Einzelbild herunterladen

Nr - 13/2005

Wochenblatt VG Montabaur

Geistliches Konzert

DA PACEM DOMINE

Verleih uns Frieden

Samstag, 09. April 2005, 19 Uhr

Kath. PfarrkircheJohannes der Täufer

Welschneudorf / WW Ausführende:

Frauenchor Klausen

Leitung: Michael Schloeder

MGV Eintracht Welschneudorf

Leitung: Willi Becker

Marco Kilian, Bariton Bernhard Hölper, Orgel

Silvia Kremer, Klavier Matthias Noll, Klavier

EINTRITT FREI !

Um eine Spende wird gebeten.

semsmjvmsH

VSC Montabaur

7. IW Volkswanderung 7. Marathon - Wanderung

04.Mai/ 05. Mai 2005

Start: Stelzenbachhalle, Oberelbert

Telefonanschluss an b«iden Tagen 0171-2484578

Startzeiten:

Mittwoch:

5 km von 12-17 Uhr 10 km von 12-17 Uhr 20 km von 12-15 Uhr Donnerstag:

5 km von 6-13 Uhr 10 km von 6-13 Uhr 20 km von 6-13 Uhr 42 km von 6 - 9 Uhr

Zielachluft:

Mittwoch 19.00 Uhr Donnerstag 19.00 Uhr

Verantwortlich:

Wolfgang Müller Hollerer Str. 11a 56412 Niederelbert Tel.: 02602/2522 Fax: 02602-9991794 Mobil: 0171-2464578

wo.mueHer@onlinehonie.de

Gruppen

ab 30 Teilnehmer

erhalten

einen

Gruppenpreis!!

Frisch

WIE DER

Walker und Nardk-Ulalker

sind ouch herzlich willkommen !!

\tkdtomU

Internet: www.dvv-wandem.de

Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug der Wassergesetze

Festsetzung eines Wasserschutzgebietes gemäß Wasserhaushaltsge­setz i.V.m.§ 13 Landeswassergesetz für den BrunnenHorbach 1 in den Gemarkungen Gackenbach und Horbach Begünstigte: Verbandsgemeinde Montabaur Verbandsgemeinde Montabaur / Landkreis: Westerwald Inkrafttreten der Rechtsverordnung:

Die Rechtsverordnung vom 17.02.05 für das Wasserschutzgebiet Brun­nenHorbachl wurde am 07.03.05 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht und ist am 08.03.05 in Kraft getreten.

Ein Abdruck der Rechtsverordnung sowie eine Ausfertigung der Planun­terlagen werden bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord -Obere Wasserbehörde-, Neustadt 21,56068 Koblenz und der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz, 65410 Montabaur

archivmäßig aufbewahrt und können dort während der Dienststunden ein­gesehen werden.

Montabaur, 29.03.05 Verbandsgemeindewerke Montabaur

Die Verwaltung informiert

Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung

Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur ab. Hierzu kön­nen auch Bürger, die bei der BfA Berlin versichert sind, vorsprechen Bera­tungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Die Versi­cherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personal­ausweises/Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Drit­ter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich.

Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmög­lichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interes­sierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126313 (Herr Schrupp) oder per E-Mail: Bschrupp@ montabaur.de. Bitte geben Sie dabei Namen, Versicherungsnummer und Beratungs­wunsch an.

Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunterlagen, den Sozialversicherungsausweis und - soweit dem Rentenversicherungsträ­ger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od. sonstige Berufsausbildung), z. B. Lehrvertrag und Gesellenbrief, mit.

Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollten auch das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht werden.

IMPRESSUM:

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntma­chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeord­nung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils gel­tenden Fassungen, erscheint wöchentlich.

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen, Posff. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de

ANZEIGEN-eMail: anzeigen@wittich-hoehr.de

Redaktions-eMail: wochenblatt@montabaur.de "

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bür- germeister.Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages.

Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt: im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde ein­gereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, ru die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anze genveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Gescba bedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung on Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung d Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. ,

VERLAG

WITTICH