Nr - 13/2005
Wochenblatt VG Montabaur
Geistliches Konzert
DA PACEM DOMINE“
Verleih uns Frieden
Samstag, 09. April 2005, 19 Uhr
Kath. Pfarrkirche “Johannes der Täufer”
Welschneudorf / WW Ausführende:
Frauenchor Klausen
Leitung: Michael Schloeder
MGV Eintracht Welschneudorf
Leitung: Willi Becker
Marco Kilian, Bariton Bernhard Hölper, Orgel
Silvia Kremer, Klavier Matthias Noll, Klavier
EINTRITT FREI !
Um eine Spende wird gebeten.
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VSC Montabaur
7. IW ■ Volkswanderung 7. Marathon - Wanderung
04.Mai/ 05. Mai 2005
Start: Stelzenbachhalle, Oberelbert
Telefonanschluss an b«iden Tagen 0171-2484578
Startzeiten:
Mittwoch:
5 km von 12-17 Uhr 10 km von 12-17 Uhr 20 km von 12-15 Uhr Donnerstag:
5 km von 6-13 Uhr 10 km von 6-13 Uhr 20 km von 6-13 Uhr 42 km von 6 - 9 Uhr
Zielachluft:
Mittwoch 19.00 Uhr Donnerstag 19.00 Uhr
Verantwortlich:
Wolfgang Müller Hollerer Str. 11a 56412 Niederelbert Tel.: 02602/2522 Fax: 02602-9991794 Mobil: 0171-2464578
wo.mueHer@onlinehonie.de
Gruppen
ab 30 Teilnehmer
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sind ouch herzlich willkommen !!
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Internet: www.dvv-wandem.de
Öffentl. Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug der Wassergesetze
Festsetzung eines Wasserschutzgebietes gemäß Wasserhaushaltsgesetz i.V.m.§ 13 Landeswassergesetz für den Brunnen „Horbach 1“ in den Gemarkungen Gackenbach und Horbach Begünstigte: Verbandsgemeinde Montabaur Verbandsgemeinde Montabaur / Landkreis: Westerwald Inkrafttreten der Rechtsverordnung:
Die Rechtsverordnung vom 17.02.05 für das Wasserschutzgebiet Brunnen „Horbachl“ wurde am 07.03.05 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht und ist am 08.03.05 in Kraft getreten.
Ein Abdruck der Rechtsverordnung sowie eine Ausfertigung der Planunterlagen werden bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord -Obere Wasserbehörde-, Neustadt 21,56068 Koblenz und der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz, 65410 Montabaur
archivmäßig aufbewahrt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Montabaur, 29.03.05 Verbandsgemeindewerke Montabaur
Die Verwaltung informiert
Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung
Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur ab. Hierzu können auch Bürger, die bei der BfA Berlin versichert sind, vorsprechen Beratungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personalausweises/Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich.
Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmöglichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interessierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126313 (Herr Schrupp) oder per E-Mail: Bschrupp@ montabaur.de. Bitte geben Sie dabei Namen, Versicherungsnummer und Beratungswunsch an.
Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunterlagen, den Sozialversicherungsausweis und - soweit dem Rentenversicherungsträger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od. sonstige Berufsausbildung), z. B. Lehrvertrag und Gesellenbrief, mit.
Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollten auch das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht werden.
IMPRESSUM:
Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.
Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen, Posff. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de
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Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bür- germeister.Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages.
Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt: im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.
Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde eingereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, ru die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anze genveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Gescba bedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung on Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung d Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. • ,
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