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Nr.

Wochenblatt VG Montabaur

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Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur oder Postfach 1262, 56402 Montabaur

Montag.

Dienstag.

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Freitag.

Zentrale Telefonnummer.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montaq .8 00 bis 16 -°° uhr durchgehend

Dienstaq .8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag .8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitag .. ..8.00 bis 12.30 Uhr

Bürgerbüro - Telefonnummer .02602/126-123

Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

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Zimmer 221, Telefonnummer.02602/126-191

E-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http://www.vg-montabaur.de

Redaktion Wochenblatt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur:

Zimmer 233 (Rathaus Neubau - Ebene 2)

Redaktionsschluss ist montags, 15.30 Uhr Tel.: 02602/126-106 Fax: 02602/126-251 E-Mail: wochenblatt@montabaur.de

Gebrauch von Rasenmähern und Gartenmaschinen

Nachdem nun viele Mitbürger die “Gartensaison” wieder eröffnet haben und in den Sommermonaten regelmäßig ihren Rasen mähen werden, sehen wir uns veranlasst, auf folgendes hinzuweisen:

Motorbetriebene Rasenmäher - insbesondere solche mit Verbrennungs­motoren - dürfen nur an Werktagen von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr benutzt werden. Dies gilt nicht für Rasenmäher mit geräuscharmen Elektromotoren. Die Beschränkungen gelten sinn­gemäß auch für alle anderen im Hof und Garten genutzten motorbetrie­benen und damit Lärm erzeugenden Maschinen und Arbeitsgeräte, wenn hierdurch Privatpersonen (Nachbarn) belästigt werden. Für land- und forst­wirtschaftliche Betriebe sowie für Gartenbaubetriebe gelten die Verbote nur in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Selbstverständlich dürfen anfallendes Schnittgut oder sonstige Gartenabfälle nicht irgendwo in der freien Feldflur oder im Wald abgelagert werden. Nachgewiesene Verstöße gegen die entsprechenden Vorschriften sind als Ordnungswidrigkeiten anzusehen und können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - örtliche Ordnungsbehörde -

Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur

ln der vergangenen Woche wurden im Verbandsgemeindegebiet eine Reihe von Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. In dieser Woche möchten wir Ihnen die Ergebnisse der Messungen in der Limburger Straße, Görgeshausen vorstellen. Diese Straße darf mit einer zulässi­gen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h befahren werden.

Insgesamt 196 Fahrzeuge wurden während der einstündigen Kontrolle gemessen. Hier mussten Überschreitungen der zulässigen Höchstge­schwindigkeit um bis zu 15 km/h festgestellt werden. Innerhalb einer Stun­de fuhren 9 Fahrzeuge bis zu 60 km/h und 2 Verkehrsteilnehmer wurden mit einer Geschwindigkeit von bis zu 65 km/h gemessen.

Insgesamt 185 Verkehrsteilnehmer hielten die zulässige Höchste schwindigkeit ein. y

Wir weisen darauf hin, dass in der kommenden Woche in den folgenden Bereichen der Verbandsgemeinde Montabaur mit Geschwindigkeitskon­trollen innerhalb geschlossener Ortschaften zu rechnen ist:

Montabaur (einschließlich Stadtteile)

Ahrbachgemeinden (Boden Heiligenroth, Ruppach-Goldh ausen , a iinst /Eitelborn, Kadenbach, Neuhausei, Simmern) USen )

! Ruchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen)

. Fisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach Hoiik

scheid, Nentershausen, Niedererbach, Nomborn) He %

Elbertqemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf)

! GeShöhen (Daubach, Holler Stahlhofen, Untershausen)

niP Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen H

Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rüS' sichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen. ru *

Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an^. stigen Gefahrenstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen S zwar tagsüber, abends und nachts, sowie am Wochenende und an ertagen Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften den örtlichen Verhältnissen angepasste Fahrweise, denn überhol Geschwindigkeit ist die Unfallursache Nr. 1. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Ordnungsamt

Volker Best, Werklek r

Unser bürgerfreundlicher Service:

Anruf-Sammel-Taxi der Verbandsgemeinde Montabaur

- die ideale und kostengünstige Ergänzung des öffentlichen Personennahverkehrs

.billig

.praktisch

....zuverlässig

....bequem

Augst-Linie: 0 26 20/9S33 88

sonstige VG-Linicn: 0 26 02 / 94 70 76 8

Unser Angebot - Ihr Vorteil:

...- AST bringt mehr Mobilität tagsüber, am Abend und am Wochenende - bitte Fahrpläne beachten-

..- Innerhalb einer AST-Linie bringen wir Sie -z.B. nach Einkäufen oder Arztbesuchn. von jeder AST-Haltestelle bis vor Ihre Haustüre oder zu einem anderen It Fahrplag anzufahrenden Zielort

- Fahrpreise innerhalb der Verbandsgemeinde zwischen 0,90 € und 3,30 €

Bitte beachten Sie, dass Sie sich 30 Minuten vor der fahrplanmäßigen Abfahrt unter den o.g. Telefonnummern anmelden müssen, wenn Sie mitfahren mfichten.

Informieren Sie sich. Taschenfahrpläne gibt’s bei Ihrer Verbands- gemeindeverwaltung Montabaur, Tel. 02602/126303

Stadt Montabaur

„Jahrespraktikantin/Jahrespraktikant gesucht!“

Die Stadt Montabaur bietet Ihnen die Möglichkeit, ein Praktikum Im Bereic Marketing / Kultur / Verwaltung zu absolvieren.

Unser Angebot richtet sich an Schülerinnen/Schüler, die im Rahmen ihrer schi lischen Ausbildung zur Erlangung der Fachhochschulreife ein Praxisjahr nachweise müssen.

Das Praktikum sollte für die Dauer eines Jahres angelegt sein und zum näch: möglichen Termin beginnen.

Senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugniskopiei bis zum 6. Mai 2005 an die

Verbandsgemeindeverwaltung, Personalamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5641 Montabaur.

Nähere Informationen: Gudrun Weber, Kulturbüro, Tel.: 02602 / 9991822 oder Alfons Henkes, Tel.: 02602 /126322.

Kontrollierte Wohnungslüftung mit einer Abluftanlage

Das Lüften von Gebäuden ist für ein gutes Raumklima unverzichtt Schadstoffe und Luftfeuchtigkeit, die aufgrund der Gebäudenutzun dü , rfen ein gewisses Maß nicht überschreiten. Wede t>chadst°ff e das Wohlbefinden der Bewohner beeinträchtigen n vie euchtigkeit einen Schaden an der Gebäudehülle anrichte