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Wochenblatt VG Montabaur
Versehentlich wurde der Veröffentlichung im Woche t _
12.05.2005 eine überholte Planzeichnung ^f^^^chen machung wird daher unter Beifügung der aktuelle
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Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00-12.30 und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14.00 -18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- Form- und materiellen Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfanq an aültia zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn a
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die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzuno verletzt worden sind oder 9
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrensoder Form Vorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter
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Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzunn h a schriftlich geltend gemacht hat. y
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend g emarh( auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann5 ,Sok Z ung geltend machen. dl0Sß V e
Montabaur, 10.05.2005 Klaus Mies, Stadtbüm „
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AH Ettersdorf
4m Samstag, 21.05.2005, spielen wir gegen die AH Hundsann lort: Hundsangen, Spielbeginn: 17.00 Uhr, Abfahrt: 16.15 Uhr Wir spielen am Mittwoch, 25.05.2005, gegen die AH Horrem' Horressen, Spielbeginn: 19.00 Uhr, Abfahrt: 18.15 Uhr.
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Horressen
Einladung der Alten Herren Horressen unter dem Motto “Alt für Jung”
Am Donnerstag, 26.05.2005, Fronleichnam, veranstalten die ah™ ren Horressen ein Fest unter dem Motto “Alt für Jung” am SDortWh ■ Horressen. Die “Alten" organisieren ein Grillfest für die gesamte n!!' völkerung und die “jungen" Nachwuchskicker wollen im Rahmend anstaltung zeigen, wie gut sie bereits mit dem Ball umgehen könn„ ?' das leibliche Wohl ist ab ca. 11.00 Uhr bestens gesorgt. Neben ci! zel, Würstchen und Pommes gibt es auch Kaffee und Kuchen a! dem kann der Durst natürlich mit den üblichen (nicht-) alkohcC Getränken gestillt werden. Für die kleinen Gäste steht eine großen! bürg zur Verfügung, damit keine Langeweile aufkommt. In diesem haben wir wieder ein kleines Bambini-Tumier organisiert. Die Spiele!» nen um 12.00 Uhr. Weiterhin finden ab 15.00 Uhr Spiele der F- e! D-Jugend statt. Neben den Eltern der Jugendspieler ist die gesamte!) bevölkerung herzlich eingeladen, mit den “Alten und Jungen”eine schöne und gesellige Stunden zu verbringen. Von dem Erlös des Fei wird u.a. die Fußballjugend des SV Horressen finanziell unterstützt,'
SG Horressen/Elgendorf
Zu ihrem jeweils letzten Meisterschaftsspiel der laufenden Saison treten i» re beiden Mannschaften am Sonntag, 22.05.2005, ab 14.30 Uhr an: DJKtfej stadt-Femthal - SG I, SG II - SV Türkiyemspor Ransbach-Baumbadi *
AHRBACHGEMEINDEN
Boden
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
nach Vereinbarung.
Heiligenroth
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 17.00 bis ‘
.Fax: O 2602 / 9173 S|
E-Mail: gemeinde.heiligenroth@freenet.de Internet: www.heiligenroth.de
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Der Termin unserer Kirmes rückt immer näher. Die Kirmesjugend wd® am kommenden Wochenende von Haus zu Haus ziehen und bittet Sie,« geblasene Eier zum Schmücken der Kirmesglocke bereitzuhalten.
Erich Herbst, Ortsbürgent rfl]
OGR-Sitzung
Zur Vorbereitung der nächsten OGR-Sitzung lade ich die Beiges™ sowie die Fraktionsvorsitzenden aller im OGR vertretenen Partei Wählergruppen für Dienstag, 24.05.2005, um 19.30 Uhr ins Bürge steramt ein. .
Erich Herbst, Ortsbürgern» l|
Einladung zur Vereinsringsitzung
Die nächste Sitzung des Vereinsrings findet statt am Mcnteg.' um 19.30 Uhr im Clubhaus des TC. Hierzu lade ich die Vereins | den recht herzlich ein. .

