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Nr. 13/2005
h /nr Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- um sich esch äfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Hausund Kas !, Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungshalts-unan^^ dgss dje Überprüfung zu keinen Beanstandungen ausscnuss « fhjn wur de die Haushaltsrechnung 2003 abgeschlos- cll a und 9 dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
7 ,Stimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 9005 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbei- l4,0 iwTton dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbands- 9e meinde für das Haushaltsjahr 2003 Entlastung erteilt, rv n der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Ahcrhiuss des Haushaltsjahres 2003 werden im Rahmen einer geson- rtpn öffentlichen Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes noch zur Kenntnis gegeben.
Haushaltsplan/ Haushaltssatzung 2005 einstimmig verabschiedet
. r jünasten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlussfassung überden Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2005 an. niP Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der nrtsaemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Frläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustim- muna zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssat- zuna 2005 die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/ Ausgaben . je 463.000,00 €
Vermögenshaushalt
Einnahmen/ Ausgaben.je 107.000,00 €
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2005 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A.269 v.H.
Grundsteuer B.317 v.H.
Gewerbesteuer.330 v.H.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund.35,00 Euro
für den zweiten Hund...71,00 Euro
für jeden weiteren Hund.107,00 Euro
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 2005 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben.
Rückblick 2004
Das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres spiegelt sich in einem Rücklagenbestand von 595.108,32 € wider. Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.2003 in Höhe von 369.812,16 € sollten gemäß Haushaltsplan 2004 weitere 38.050,00 € zugeführt werden. Tatsächlich beziffert sich die Rücklagenzuführung aber auf 225.296,16 €. Diese positive Entwicklung wurde insbesondere durch erhebliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und bei den Grundstückserlösen erreicht. Weiterhin ergaben sich Einsparungen bzw. Verlagerungen von Investitionen.
Die Ortsgemeinde Großholbach bleibt auch weiterhin schuldenfrei. Für die Aufstellung des Etats 2005 bilden somit sehr solide finanzielle Verhältnisse die Grundlage.
Haushalt 2005
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 570.000,00 €; hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 463.000,00 € und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 107.000,00 €. Dies entspricht den Festsetzungen der Haushaltssatzung.Da zur Finanzierung der anstehenden Investitionen keine Kredite benötigt werden und keine Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen sind, erübrigt sich eine Festsetzung in der Haushaltssatzung.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 458.000,00 € um 5.000,00 € auf 463.000,00 €. Höhere Umlagezahlungen zeichnen hierfür verantwortlich. Geprägt ist der Verwaltungshaushalt 2005 vor allem aber durch die Tatsache, dass der Ausgleich nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 28.000,00 € erreicht wird. Hervorgerufen wird dies durch die Entwicklung im Bereich der Steuern und Umlagen. Für die Ortsgemeinde Großholbach sind weiterhin die Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen das wichtigste Einnahmenpoten- tial im Verwaltungshaushalt. Der Anteil an den Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes beläuft sich auf 80,31 v. H. (Vorjahr 85,83 v. H.). Die Ansätze für die lfd. Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen aut den Erfahrungswerten der Vorjahre, sind auf Grund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorga- Den und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.
Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzemen Ai^gäban des Verwaltungshaushaltes an den Gesamtausga- uen des Verwaltungshaushaltes haben:
Prozentanteil 2005
Personalausgaben.4,47 v. H.
Verwaltungs- und Betriebsausgaben .23,05 v. H.
Zuschüsse für soziale Zwecke oder
ähnliche Einrichtungen.6,98 v. H.
Umlagen.65,51 v H .
A|, *f uhrun 9 zum Vermögenshaushalt.0,00 v. H.
28 000 00 € 9 Finanzs P itze 2005 errechnet sich ein Fehlbedarf von
Vermögenshaushalt
Das Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Volumen.
Für folgende Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und Ausgaben entsprechende Haushaltsmittel zu veranschlagen:
1. Investitionskostenanteil - Anschaffung
einer Verstärkeranlage.1.000,00 €
2. Investitionskostenanteil - Sanierungsmaßnahmen
im Kindergarten.2.200,00 €
3. Zuweisungen für
Dorferneuerungsmaßnahmen.1.000,00 €
4. Erschließung “Vor der Kreuzwiese”...2.000,00 €
5. Verkehrs- und Gestaltungskonzept
- Umsetzung von Maßnahmen.62.000,00 €
6. Bürgerhaus - Bauausgaben.10.000,00 €
7. Zuführung zum Verwaltungshaushalt.28.000,00 €
8. Zuführung an Rücklagen
(Planabrundungsbetrag).800,00 €
Zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben stehen folgende Einnahmen zur Verfügung:
1. Erschließungsbeiträge
“Vor der Kreuzwiese”.12.000,00 €
2. Einnahmen aus der Veräußerung von
Grundstücken.50.000,00 €
3. Investitionsschlüsselzuweisungen.6,384,00 €
4. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.38.616,00 €
Ausblick 2006 bis 2008
Zuweisungen für “Dorferneuerungsmaßnahmen” und die Fertigstellung des Erschließungsgebietes “Vor der Kreuzwiese” bilden mittelfristig die Investitionsschwerpunkte.
Den Berechnungen der Finanzplanung zur Folge können alle Investitionen problemlos realisiert werden.
Wirtschafts- und Fällungsplan 2005 einstimmig beschlossen Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2005. Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen; Verkürzung der Nutzungszeiten Der Ortsgemeinderat beschloss (als 3. Änderungssatzung) die Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der vorliegenden Form. Die Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.
Renovierung Bürgerhaus
Im Zuge der Renovierung des Bürgerhauses wurden die Aufträge für den Einbau einer neuen Eingangstür und einer neuen Eingangstür für den Jugendraum sowie die Malerarbeiten im Bürgerhaus vergeben.
AH Eisbachtal/Großholbach
Am Samstag, 02.04.2005, fahren wir zu unseren Sportfreunden nach Stahlhofen. Anstoß: 17.00 Uhr, Abfahrt: 16.20 Uhr ab “Holwischer Stubb”. Bei Verhinderung bitte frühzeitig bei Stefan abmelden, Tel. 0177/3371525.
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbach für das Jahr 2005 vom 21.03.2005 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 18.03.2005 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird im Verwaltunashaushalt
in der Einnahme auf .463.000,— €
in der Ausgabe auf .463.000,— €
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf .107.000,— €
in der Ausgabe auf.107.000,— € festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.—,— €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf.—,— €
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A).269 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.
2. Gewerbesteuer.330 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.35,— €
für den zweiten Hund.71,— €
für jeden weiteren Hund.107,— €

