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^^licheAusschreibung
r 6 h ndsGemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Stadt Mon- KÄnt'ichausr
l#** pampe .IZZZZ’.’.'..’..ca. 900 cbm
'S h Stützmauer .ca. 240 lfm
Fi h Verladerampe .ca. 350 cbm
t'iSK Leucht- und Signalmasten.ca. 30 Stck.
Srungszeitraum: Juli - August 2005
, a hP«;telle- Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad- Sauer-Platz 8, 56410 Montabaur, Tel. 02602 /126.202, Fax: 02602 S126 253 e-mail: jklaeser@montabaur.de
Zuleitung: Architekturbüro Simon, Steinweg 34, 56410 Montabaur,
ITel ■ 02602 / 91 68 53
fcrmen die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden hpbeten die Unterlagen schriftlich bis zum 17.05.2005 bei der Ver- Jandsaemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik -, Zimmer Iju «onrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur anzufordern.
Inie Schutzgebühr in Höhe von 20 € ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, Kon-
Nr. 18/2005
to-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen.
Auf Wunsch wird zu den Ausschreibungsunterlagen eine Diskette 3,5“ (1,44 mB/HD) mit der GEAB-Kennung der Datenaustauschphase DA 83 übersandt.
Ein Einzahlungsnachweis ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
09.06.2005,10.00 Uhr
Angebote, die mit einem entsprechenden Submissionsaufkleber versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsge- meindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik -, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.
Die Submission findet an o. g. Termin im Zimmer 218 statt. Zuschlags-Bindefrist: 30 Kalendertage
Nachweise: Die Bewerber haben den Nachweis ihrer Eignung gemäß VOB/A § 8 zu erbringen. Referenzen über Projekte ähnlicher Art und Größe innerhalb der letzten 3 Jahre sind vorzulegen.
Auftragserteilung: Der Zuschlag wird nach § 25 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das Annehmbarste erscheint.
Vergabeprüfstelle: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter-Alt- meier-Platz 1, 56410 Montabaur, Tel. 02602/124 - 0.
Montabaur, 02.05.2005 Jürgen Klaeser, Werkleiter
öffentliche Abgaben-Mahnung
Die Kasse des Westenwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes macht darauf lufmerksam, dass am 25.04.2005 kommunale Abgaben (Abfallentsor- iingsgebühren) fällig waren. Die Abgabepflichtigen, die mit der Entrich- wg dieser Gebühren im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich jemahnt, die Rückstände bis spätestens 20.05.2005 an den Wester- laldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb - Kasse - unter Angabe der jeweiligen lebühren-Konto-Nr. zu zahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist werden tlie fällig gewesenen Abgaben nach den landesrechtlichen Bestimmun- fcen im Wege des Verwaltungs-Zwangsverfahrens eingezogen. Auf Grund Bes §240 der Abgabenordnung (AO) wird für jeden angefangenen Monat BerSäumnis, vom Fälligkeitstage (25.04.2005) ab gerechnet, ein Säumniszuschlag von eins vom Hundert des rückständigen, auf fünfzig Euro fach unten abgerundeten, Steuerbetrages erhoben. Wir empfehlen, im eigenen Interesse, den Zahlungstermin unbedingt einzuhalten. Für die Zahlung bitten wir den mit Gebührenbescheid übersandten Überwei- Jungsbeleg zu verwenden.
Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb Volker Best
Werkleiter
Die Verwaltung informiert
Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung
|Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag lei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur ab. Hierzu können auch Bürger, die bei der BfA Berlin versichert sind, vorsprechen. Bera- lungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personallusweises/Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Dotier-auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich.
I Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmög- Ichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interes- |ierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer [2602/126313 (Herr Schrupp) oder per E-Mail: Bschrupp @ montabaur.de. Bitte geben Sie dabei Namen, Versicherungsnummer und Beratungs- Wunsch an. Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunter- l a 9en, den Sozialversicherungsausweis und - soweit dem Rentenversi- perungsträger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od. Sonstige Berufsausbildung), z. B. Lehrvertrag und Gesellenbrief, mit. Für Jr Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollten auch das Fami- pnstammbuch bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht werden.
ISpendenaufruf des Müttergenesungswerks 2005
lfr,! r /* e l en ' n c *' esen Monaten viel darüber, dass unsere Gesellschaft m lAh ^ 6r Unb ^ am ^ en * un muss.
ftle Familie- 11, W ' r auc ^ drüber nach, was für eine Gesellschaft gera-
Iren brauchen?
IWärmf ri ^ br L aucht eine Familie Zeit, Sicherheit und Schutz, denn sie gibt wme, Geborgenheit und Rückhalt.
familien ' und kinderfreundliche Gesellschaft sein, wenn lunriü- 9 anz besonders um diejenigen kümmern, die in der Familie IDiev rr S ° Vieles leisten: die Mütter.
forstämii'h 8n Anforderungen und Aufgaben, die Mütter täglich wie selbst- [ lca ölfüllen, verlangen immer wieder ganz neue und verschie
dene Rollen, denen sie gerecht werden müssen. Es gibt kaum einen Beruf, der soviel Vielseitigkeit, Kompetenz, Phantasie, Vertrauen, Verantwortung und Mut verlangt, rund um die Uhr, sieben Tage die Woche. Jahr um Jahr. Was Mütter hier vollbringen ist unbezahlbar wertvoll! Wenn aber die eigenen Kräfte nicht mehr ausreichen, fühlen sich die Frauen überfordert, leer und allein. Sie werden krank. Das kommt dann in körperlichen, psychischen und psychosomatischen Krankheitsbildern zum Ausdruck, die oft lange unterdrückt und verdrängt werden. Für diese Frauen ist das Müttergenesungswerk da! Die frauenspezifischen und ganzheitlichen Kurmaßnahmen des MGW helfen Müttern, wieder Kraft, Ruhe, Zuversicht und damit Gesundheit zu gewinnen. Nur beim Müttergenesungswerk werden Mütter und ihre besondere Lebenssituation in den Mittelpunkt gestellt. Durch gezielte und persönliche Beratung vor der Kur, moderne und individuelle Kureinrichtungen und Angebote zur Nachbetreuung erleben und erfahren die Frauen eine ganzheitliche Betreuung.
Dank großartiger kleiner und großer Spenden konnte dieses Angebot für die Mütter bisher immer aufrechterhalten werden.
Ich bitte Sie darum herzlich - unterstützen und spenden Sie für das Deutsche Müttergenesungswerk!
Eva Luise Köhler, Schirmherrin
Achtung!
Vorgezogener Redaktionsschluss für die 20. KW (Pfingsten)
Alle Manuskripteinsender werden gebeten, die Manuskripte, die in der 20. Kalenderwoche 2005 veröffentlicht werden sollen, bis spätestens Freitag, 13. Mai 2005,10.00 Uhr bei der “Redaktion Wochenblatt” (Zimmer Nr. 233, Rathaus Neubau, Ebene 2) abzugeben oder per Fax (02602/126-251) bzw. E-Mail (wochenblatt@montabaur.de) zuzuleiten.
Um entsprechende Beachtung wird gebeten, da evtl, später eingehende Manuskripte nicht mehr bearbeitet werden können!
VERLAG
WITTICH
IMPRESSUM:
Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.
Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911 -195. Internet-Adresse: www.wittich.de
ANZEIGEN-eMail: anzeiaen@wittich-hoehr.de
Redaktions-eMail: wochenblatt@montabaur.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bürgermeister. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages.
Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.
Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde eingereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infoige höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

