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Wochenblatt VG Montabaur

Die Verwaltung informiert

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Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur oder Postfach 1262, 56402 Montabaur

Montag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

. und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag!!!""!!".'.."!!...!.8.00 bis 12.30 Uhr

Zentrale Telefonnummer.02602/126-0

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Dienstag.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitag.8.00 bis 12.30 Uhr

Bürgerbüro - Telefonnummer .02602/126-123

Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

Montag.08.00 bis 12.30 Uhr

...und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag.08.00 bis 12.30 Uhr

.....und 14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch. 08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 220, Telefonnummer.02602/126-192

Zimmer 221, Telefonnummer.02602/126-191

E-Mail-Adresse: Info @ Montabaur.de

Internetadresse: http://www.vg-montabaur.de

Redaktion Wochenblatt bei der Verbandsgemeindeverwaltung

Montabaur:

Zimmer 233 (Rathaus Neubau - Ebene 2)

Redaktionsschluss ist montags, 15.30 Uhr Tel.: 02602/126-106 Fax: 02602/126-251 E-Mail: wochenblatt@montabaur.de

Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung

Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur ab. Hierzu kön­nen auch Bürger, die bei der BfA Berlin versichert sind, vorsprechen. Bera­tungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Die Versi­cherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personal­ausweises/Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Drit­ter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmög­lichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interes­sierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126313 (Herr Schrupp) oder per E-Mail: Bschrupp@ montabaur.de. Bitte geben Sie dabei Namen, Versicherungsnummer und Beratungs­wunsch an. Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunter­lagen, den Sozialversicherungsausweis und - soweit dem Rentenversi­cherungsträger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od. sonstige Berufsausbildung), z. B. Lehrvertrag und Gesellenbrief, mit. Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollten auch das Fami­lienstammbuch bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht werden.

Aufruf zur Haussammlung 2005 für blinde Menschen in Rheinland-Pfalz

Liebe Mitbürgerinnen und liebe Mitbürger,

der Landesblindenverband Rheinland-Pfalz führt in der Zeit vom 4. bis 14 April 2005 seine Haussammlung für sehbehinderte und blinde Menschen durch. Gerne habe ich die Schirmherrschaft über die Aktion übernommen Ich befürworte es sehr, die Arbeit des Landesblindenverbandes zu unter­stützen.

Sehbehinderung und Blindheit stellen Handicaps dar, die das Leben von Menschen in besonderer Weise beeinträchtigen. Niemand von uns ist

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lode oder jeder von uns kann heute oder rnorn^TT^* J aV °L?it odereinen Unfall betroffen sein. Der Landesblindenta?* K immSh den Betroffenen an. Er ist Fürsprecher und leistet wichÄ^I l"! 1 qpibsthilfe Als Beispiel nenne ich die Beratungsstelle in S nHp Minschen in Rheinland-Pfalz. Die Hilfen des BlindenverS ^^entscheidende Voraussetzungen dafür, dass sehbehindert? 8 * bl nde Äe'innen und Mitbürger am gesellschaftlichen uÄjjjJ Sn können Damit wird auch ein wichtiges Ziel unserer Politik unterSl Menschen mit einem Handicap die größtmöglichste Teilhabe, GleiSj lunq und Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen zu ermögliche! 6 ' Die wichtige Arbeit des Landesblindenverbandes kann nicht allein a |J eiaenen Geldern des Verbandes und aus Landesmitteln finanziert,? den Deshalb bitte ich Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, durchek Spende die Haussammlung des Landesbl.ndenverbandes Rheifi Pfalz großzügig zu unterstützen. I

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Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

40-jähriges Dienstjubiläum von Oberamtsrat Alfons Henkes

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Oberamtsrat Alft Henkes sein 40 -i ges Dienstjubiläi Im Rahmeneinerl nen Feierstunde digte Bürgern)«

Edmund Schaaf Leistungen und Engagement desJ. lars und dankte ihmi

Namen von Ratur«-

Verwaltung der vj* enters ^ bandsgemeinde, j Für diese, Herr Henkes begaJI 8r ^ hst( seine berufliche ? rtsge

bahn am 01.04.1965 beim Amtsgericht in Montabaur. Dort absolYierteerei* rtsbe,9e<

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Ausbildung in der Laufbahn des mittleren Justizdienstes. Im Anschlussandj Ausbildung wechselte er zum Landgericht Koblenz, wo er bis zu seiner Eif Stellung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur am 01.03.197l tätig war. Herr Henkes ist seither in den Bereichen Schulen, Kultur, Frei) denverkehr in den verschiedensten Funktionen für unser Haus tätig, absolvierte erden Angestelltenlehrgang II erfolgreich wurde daraufhinint gehobenen Dienst übernommen. Seit 01.01.1998 ist dem Jubilar*Leitung des Fachbereichs 2 (u. a. Schulen, Kultur, Kindertagesstätten, Sport- und Jugendförderung) übertragen. Die Grüße und Glückwünsche des Perso] nalrates sowie der Belegschaft überbrachte Christa Held.

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Bezirk

Verleihung der Ehrennadel

des Landes Rheinland-Pfalz an Erich Schmidt aus Simmernund Josef Franz Wagner aus Nentershausen

Landrat Peter Paul Weinert würdigte in einer Feierstunde bei der Kra Verwaltung Montabaur mit dem SatzDiese Männer sind Vorbildern gehören unbedingt öffentlich ausgezeichnet Erich Schmidt aus Simms« und Josef Franz Wagner aus Nentershausen für ihre ehrenamtlichen^ dienste mit der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz.

VERLAG

WITTICH

IMPRESSUM:

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntna chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeinde« nung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 1531 und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils f tenden Fassungen, erscheint wöchentlich.

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195B Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24/911 Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de

ANZEIGEN-eMail: anzeiaen@wittich-hoehr.de

Redaktions-eMail: wochenblatt@mnntabaur.d e

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, deii germeister.Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenöi unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: AnnetteSr unter Anschrift des Verlages.

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Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kosjf zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandte«

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