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WochenblattVGMontabaur
Nr. 13/2005
Vorverkauf beginnt am 2. Mai
„ .♦„«ommer kommt mit Jubiläum
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Der Kultursommer bringt in JaTTfl i P * JiHmiVTiHlI diesem Jahr ein Jubiläum
mit nach Montabaur und huncr zum 10. Mal lädt die Kleinkunstbühne Mons Tabor e.V. im o hmen der jährlichen Konzertreihe „Musik in alten Dorfkirchen” zu inter- *•" naler Folklore und Weltmusik ein. Bei der am 29. Mai in Nordhofen h'nnenden diesjährigen Reihe sind Musiker aus Australien, Irland, a entinien, Rumänien und Deutschland zu hören und zu erleben, i Rahmen des Kultursommers Rheinland-Pfalz und mit Unterstützung Glichen Pfarrgemeinden lädt die Kleinkunstbühne wieder zu 5 hoch- ortinen Konzerten internationaler Musik- und Folkgruppen ein. Gefördert wird das Projekt von der Kreissparkasse Westerwald.
0 Start von „Musik in alten Dorfkirchen” 2005 ist am
Sonntag, 29.05., 17.00 Uhr in der evangelischen Kirche in Nordhofen. Bei diesem „Jubiläumskonzert” ist nach längerer Tourpause BERNIE CONRADS zu hören, Chef der früher legendären „Bernies Autobahn Band”. Begleitet wird er von der Gruppe PANKRAZ aus Dresden. Die fünf Musiker bringen ein Repertoire auf die Bühne, das in seiner lyrischen Ausdruckskraft und seiner mit Herz und Leidenschaft orgetragenen musikalischen Vielfarbigkeit zu den Ausnahmeerschei- nunaen in der deutschen Musikszene gehört. Mehr als ein Geheimtipp ist die Gruppe NAKED RAVEN aus Australien.
Sie spielt am 12.06. in Höhr-Grenzhau- sen. Ihre lyrischen Beschreibungen der Weiten „Downunders” lassen die Zuhörer in Träumen schwelgen. Zu den Urgesteinen des Irish-Folk zählen PADDY KEENAN & TOMMY O’SULLIVAN. Freunde irischer Musik können sich auf den 24.07. in Neuhäusel freuen. Keenan ist auf der „grünen Insel” eine lebende Dudelsack-Legende. In die emotional aufgeladene Wunderwelt des Tango entführt das ENSEMBLE ATIPICO aus
Argentinien am 28.08. in Selters. Virtuose Musiker und die Sängerin Moni- ca Rodriguez lassen ein spannendes Konzert erwarten. Mit Balkanfolk endet die Konzertreihe am 18.9. in Horbach. Aus Rumänien kommt der begnadete Geiger FLORENTIN CHIRAN mit dem TRIO ROMANIA in den Westerwald. Der Kartenvorverkauf läuft ab 02.05. für alle Konzerte im Schuhhaus Schulte in Montabaur (Kirchstraße 28). Für das Konzert am 29.05. in Nordhofen gibt es auch Karten bei Hackmann’s Griffelladen (im Saynbach-Center) und beim Kulturkreis der VG (im Rathaus) in Selters. Besorgen Sie sich ihre Karten rechtzeitig! Eintritt je 9,- € im Vorverkauf, Tageskasse 10,- €. Beginn der Konzerte immer sonntags um 17.00 Uhr. Einlass jeweils ca. 30 Minuten vor Konzertbeginn. Kartenreservierungen sind zum Tageskassenpreis begrenzt möglich unter Tel. 02602/950830. Info bei Uli Schmidt (keine Karten), Tel. 06439/909227, Email uli@kleinkunst-mons-tabor.de oder im Internet unter www.kleinkunst-mons-tabor.de.
Montabaur
Sprechzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies
Sprechzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies können unter der Rufnummer 02602/126-324 oder 126-335 (Büro des Stadtbürgermeisters) vereinbart werden.
Fax-Nr. 02602/126-255 E-Mail-Adresse: KM ies @ montabau r.de Handy-Nr. 0160/90511966
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur
für das Haushaltsjahr 2005
vom 21.03.2005
I.
vif Montabaur hat auf Grund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung on Hheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach oil n f?. m 5 un9 durc ^ die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Auf- cntsbehorde vom 16.03.2005 hiermit bekanntgemacht wird:
,, r Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.20.394.000,— €
V*rm^ US9a u e auf.20.394.000,— €
vermogenshaushalt
Jt Einnahme auf.5.315.000,— €
.5.315.000,-e
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.1.022.000,— €
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.—,— €
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).270 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).320 v.H.
2. Gewerbesteuer:.330 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund.51,— €
für den zweiten Hund.66,— €
für jeden weiteren Hund.?.81,— €
§4
Die Personalkostenansätze des Sammelnachweises 1 schließen die im Haushaltsjahr 2005 voraussichtlich aufzuwendenden nicht ruhegehaltsfähigen Zuschläge für die Bewilligung von Altersteilzeit von Arbeitern und Angestellten ein. Zahl der bewilligbaren Fälle: 2.
II. Genehmigung der Haushaltssatzung
Der in § 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 2005 auf 1.022.000,— € festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite wird aufsichtsbehördlich gemäß §§ 95 Abs. 3 Nr. 2 und 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 15.10.2004 (GVBI. S. 457) genehmigt. Die Genehmigung wird unter Anwendung der strengen Ausnahmeregelung nach Nr. 4.1.4. Ziffern 1 und 2 der W zu § 103 GemO erteilt. Die Einzelgenehmigung gemäß § 103 Abs. 4 Nr. 2 GemO behalten wir uns vor. 56410 Montabaur, 16.03.2005 Im Aufträge
Kreisverwaltung gez. Schwickert
des Westerwaldkreises Abt 2-20 Az. 029/901.10
III. Öffentliche Auslegung
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04.04.2005 - 14.04.2005 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kem- arbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Montabaur, 21.03.2005 Stadt Montabaur
(S.) Mies, Stadtbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
3. Satzung der Stadt Montabaur zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen
vom 23.03.2005
Der Stadtrat von Montabaur hat am 03.03.2005 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 03.04.1983 (GVBI. S. 69) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
§1
Die Satzung der Stadt Montabaur über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 27.06.2001 wird (als 3. Änderung) wie folgt geändert:
1. § 1 Geltungsbereich
Abs. 1 erhält folgende Fassung
(1) Sofern in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, gilt die Satzung für alle im Gebiet der Stadt Montabaur gelegenen und von ihr verwalteten Friedhöfe.
2. § 15 Reihengrabstätten für Erdbestattungen
Abs. 4 wird neu angefügt:
(4) Anonyme Reihengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfälle für die Dauer der Ruhezeit zur Bestattung abgegeben werden. Eine namentliche Kennzeichnung oder die Errichtung von Einzelgrabmalen ist dort nicht zulässig. Die Riege der Grabflächen obliegt der Stadt Montabaur.
3. § 16 Wahlgrabstätten für Erdbestattungen § 16 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Wahlgrabstätten werden als ein- oder zweistellige Grabstätten vergeben. Eine Doppelwahlgrabstätte kann nur erworben werden, wenn beim Erwerb der Grabstätte der Verstorbene das 60. Lebensjahr vollendet hat.
4. § 17 Urnenreihengrabstätten und Urnenwahlgrabstätten
Als Abs. 6 wird eingefügt:
(6) Anonyme Urnenerdgrabstätten sind Aschengrabstätten, die als Reihengrabstätten vergeben, der Reihe nach belegt und erst im Todesfälle für die Dauer der Ruhezeit zur Bestattung einer Asche abgegeben werden. Eine namentliche Kennzeichnung oder die Errichtung von Einzelgrabmalen ist dort nicht zulässig. Die Pflege der Grabflächen obliegt der Stadt Montabaur.
Der bisherige Abs. 6 wird Abs. 7.
5. § 20 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze Der bisherige Satz, 1 wird Abs.1
Der bisherige Satz 2 wird Abs. 2 und zudem wie folgt geändert,
(2) Zur Sicherstellung der Verwesungsbedingungen ist die Gestaltung der Grabstätten mit Grabplatten zu maximal einem Drittel der Grabfläche einschließlich Grabumrandung und Grabmal zulässig. Diese Regelung gilt nur für die Friedhöfe an der Friedensstraße und im Stadtteil Eigendorf.

