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WocheblattVGMontabaur

Nr. 13/2005

r TÄan Plätzen keine Trittspuren hinterlassen werden, dürfen die Dami - nlätze nur mit Tennisschuhen betreten werden.

Erbringt Schaufeln, Besen, Schubkarren und Schnittwerkzeuge (Ket-

De ^Vorstand würde sich über eine große Anzahl von Helfern freuen.

SC Simmern 1946 e.V.

T Mannschaft SC Simmern

11 cnnntaa 03 04.2005, empfängt unsere 1. Mannschaft die Elf vom SV Untermosel il. Spielbeginn ist um 14.30 Uhr auf dem Sportplatz in Sim-

mern.

BUCHFINKENLAND

Nachruf

Am Mittwoch, dem 23. März 2005, ist der langjährige Beigeordnete der Ortsgemeinde Horbach

Herr Bruno Schmidt

verstorben.

Im Jahre 1991 haben die beiden Ortsgemeinden Horbach und Gackenbach beschlossen, einen gemeinsamen Kindergarten zu errichten. Als Rats- und Ausschussmitglied und in den Jahren 1993 bis 1999 als stellvertretender Vorsitzender der Zweckverbandsver­sammlung des Kindergarten Gackenbach-Horbach hat Bruno Schmidt sich mit großem Sachverstand und Engagement für den Kindergarten, für das Personal und insbesondere für die Belange der zu betreuenden Kinder eingesetzt.

Der Kindergartenzweckverband, die Erzieherinnen sowie die Eltern und Kinder danken Bruno Schmidt für sein Wirken. Wir alle werden dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren.

Unser Mitgefühl und unser Dank gelten seiner Familie und den Angehörigen.

Für den Kindergartenzweckverband

Hans Ulrich Weidenfeller Anke Sand

Vorsitzender Leiterin

Gackenbach-Horbach, im März 2005

Herzlichen Glückwunsch - liebe Kommunionkinder im Buchfinkenland!

Am Sonntag, 03.04.2005, feiert Ihr das Fest der 1. Heiligen Kommunion. Zu diesem besonderen Festtag gratulieren wir Euch, Euren Eltern und Paten ganz herzlich. Wir wünschen Euch, dass dieser Tag für immer in guter Erinnerung bleibt und Euch Gottes Segen auf Eurem weiteren Lebensweg begleitet.

Es grüßen Euch und Eure Familien

die Ortsbürgermeister der Buchfinkenlandgemeinden

Hans-Ulrich Weiden feiler Wilfried Noll Uli Schmidt

Die Kommunionkinder aus dem Buchfinkenland

Gackenbach

Jonas Becker Mara Gomber Hendrik Hens Fabian Leukel Vannik Marx Fabian Müller Sarah Müller Jan Theis

Hübingen

Manuel Silbernagel Khwanchan Melanie Schulte Simon Noll

Horbach

Klaus Aepkers Kai Böhler Fabio Crisponi Simon Crisponi Kevin Daubach Adrian Ferdinand Denise Gerhards Anna-Lena Jung Lisa-Maria Kietzmann Marius Meinecke

1. Satzung der Ortsgemeinde Gackenbach

zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 23.03.2005

Der Ortsgemeinderat von Gackenbach hat am 09.03.2005 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) sowie der§§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 03.04.1983 (GVBI. S. 69) die fol­gende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird: §1

Die Satzung der Ortsgemeinde Gackenbach überdas Friedhofs- und Bestat­tungswesen vom 13.05.1988 wird (als 1. Änderung) wie folgt geändert:

1. § 16 Wahlgrabstätten für Erdbestattungen §16 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1)Wahlgrabstätten sind Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nut­zungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Über den Erwerb wird eine Urkunde ausgestellt. Ein Anspruch auf die Ver­leihung eines Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte besteht nicht.

§ 16 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

(3)Wahlgrabstätten werden als zweistellige Grabstätten vergeben. Eine Doppelwahlgrabstätte kann nur erworben werden, wenn beim Erwerb der Grabstätte der Verstorbene das 60. Lebensjahr vollendet hat.

2. § 17 Urnengrabstätten

§17 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

(3)Urnenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, für die auf Antrag ein Nut­zungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. In einer Urnenwahlgrabstätte dürfen zwei Urnen beigesetzt werden.

§ 2 - In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

56412 Gackenbach, 23.03.2005 Hans Ulrich Weidenfeiler

Ortsgemeinde Gackenbach (S.) Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Ralz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2003 (GVBI. S. 390) wird auf Folgen­des hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Gackenbach, 23.03.2005 Hans Ulrich Weidenfeiler

(Siegel) Ortsbürgermeister

Verlegung einer Wasserleitung

Die Verbandsgemeindewerke Montabaur planen die Verlegung einer neu­en Wasserleitung von Gackenbach nach Kirchähr.

Die Trasse verläuft vom Neubaugebiet in Gackenbach über denToten­weg nach Kirchähr. Die Arbeiten werden von Anfang April ca. drei Wochen andauem. In dieser Zeit ist derTotenweg gesperrt und kann nicht befahren werden.

Wir bitten um Beachtung.

Dienststunde wird verlegt

Wegen einer anderweitigen Verpflichtung wird die Dienststunde von Frei­tag, 01.04.2005, auf Donnerstag, 31.03.2005,19.00 Uhr bis 20.00 Uhr, vorverlegt.

Ich bitte um Beachtung.

Hans Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister

Gackenbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

.von 19.00 bis 20.00 Uhr

Gemeindehaus, Im Wiesengrund 1

Telefon Gemeindehaus. 06439 / 1 764

G . e eindehaus .06439/909362

e-Mail Gemeindehaus:. og-gackenbach@t-online.de

Privatanschrift: Halfterweg 16

I?" P !' Vat .06439/900990

E . M f.? Vat .06439/900968

. Ulrich.Weidenfeller@t-online.de

Arbeitskreis Gemeindeleben lädt zum 4. Gackenbacher Dorffrühstück

Gut Ding braucht Weile, sagt ein altes Sprichwort. Dieses Motto hat sich der ArbeitskreisGemeindeleben zu Eigen gemacht, als er die Idee des monatlichen Dorffrühstücks geboren und im Januar in die Tat umgesetzt hat. Bereits beim letzten Dorffrühstück im März konnten die Arbeitskreis­mitglieder eine erfreulich große Zahl an interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern zum gemeinsamen Frühstück im Pfarrheim begrüßen. Und alle, die da waren, waren sich anschließend einig:Ein gelungenes Ange­bot, gemütlich und nett und ... wir kommen wieder.

Das nächste Gackenbacher Dorffrühstück findet am Dienstag, 5. April 2005, von 9.00 bis 11.00 Uhr im Pfarrheim statt. Die Mitglieder des Arbeits­kreises freuen sich auf viele Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Dies, Kirchähr und Gackenbach.

Ersttäter und Wiederholungstäter, alle sind herzlich willkommen.

Bitte bringen Sie wieder Ihren Brotbelag selbst mit. Brötchen und Brot, Kaffee und Tee stehen bereit.

Hans Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister