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^^licheAusschreibung

r 6 h ndsGemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Stadt Mon- KÄnt'ichausr

l#** pampe .IZZZZ..'....ca. 900 cbm

'S h Stützmauer .ca. 240 lfm

Fi h Verladerampe .ca. 350 cbm

t'iSK Leucht- und Signalmasten.ca. 30 Stck.

Srungszeitraum: Juli - August 2005

, a hP«;telle- Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad- Sauer-Platz 8, 56410 Montabaur, Tel. 02602 /126.202, Fax: 02602 S126 253 e-mail: jklaeser@montabaur.de

Zuleitung: Architekturbüro Simon, Steinweg 34, 56410 Montabaur,

ITel 02602 / 91 68 53

fcrmen die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden hpbeten die Unterlagen schriftlich bis zum 17.05.2005 bei der Ver- Jandsaemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik -, Zimmer Iju «onrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur anzufordern.

Inie Schutzgebühr in Höhe von 20 ist unter Angabe des Verwen­dungszweckes auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, Kon-

Nr. 18/2005

to-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen.

Auf Wunsch wird zu den Ausschreibungsunterlagen eine Diskette 3,5 (1,44 mB/HD) mit der GEAB-Kennung der Datenaustauschphase DA 83 übersandt.

Ein Einzahlungsnachweis ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

09.06.2005,10.00 Uhr

Angebote, die mit einem entsprechenden Submissionsaufkleber verse­hen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsge- meindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik -, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.

Die Submission findet an o. g. Termin im Zimmer 218 statt. Zuschlags-Bindefrist: 30 Kalendertage

Nachweise: Die Bewerber haben den Nachweis ihrer Eignung gemäß VOB/A § 8 zu erbringen. Referenzen über Projekte ähnlicher Art und Größe innerhalb der letzten 3 Jahre sind vorzulegen.

Auftragserteilung: Der Zuschlag wird nach § 25 VOB/A auf das Ange­bot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaft­lichen Gesichtspunkte als das Annehmbarste erscheint.

Vergabeprüfstelle: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter-Alt- meier-Platz 1, 56410 Montabaur, Tel. 02602/124 - 0.

Montabaur, 02.05.2005 Jürgen Klaeser, Werkleiter

öffentliche Abgaben-Mahnung

Die Kasse des Westenwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes macht darauf lufmerksam, dass am 25.04.2005 kommunale Abgaben (Abfallentsor- iingsgebühren) fällig waren. Die Abgabepflichtigen, die mit der Entrich- wg dieser Gebühren im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich jemahnt, die Rückstände bis spätestens 20.05.2005 an den Wester- laldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb - Kasse - unter Angabe der jeweiligen lebühren-Konto-Nr. zu zahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist werden tlie fällig gewesenen Abgaben nach den landesrechtlichen Bestimmun- fcen im Wege des Verwaltungs-Zwangsverfahrens eingezogen. Auf Grund Bes §240 der Abgabenordnung (AO) wird für jeden angefangenen Monat BerSäumnis, vom Fälligkeitstage (25.04.2005) ab gerechnet, ein Säum­niszuschlag von eins vom Hundert des rückständigen, auf fünfzig Euro fach unten abgerundeten, Steuerbetrages erhoben. Wir empfehlen, im eigenen Interesse, den Zahlungstermin unbedingt einzuhalten. Für die Zahlung bitten wir den mit Gebührenbescheid übersandten Überwei- Jungsbeleg zu verwenden.

Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb Volker Best

Werkleiter

Die Verwaltung informiert

Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung

|Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag lei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur ab. Hierzu kön­nen auch Bürger, die bei der BfA Berlin versichert sind, vorsprechen. Bera- lungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Die Versi­cherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personal­lusweises/Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Dot­ier-auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich.

I Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmög- Ichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interes- |ierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer [2602/126313 (Herr Schrupp) oder per E-Mail: Bschrupp @ montabaur.de. Bitte geben Sie dabei Namen, Versicherungsnummer und Beratungs- Wunsch an. Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunter- l a 9en, den Sozialversicherungsausweis und - soweit dem Rentenversi- perungsträger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od. Sonstige Berufsausbildung), z. B. Lehrvertrag und Gesellenbrief, mit. Für Jr Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollten auch das Fami- pnstammbuch bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht werden.

ISpendenaufruf des Müttergenesungswerks 2005

lfr,! r /* e l en ' n c *' esen Monaten viel darüber, dass unsere Gesellschaft m lAh ^ 6r Unb ^ am ^ en * un muss.

ftle Familie- 11, W ' r auc ^ drüber nach, was für eine Gesellschaft gera-

Iren brauchen?

IWärmf ri ^ br L aucht eine Familie Zeit, Sicherheit und Schutz, denn sie gibt wme, Geborgenheit und Rückhalt.

familien ' und kinderfreundliche Gesellschaft sein, wenn lunriü- 9 anz besonders um diejenigen kümmern, die in der Familie IDiev rr S ° Vieles leisten: die Mütter.

forstämii'h 8n Anforderungen und Aufgaben, die Mütter täglich wie selbst- [ lca ölfüllen, verlangen immer wieder ganz neue und verschie­

dene Rollen, denen sie gerecht werden müssen. Es gibt kaum einen Beruf, der soviel Vielseitigkeit, Kompetenz, Phantasie, Vertrauen, Verantwor­tung und Mut verlangt, rund um die Uhr, sieben Tage die Woche. Jahr um Jahr. Was Mütter hier vollbringen ist unbezahlbar wertvoll! Wenn aber die eigenen Kräfte nicht mehr ausreichen, fühlen sich die Frauen überfordert, leer und allein. Sie werden krank. Das kommt dann in körperlichen, psy­chischen und psychosomatischen Krankheitsbildern zum Ausdruck, die oft lange unterdrückt und verdrängt werden. Für diese Frauen ist das Müt­tergenesungswerk da! Die frauenspezifischen und ganzheitlichen Kur­maßnahmen des MGW helfen Müttern, wieder Kraft, Ruhe, Zuversicht und damit Gesundheit zu gewinnen. Nur beim Müttergenesungswerk wer­den Mütter und ihre besondere Lebenssituation in den Mittelpunkt gestellt. Durch gezielte und persönliche Beratung vor der Kur, moderne und indi­viduelle Kureinrichtungen und Angebote zur Nachbetreuung erleben und erfahren die Frauen eine ganzheitliche Betreuung.

Dank großartiger kleiner und großer Spenden konnte dieses Angebot für die Mütter bisher immer aufrechterhalten werden.

Ich bitte Sie darum herzlich - unterstützen und spenden Sie für das Deut­sche Müttergenesungswerk!

Eva Luise Köhler, Schirmherrin

Achtung!

Vorgezogener Redaktionsschluss für die 20. KW (Pfingsten)

Alle Manuskripteinsender werden gebeten, die Manuskripte, die in der 20. Kalenderwoche 2005 veröffentlicht werden sollen, bis spätestens Freitag, 13. Mai 2005,10.00 Uhr bei derRedaktion Wochenblatt (Zimmer Nr. 233, Rathaus Neubau, Ebene 2) abzugeben oder per Fax (02602/126-251) bzw. E-Mail (wochenblatt@montabaur.de) zuzuleiten.

Um entsprechende Beachtung wird gebeten, da evtl, später einge­hende Manuskripte nicht mehr bearbeitet werden können!

VERLAG

WITTICH

IMPRESSUM:

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntma­chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeord­nung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils gel­tenden Fassungen, erscheint wöchentlich.

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911 -195. Internet-Adresse: www.wittich.de

ANZEIGEN-eMail: anzeiaen@wittich-hoehr.de

Redaktions-eMail: wochenblatt@montabaur.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bür­germeister. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages.

Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde ein­gereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzei­genveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäfts­bedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infoige höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.