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Nr. 19/2005

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I Vorgezogener Redaktionsschluss für die 21. KW (Fronle 1 h

0 Manuskripteinsender werden gebeten die Man,,^

21. Kalenderwoche 2005 veröffentlicht werden Ä b |s ® in der

i spätestens Freitag , 20. Mai 2005,10.00 Uhr

bei der" Redaktion Wochenblatt (Zimmer Nr 233

Ebene 2) abzugeben oder per Fax (02602/1 Neu bau,

j(wochenblatt@ montabaur.de) zuzuleiten. ^ b ' 25 V bzw. E-Mail

I Um entsprechende Beachtung wird gebeten dam/ti Ide Manuskripte nicht mehr bearbeitet werden könner?^ e ' n9ehen '

Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur

in der vergangenen Woche wurden im Verbandsgemeindegebiet eine Rei­he von Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt In dieser Woche möchten wir Ihnen die Ergebnisse der Messungen in der Koblenzer Str., Montabaur /erstellen.

jiese Straße darf mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h lefahren werden. Insgesamt 139 Fahrzeuge wurden während der ein- itündigen Kontrolle gemessen. Hier mussten Überschreitungen der zuläs­sigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 41 km/h festgestellt werden. Innerhalb einer Stunde fuhren 7 Fahrzeuge bis zu 60 km/h, 8 Fahrzeuge |bis zu 65 km/h,

|3 Fahrzeuge bis zu 70 km/h, 2 Fahrzeuge bis zu 75 km/h und 1 Fahrzeug Lurde mit einer Geschwindigkeit von 91 km/h gemessen.

Insgesamt 118 Verkehrsteilnehmer hielten die zulässige Höchstge­schwindigkeit ein.

Mt weisen darauf hin, dass in der kommenden Woche in den folgenden feereichen der Verbandsgemeinde Montabaur mit Geschwindigkeitskon­itrollen innerhalb geschlossener Ortschaften zu rechnen ist:

Montabaur (einschließlich Stadtteile)

Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen) Augst (Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern)

Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen) Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilber­scheid, Nentershausen, Niedererbach, Nomborn)

Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf) Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen)

Die Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen, der Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rück­sichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen.

Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an son­stigen Gefahrenstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und zwar tagsüber, abends und nachts, sowie am Wochenende und an Fei­ertagen.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den ört­lichen Verhältnissen angepasste Fahrweise, denn überhöhte Geschwin­digkeit ist die Unfallursache Nr. 1.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Ordnungsamt

Schiedspersonen im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur

I Bezirk

Name der Schiedsperson bzw. des Vertreters

Telefon

Amtszeit bis

I

Schiedsperson:

Benno Philippi

Lahnstraße 2,56410 Montabaur Vertreter:

02602/5590

28.06.2008

Gregor Hommrich

Orgelsweg 23.56412 Großholbach

02602/18410

II

Schiedsperson:

Reinhard labonte,

Am Nörrenpfad 6,56337 Eitelbom Vertreter:

Gerhard Schumann

In den Krautgärten 3,56412 Un­tershausen

02620/2273

dienstl.

02603/972286

02602/4761

13.02.2006

Schiedsperson:

Gerhard Schumann

In den Krautgärten 3,56412 Un­tershausen

Vertreter:

Reinhard Labonte,

Am NömenDfad 6,56337 Eitelbom

02602/4761

02620/2273

dienstl.

02603/972286

06.09.2007

IV

Schiedsperson:

Gregor Hommrich

Orgelsweg 23,56412 Großholbach Vertreter:

Benno Philippi

Lahnstraße 2,56410 Montabaur

02602/18410

02602/5590

29.10.2008

il

Zum Schiedsamtsbezirk I gehören die Stadt Montabaur einschließlich der Stadtteile und die Ortsgemeinde Boden.

Zum Schiedsamtsbezirk II gehören die Gemeinden Eitelborn, Kadern, Neuhäusel und Simmern.

Zum Schiedsamtsbezirk III gehören die Gemeinden Gackenbach, Hor­bach, Hübingen, Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf, Holler, Unters­hausen, Stahlhofen und Daubach.

Zum Schiedsamtsbezirk IV gehören die Gemeinden Girod, Großholbach, Görgeshausen, Heilberscheid, Niedererbach, Nomborn, Nentershausen, Heiligenroth und Ruppach-Goldhausen.

Verschiebung der wöchentlichen Müll- bzw. Wert­stoffabfuhr wegen des FeiertagesPfingstmontag am 16.05.2005

Von Seiten des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbe­triebes wird darauf hingewiesen, dass wegen des Fei­ertagesPfingstmontag am Montag, 16.05.2005, die Entleerung der Müll- bzw. Wertstoffgefäße oder die Einsammlung der gelben DSD-Säcke in der Woche vom 16.05.05 bis 21.05.05 jeweils einen Tag später erfolgt: d.h. anstatt montags erst dienstags, anstatt dienstags erst mittwochs usw.

Die jeweilige Abfuhrart ist dem Müllkalender 2005 zu entnehmen.

Die übrigen im Müllkalender angegebenen Abfuhrtennine wie Sperrmüll, Wertstoffschrott usw. bleiben von der Verschiebung unberührt. Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb Volker Best

. Werkleiter

Energietipp

Der Wintergarten - das gläserne Haus

Für viele Menschen ist der Wintergarten eine attraktive Erweiterung des Wohnraums. Man kann bereits im Frühjahr oder noch im Herbst gemüt­lich im Grünen sitzen.

Durch die passive Nutzung der Sonnenenergie kann er auch zur Einspa­rung von Heizenergie beitragen.

Voraussetzung für diese Einsparung ist allerdings eine Abtrennung vom normalen Wohnraum durch eine Verglasung oder noch besser durch eine massive Wand.

Wer allerdings auf die Idee kommt, einen Heizkörper im Wintergarten zu installieren, um diesen auch noch im Winter zu nutzen, der ver­braucht übers Jahr gesehen mehr Energie, als er in den Übergangs­zeiten einspart.

Darüber hinaus müssen bei der Planung noch einige wichtige Punkte wie richtige Belüftung und Beschattung und die Einrichtung von Wärmespei­chern beachtet werden.

Weitere Fragen zu Wintergärten und zu allen Bereichen der Energieein­sparung beantworten Ihnen gerne die Energieberater der Verbraucher­zentrale Rheinland-Pfalz e.V. in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.

Der Energieberater hat am Donnerstag, 09.06.2005, von 15.00 bis 18.00 Uhr Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 301, Voranmeldung unter 02602/126-199 oder -0.

Informationsabend der LVA

zum ThemaErwerbsminderungsrente

in der Drei-Burgen-Klinik

in Bad Münster am Stein-Ebernburg

Wer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten will, muss bestimmte versicherungsrechtliche und medizinische Voraussetzungen erfüllen. Wann liegt Erwerbsminderung vor?

Wann tritt der Versicherungsschutz ein?

Wie hoch sind die Renten?

Über das ThemaErwerbsminderungsrente wird eine Beraterin der LVA Rheinland-Pfalz referieren und Antworten geben.

Termin: 25. Mai 2005

Thema:Erwerbsminderungsrente

Uhrzeit: 18.30 Uhr

Vortragsort: Drei-Burgen-Klinik, Fachklinik

für Herz- und Kreislaufkrankheiten - Orthopädie, Zum Wacholder,

55583 Bad Münster am Stein-Ebernburg Melden Sie uns bitte Ihre Teilnahme an dem Vortrag telefonisch unter 0671/920120 oder per Fax unter 0671/9201212 bei der gemeinsamen Auskunfts- und Beratungsstelle von LVA Rheinland-Pfalz und BfA, Euro­paplatz 5, 55543 Bad Kreuznach.

Sollten Sie individuelle Beratung zum Thema Rehabilitation, Rente oder Versicherung wünschen, können Sie ebenfalls unter der genannten Ruf­nummer einen Termin vereinbaren.

Die Öffnungszeiten der gemeinsamen Auskunfts- und Beratungsstelle von LVA Rheinland-Pfalz und BfA, Europaplatz 5, 55543 Bad Kreuznach: Montag bis Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag: 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr '