Nr.
> u a 9 0 n ! d :tler unost od. s
iVod
ihenblatt
VG Montabaur
.0.
Nr. 19/2005
Ȋurodet
^ 2.30 Uhi
1 6.00 Uli f 12.30 Uhr 16.00 Uhr 12.30 Uhr 16.00 Uhr '2.30 Uhi
'8.00 Uhi
'2.30 Uhi >02/1264
%hem]
^gehend
^gehend
ihgehend
12.30 Uhr 1/126-123 läne
51
2.30 Uhr 6.00 Uhi 2.30 Uhi 6.00 Uhi 2.30 Uhr 6.00 Uhi 2.30 Uhr 8.00 Uhi 2.30 Uhr /126-1! /126-1!
skanntma- neindeord- S. 153«.- >weils ge!-
; 1 95 Höhr- / 911-0.
, der Bür- idenbach, lette Steil,
kostenlos
(kosten.
nimmt der Verfassers Binde ein- rs wieder, ,ssen. Furj im Verlag r£)r Anzei- iesctiälts-,
ung ob* irungdesj
f Achtung!
I Vorgezogener Redaktionsschluss für die 21. KW (Fronle 1 h
0 Manuskripteinsender werden gebeten die Man,,^
21. Kalenderwoche 2005 veröffentlicht werden Ä b |s ’ ® in der
i spätestens Freitag , 20. Mai 2005,10.00 Uhr
bei der" Redaktion Wochenblatt” (Zimmer Nr 233 „
Ebene 2) abzugeben oder per Fax (02602/1 Neu bau,
j(wochenblatt@ montabaur.de) zuzuleiten. ^ b ' 25 V bzw. E-Mail
I Um entsprechende Beachtung wird gebeten dam/ti Ide Manuskripte nicht mehr bearbeitet werden könner?^ e ' n9ehen '
Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur
in der vergangenen Woche wurden im Verbandsgemeindegebiet eine Reihe von Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt In dieser Woche möchten wir Ihnen die Ergebnisse der Messungen in der Koblenzer Str., Montabaur /erstellen.
jiese Straße darf mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h lefahren werden. Insgesamt 139 Fahrzeuge wurden während der ein- itündigen Kontrolle gemessen. Hier mussten Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 41 km/h festgestellt werden. Innerhalb einer Stunde fuhren 7 Fahrzeuge bis zu 60 km/h, 8 Fahrzeuge |bis zu 65 km/h,
|3 Fahrzeuge bis zu 70 km/h, 2 Fahrzeuge bis zu 75 km/h und 1 Fahrzeug Lurde mit einer Geschwindigkeit von 91 km/h gemessen.
Insgesamt 118 Verkehrsteilnehmer hielten die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein.
Mt weisen darauf hin, dass in der kommenden Woche in den folgenden feereichen der Verbandsgemeinde Montabaur mit Geschwindigkeitskonitrollen innerhalb geschlossener Ortschaften zu rechnen ist:
Montabaur (einschließlich Stadtteile)
Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen) Augst (Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern)
Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen) Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Nentershausen, Niedererbach, Nomborn)
Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf) Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen)
Die Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen, der Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rücksichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen.
Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an sonstigen Gefahrenstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und zwar tagsüber, abends und nachts, sowie am Wochenende und an Feiertagen.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den örtlichen Verhältnissen angepasste Fahrweise, denn überhöhte Geschwindigkeit ist die Unfallursache Nr. 1.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Ordnungsamt
Schiedspersonen im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur
I Bezirk
Name der Schiedsperson bzw. des Vertreters
Telefon
Amtszeit bis
I
Schiedsperson:
Benno Philippi
Lahnstraße 2,56410 Montabaur Vertreter:
02602/5590
28.06.2008
Gregor Hommrich
Orgelsweg 23.56412 Großholbach
02602/18410
II
Schiedsperson:
Reinhard labonte,
Am Nörrenpfad 6,56337 Eitelbom Vertreter:
Gerhard Schumann
In den Krautgärten 3,56412 Untershausen
02620/2273
dienstl.
02603/972286
02602/4761
13.02.2006
Schiedsperson:
Gerhard Schumann
In den Krautgärten 3,56412 Untershausen
Vertreter:
Reinhard Labonte,
Am NömenDfad 6,56337 Eitelbom
02602/4761
02620/2273
dienstl.
02603/972286
06.09.2007
IV
Schiedsperson:
Gregor Hommrich
Orgelsweg 23,56412 Großholbach Vertreter:
Benno Philippi
Lahnstraße 2,56410 Montabaur
02602/18410
02602/5590
29.10.2008
il
Zum Schiedsamtsbezirk I gehören die Stadt Montabaur einschließlich der Stadtteile und die Ortsgemeinde Boden.
Zum Schiedsamtsbezirk II gehören die Gemeinden Eitelborn, Kadern, Neuhäusel und Simmern.
Zum Schiedsamtsbezirk III gehören die Gemeinden Gackenbach, Horbach, Hübingen, Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf, Holler, Untershausen, Stahlhofen und Daubach.
Zum Schiedsamtsbezirk IV gehören die Gemeinden Girod, Großholbach, Görgeshausen, Heilberscheid, Niedererbach, Nomborn, Nentershausen, Heiligenroth und Ruppach-Goldhausen.
Verschiebung der wöchentlichen Müll- bzw. Wertstoffabfuhr wegen des Feiertages “Pfingstmontag” am 16.05.2005
Von Seiten des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes wird darauf hingewiesen, dass wegen des Feiertages “Pfingstmontag” am Montag, 16.05.2005, die Entleerung der Müll- bzw. Wertstoffgefäße oder die Einsammlung der gelben DSD-Säcke in der Woche vom 16.05.05 bis 21.05.05 jeweils einen Tag später erfolgt: d.h. anstatt montags erst dienstags, anstatt dienstags erst mittwochs usw.
Die jeweilige Abfuhrart ist dem Müllkalender 2005 zu entnehmen.
Die übrigen im Müllkalender angegebenen Abfuhrtennine wie Sperrmüll, Wertstoffschrott usw. bleiben von der Verschiebung unberührt. Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb Volker Best
. Werkleiter
Energietipp
Der Wintergarten - das gläserne Haus
Für viele Menschen ist der Wintergarten eine attraktive Erweiterung des Wohnraums. Man kann bereits im Frühjahr oder noch im Herbst gemütlich im Grünen sitzen.
Durch die passive Nutzung der Sonnenenergie kann er auch zur Einsparung von Heizenergie beitragen.
Voraussetzung für diese Einsparung ist allerdings eine Abtrennung vom normalen Wohnraum durch eine Verglasung oder noch besser durch eine massive Wand.
Wer allerdings auf die Idee kommt, einen Heizkörper im Wintergarten zu installieren, um diesen auch noch im Winter zu nutzen, der verbraucht übers Jahr gesehen mehr Energie, als er in den Übergangszeiten einspart.
Darüber hinaus müssen bei der Planung noch einige wichtige Punkte wie richtige Belüftung und Beschattung und die Einrichtung von Wärmespeichern beachtet werden.
Weitere Fragen zu Wintergärten und zu allen Bereichen der Energieeinsparung beantworten Ihnen gerne die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.
Der Energieberater hat am Donnerstag, 09.06.2005, von 15.00 bis 18.00 Uhr Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 301, Voranmeldung unter 02602/126-199 oder -0.
Informationsabend der LVA
zum Thema “Erwerbsminderungsrente”
in der Drei-Burgen-Klinik
in Bad Münster am Stein-Ebernburg
Wer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten will, muss bestimmte versicherungsrechtliche und medizinische Voraussetzungen erfüllen. Wann liegt Erwerbsminderung vor?
Wann tritt der Versicherungsschutz ein?
Wie hoch sind die Renten?
Über das Thema “Erwerbsminderungsrente” wird eine Beraterin der LVA Rheinland-Pfalz referieren und Antworten geben.
Termin: 25. Mai 2005
Thema: “Erwerbsminderungsrente”
Uhrzeit: 18.30 Uhr
Vortragsort: Drei-Burgen-Klinik, Fachklinik
für Herz- und Kreislaufkrankheiten - Orthopädie, Zum Wacholder,
55583 Bad Münster am Stein-Ebernburg Melden Sie uns bitte Ihre Teilnahme an dem Vortrag telefonisch unter 0671/920120 oder per Fax unter 0671/9201212 bei der gemeinsamen Auskunfts- und Beratungsstelle von LVA Rheinland-Pfalz und BfA, Europaplatz 5, 55543 Bad Kreuznach.
Sollten Sie individuelle Beratung zum Thema Rehabilitation, Rente oder Versicherung wünschen, können Sie ebenfalls unter der genannten Rufnummer einen Termin vereinbaren.
Die Öffnungszeiten der gemeinsamen Auskunfts- und Beratungsstelle von LVA Rheinland-Pfalz und BfA, Europaplatz 5, 55543 Bad Kreuznach: Montag bis Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag: 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr '

