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Finanzen. Versicherun'gen.

VG Montabaur

55

Nr. 20/2005

P, JE&

I

Geld G Kapital

fnsassenunfall-Versicherung

Die Insassenunfall-Versicherung Versichert alle Insassen beim Be­irieb eines Fahrzeugs, das heißt eim Lenken, Benutzen, Behandeln Pflegen, Be- und Entladen, Ab- »tellen und Ein- und Aussteigen. [Versichert sind entweder pauschal plle Insassen, einzelne Sitzplätze der namentlich genannte Perso­nen. Die Leistungen umfassen In- Laliditätsleistung, Todesfallsum- fme, Tagegeld und Krankenhaus- bgegeldmitGenesungsgeld. Die

Insassenunfall-Versicherung ist grundsätzlich überflüssig, weil be­rechtigte Ansprüche wegen Kör­perverletzung durch die KFZ-Haft- pflicht-Versicherung bereits ab- gedeckf sind.

Somit ist die Insassenunfallversi­cherung identisch mit der norma­len Unfallversicherung, allerdings beschränkt sie sich auf den Bereich "Fahren mit dem eigenen KFZ".

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ufgabe

ecntschutzversicherung

Pie Aufgabe der Rechtschutzver- |icherung ist es, die Versiche- ungsnehmer bei der Durchset- ung ihrer rechtlichen Interessen zu unterstützen, so dass diese nicht kuerst an das Kostenrisiko, son­dern an die Wahrnehmung ihrer chtlichen Interessen denken kön­

nen.

[Eine Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass Vermögens- Jinterschiede vor Gericht keine [Rolle spielen, da Sie auch für Aus­einandersetzungen mit Einkom- fcensstärkeren (Firmen, Arbeit­geber, Staat) gewappnet sind.

I trägt das schwer abschätzbare Kostenrisiko für die rechtliche In­pressenwahrnehmung im Rah- nen der versicherten Leistungen jind Bedingungen.

Izahlt die gesetzlich festgelegten lebühren gemäß BRAGO für den pigenen Anwalt, und im Falle des

Unterliegens auch für den geg­nerischen Anwalt. Dies gilt auch für vom Gericht beauftragte Sach­verständigen- und Gutachterko­sten sowie Zeugenkosten, Voll­streckungskosten, Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsver­fahrens und Gerichtskosten.

leistet ggf. notwendige Kauti­onszahlungen in Form eines zins­losen Darlehens in der vertraglich vereinbarten Höhe.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt dabei nicht selbst die Wahrnehmung Ihrer Interessen, unterstützt Sie aber bei der Durch­setzung Ihrer Rechte. Sie trägt die dabei entstehenden Kosten und bringt Ihnen somit die notwendi­ge finanzielle Sicherheit, die Sie heute vor Gericht brauchen.

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Jürgen Quirmbach e.K.

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Tel.: 0 26 02 / 9 47 12 - 0 Fax: 9 47 12-19

E-Maii: wirges.quirmbach@axa.de

Was ist Haftpflicht?

Nach dem Gesetz bedeutet Haft­pflicht: den Schaden zu ersetzen, den man einem Dritten schuldhaft zugefügt hat. Der zu leistende Schadenersatz soll den Geschä­digten so stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten. Daher

ist die Höhe der Schadenersatz­pflicht auch nicht begrenzt, der Schädiger haftet mit seinem ge­samten heutigen und auch zukünf­tigen Vermögen (z.B. Erbschaft) in unbegrenzter Höhe. - w -

Mas ist versichert?

Die Aufgabe der Haftpflichtversi­cherung ist es, den Versiche­rungsnehmer von Schadenser­satzansprüchen freizustellen, die gegen ihn aufgrund der gesetzli­chen Haftpflichtbestimmungen er­hoben werden.

Dabei werden drei Arten unter­schieden: Schadenersatz für:

Personenschäden und deren

Folgekosten wie Arztkosten, Ver­dienstausfall, Schmerzensgeld, In­validitätsrenten und Aufwendun­gen für vermehrte Bedürfnisse z.B Pflegepersonal

Sachschäden und deren Folge­kosten wie Reparaturkosten, Wie­derherstellungskosten, Nutzungs­ausfall, Wertminderung

Vermögensschäden

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