeln Pflegen, Be- und Entladen, Ab- »tellen und Ein- und Aussteigen. [Versichert sind entweder pauschal plle Insassen, einzelne Sitzplätze der namentlich genannte Personen. Die Leistungen umfassen In- Laliditätsleistung, Todesfallsum- fme, Tagegeld und Krankenhaus- bgegeldmitGenesungsgeld. Die
Insassenunfall-Versicherung ist grundsätzlich überflüssig, weil berechtigte Ansprüche wegen Körperverletzung durch die KFZ-Haft- pflicht-Versicherung bereits ab- gedeckf sind.
Somit ist die Insassenunfallversicherung identisch mit der normalen Unfallversicherung, allerdings beschränkt sie sich auf den Bereich "Fahren mit dem eigenen KFZ".
- ao -
ufgabe
ecntschutzversicherung
Pie Aufgabe der Rechtschutzver- |icherung ist es, die Versiche- ungsnehmer bei der Durchset- ung ihrer rechtlichen Interessen zu unterstützen, so dass diese nicht kuerst an das Kostenrisiko, sondern an die Wahrnehmung ihrer chtlichen Interessen denken kön
nen.
[Eine Rechtsschutzversicherung • sorgt dafür, dass Vermögens- Jinterschiede vor Gericht keine [Rolle spielen, da Sie auch für Auseinandersetzungen mit Einkom- fcensstärkeren (Firmen, Arbeitgeber, Staat) gewappnet sind.
I trägt das schwer abschätzbare Kostenrisiko für die rechtliche Inpressenwahrnehmung im Rah- nen der versicherten Leistungen jind Bedingungen.
Izahlt die gesetzlich festgelegten lebühren gemäß BRAGO für den pigenen Anwalt, und im Falle des
Unterliegens auch für den gegnerischen Anwalt. Dies gilt auch für vom Gericht beauftragte Sachverständigen- und Gutachterkosten sowie Zeugenkosten, Vollstreckungskosten, Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens und Gerichtskosten.
• leistet ggf. notwendige Kautionszahlungen in Form eines zinslosen Darlehens in der vertraglich vereinbarten Höhe.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt dabei nicht selbst die Wahrnehmung Ihrer Interessen, unterstützt Sie aber bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Sie trägt die dabei entstehenden Kosten und bringt Ihnen somit die notwendige finanzielle Sicherheit, die Sie heute vor Gericht brauchen.
- w -
PRIVATSCHUTZ
Die Kinderunfallversicherung
mit garantierter Beitragsrückzahlung
Sie wollen die Zukunft Ihres Kindes sichern
AXA bietet Schutz und Vorsorge
Gerade die Kleinsten brauchen große Sicherheit. Doch die gesetzliche Unfallversicherung leistet oft nicht ausreichend. Mit AXA schützen Sie Ihr Kind umfassend und sorgen bei garantierter Beitragsrückzahlung für seine finanzielle Zukunft vor.
Sprechen Sie mit uns.
AXA Versicherungsbüro
Willi Wirges e.K. &
Jürgen Quirmbach e.K.
Hauptstr. 13 « 56412 Untershausen
Tel.: 0 26 02 / 9 47 12 - 0 • Fax: 9 47 12-19
E-Maii: wirges.quirmbach@axa.de
Was ist Haftpflicht?
Nach dem Gesetz bedeutet Haftpflicht: den Schaden zu ersetzen, den man einem Dritten schuldhaft zugefügt hat. Der zu leistende Schadenersatz soll den Geschädigten so stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten. Daher
ist die Höhe der Schadenersatzpflicht auch nicht begrenzt, der Schädiger haftet mit seinem gesamten heutigen und auch zukünftigen Vermögen (z.B. Erbschaft) in unbegrenzter Höhe. - w -
Mas ist versichert?
Die Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, den Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen freizustellen, die gegen ihn aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen erhoben werden.
Dabei werden drei Arten unterschieden: Schadenersatz für:
• Personenschäden und deren
Folgekosten wie Arztkosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Invaliditätsrenten und Aufwendungen für vermehrte Bedürfnisse z.B Pflegepersonal
• Sachschäden und deren Folgekosten wie Reparaturkosten, Wiederherstellungskosten, Nutzungsausfall, Wertminderung
• Vermögensschäden
w -

