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Wochenblatt VG Montabaur__ _

- Die Verbandsgemeinde Montabaur plant ab 2006 die Sanitäranlagen

und die Heizung im BFZ komplett zu erneuern, ebenso uecxe unu Beleuchtung in der Halle. , .

- Die Küche in der Halle ist inzwischen über 25 Jahre alt und b®.®" ein dringenden Erneuerung. Die neue Küche wird noch im April 9® 11 ®'® eingebaut. Lange diskutiert wurde über die Notwendigkeit einer Ges Spülmaschine. Der Hallenausschuss hat letztendlich beschlossen, derz auf eine Spülmaschine zu verzichten. Die Anschaffung einer errora - chen Industriespülmaschine einschließlich notwendiger neuer Elektro- u Wasserinstallationen würde Kosten in Höhe von ca. 4.000 Euro verursa­chen. Auch konnte die Frage der Warmwasserzubereitung für die bpu - maschine wegen der geplanten Heizungsumbaumaßnahme derzeit noc nicht abschließend beantwortet werden. Notwendige Anschlüsse für eine Spülmaschine werden allerdings bei der Küchenneugestaltung mit ein­geplant und vorgesehen, nach Abschluss aller Sanierungsarbeiten wird über die Anschaffung einer Spülmaschine erneut beraten.

- Die Tür zum Clubraum wird erweitert um diesen im Bedarfsfall als Foy­er mitnutzen zu können.

- Künftig ist bei Veranstaltungen aller Art vom Mieter eine Kaution von 100,00 Euro beim Hausmeister zu hinterlegen. Falls „Nacharbeiten“ anfal­len, werden diese entsprechend von der Kaution abgezogen. Insbeson­dere auf die Reinigung von Küche und Außengelände ist zu achten!

- Zu Lasten der beiden Ortsgemeinden sollen die Hallenfenster geändert werden um bei Veranstaltungen eine ausreichende Lüftung zu ermögli­chen. Die Verwaltung wird um Stellungnahme gebeten, ob bei Einbau der neuen Fenster vor etwa zwei Jahren die Lüftungsfrage hätte berücksich­tigt werden müssen.

- Das Telefon in der Küche soll abgemeldet werden, wobei das Notfallte­lefon im Regieraum erhalten bleiben soll.

- Für die Lagerung der Bühnenelemente soll eine bessere Lösung gefun­den werden.

- Bei der außerschulischen sportlichen Nutzung der Halle werden alle Übungsleiter gebeten, die Fenster in der Halle nach Nutzungsende zu schließen.

Hans Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister

Die Ortsgemeinde Gackenbach bietet vollerschlossene Baugrundstücke an

Die Ortsgemeinde Gackenbach kann im Baugebiet “Halfterweg-Erweite- rung” 4 Baugrundstücke zum Verkauf anbieten. Die Grundstücke sind - 586 qm, 791 qm, 843 qm und 853 qm groß - voll erschlossen und können unmittelbar bebaut werden. Nähere Informationen erhalten Sie beim Orts­bürgermeister.

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Das Baugebiet - auf dem östlich der Pfarrkirche verlaufenden Höhenrücken gelegen - ermöglicht unverbaubare Weitblicke in den hohen Westerwald die besonders reizvolle Mittelgebirgslage Gackenbachs im Herzen des Buchfinkenlands und im Naturpark Nassau muss dabei nicht mehr beson­ders erwähnt werden. In nur wenigen Autominuten sind die nahe qeleae- nen Anschlussstellen der A3 in Montabaur bzw. Diez zu erreichen- Gleiches gilt für den ICE-Bahnhof Montabaur. Und gerade jungen Familien mit Kin­dern bietet die ländlich ruhige Lage alles, was man sich wünscht Den Spielplatz und die freie Natur gleich vor der Haustür, Kindergarten und Grundschule am Ort, gute Busverbindungen zu den weiterführenden Schulen in Montabaur sind gegeben.

Hans Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister

Horbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstaas

oder nach Vereinbarung inde7Geme7ndev«rw^na 18 ' M b ' S 19 ' 3 ° Uhr

HaUptStr ' 42 .Tel, 06439/901310

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Ortsbürgermeister privat..

Privatanschrift: Im Boden 1

E-Mail privat: iiii @kleinkunst-monS'tabor.dg

Fax Gemeindeverwaltung .

E-Mail Gemeindeverwaltung/Ortsburgermeister: n emeinde-l lofbasÜ ^gH 1 ^^

Internetseite der Ortsgemeinde Horbach: v yww.hp rj j Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisten

Öffentliche Bekanntmachung

2. Satzung der Ortsgemeinde Horbach

zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 06.04.2005

Der Ortsgemeinderat von Horbach hat am 17.03.2005 aufnr, der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der FassunoS (GVBI. S. 153) sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 2?!' Bestattungsgesetzes (BestG) vom 03.04.1983 (GVBI. s. fit? Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht!

§1

Die Satzung der Ortsgemeinde Horbach über das Fri Bestattungswesen vom 13.05.1988 wird (als 2. Änderu geändert:

1. § 11 - Ruhezeit

§ 11 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Die Ruhezeit bis zur Wiederbelegung einer Grabstätteh* für Leichen 30 Jahre "

für Aschen 20 Jahre.

2 . § 14 Grabstättenarten, Grabstättenmaße, Grabzwlschi

In § 14 Abs. 1 (“Die Grabstätten werden unterschieden« Buchstabe c) (“Wahlgrabstätten für Erdbestattungen”]

aufgehoben; Buchstabe d) wird Buchstabe c). '

3. § 16 - Wahlgrabstätten für Erdbestattungen § 16 wird ersatzlos aufgehoben.

4. § 17 - Urnengrabstätten § 17 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

(3) Urnenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, für die auf A’fiT fsf Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) vel In einer Urnenwahlgrabstätte dürfen zwei Urnen beigesetzt § 2 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft) 56412 Horbach, 06.04.2005 ($')

Ortsgemeinde Horbach Ortsbk

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-nffL^ in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt 140 durch Gesetz vom 22. Dezember 2003 (GVBI. S. 390) wird auf hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Fo„„ dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande,, sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1 ■

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die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,: migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachungderl verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Basel

standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- od« schritten gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltunji Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnurf Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend imäL Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemadtj auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese« geltend machen.

56412 Horbach, 06.04.2005 (l

Ortsbüq

Aufgemerkt! Itaa/i

Passiert und notiert in Horbach 3i gib

Unter der Rubrik “Aufgemerkt!” werden so unregelmäßig wiemoj Bffsri igkeiten und Informationen aus dem Dorfgeschehen, aberaräte'ai “Nörgeleien” veröffentlicht: lurch

• Friedhof: Das Gräberfeld II soll nach Ablauf der Ruhez^ ASInl Jahren im Herbst 2005 eingeebnet werden. Die AngeWWh den gebeten, dies zu beachten und im Herbst keine M zungen mehr vorzunehmen. Falls es im Einzelfall ProWJ Einebnung gibt, bitte melden!

• Post: Der neue Mobile Postservice (MoPS) wurde inzw« bei uns eingeführt. Falls es Schwierigkeiten damit gttj*. die Gemeindeverwaltung. Bisher wurde lediglich daw| dass es für ältere Menschen kaum zumutbar ist, wegen Abholung des Telefonbuchs nach Montabaur zuf

• Energieberatung: Die Verbraucherzentrale Rheinland' eine monatliche Energieberatung im Rathaus der Wj meinde an. Info und Anmeldung unter Telefon 02602/ . Hunde: Wiederholt wird über “Herrchen” oder“Frauch ;

die ihre Vierbeiner nicht anleinen und diese ihr_Ge s <J UCl bars Garten erledigen lassen. Das muss doch nichl S nJ. eues Gemeindehaus: Herzlichen Dank den Spendern de^ Am 21 inzwischen unser Gemeindehaus verschönern. Weit® ame so kleine - Grün-Spenden werden gerne angenomrtw • getagt