Wochenblatt VG Montabaur
17.30 Uhr: F-2-Junioren SG Eisbachtaler Sportfreunde/TuSReyershausen 2004 - TuS Montabaur II (Kleinspielfeld an der Grundschule in Ne tershausen)
20.00 Uhr: B-1-Junioren SG Eisbachtaler SportfreurKd^uS Nentershausen 2004 - JSG Steiningen (Spiel der Rheinlandliga auf dem Kunstra senplatz in Marienrachdorf).
Samstag, 25.09.2004
13.00 Uhr: E-Junioren SG Eisbachtaler Sportfreunde/TuS Nentershausen 2004 - JSG Dierdorf (Kleinspielfeld an der Grundschule in Nentershausen). 14.00 Uhr: SSV Heimbach-Weiß - D-1-Junioren SG Eisbachtaler Sportfreunde/TuS Nentershausen 2004 (Spiel der Leistungsklasse).
14.00 Uhr: JSG Stahlhofen - D-2-Junioren SG Eisbachtaler Sportfreunde/TuS Nentershausen 2004.
15.15 Uhr: Spvgg EGC Wirges - C-1-Junioren SG Eisbachtaler Sportfreunde/TuS Nentershausen 2004 (Spiel der Bezirksliga Ost in Wirges, Kunstrasen).
15.15 Uhr: C-2-Junioren SG Eisbachtaler Sportfreunde/TuS Nentershausen 2004 - JSG Nauort (Spiel der Kreisliga in Heilberscheid).
16.30 Uhr: FSV Salmrohr - SG Eisbachtaler Sportfreunde/TuS Nentershausen 2004 (Spiel der Rheinlandliga in Salmrohr).
18.00 Uhr: JSG Ellingen - B-2-Junioren SG Eisbachtaler Sportfreunde/TuS Nentershausen 2004 (Spiel der Bezirksliga in Daufenbach).
Dienstag, 28.09.2004
18.00 Uhr: C-2-Junioren SG Eisbachtaler Sportfreunde/TuS Nentershausen 2004 - JSG Hundsangen (Spiel der zweiten Runde um den Kreispokal in Heilberscheid).
Girod
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr
donnerstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung.Tel.: 06485/4696
Ortsbürgermeister.Tel: 06485/793
Seniorennachmittag
der Verbandsgemeinde Montabaur
am 29. September 2004
Die Abfahrtszeiten der einzelnen Busse können Sie der Rubrik “Verwaltung informiert” (siehe Seite 10) entnehmen.
Secondhand-Basar
am 26. September 2004 in der Sporthalle Girod
Angeboten werden Baby- und Kinderartikel aller Art, z.B. Herbst-, Winterbekleidung und Schuhe sowie Kinderwagen, Spielsachen, Fahrräder, Umstandsgarderobe u.s.w. Vom Erlös gehen 15 % an den Kindergarten Girod. Teilnahmegebühr von 2,00 Euro für bis zu 30 Teilen. Abgabetermin: Samstag, 25.09., 10.00 bis 12.30 Uhr; Verkauf: Sonntag, 26.09., 13.30 Uhr - 15.30 Uhr; Abholung: Sonntag, 26.09.2004,17.00 Uhr bis 17.30 Uhr. Bitte tragen Sie Ihre Ware in die hierfür erstellten Listen ein und versehen Sie jedes Teil mit Nummer, Artikelbeschreibung, Preis und Größe. Es werden nur die von uns vorgefertigten Listen entgegen genommen. Diese Listen und Vordrucke können vormittags im Kindergarten abgeholt werden. Für Ihr leibliches Wohl ist mit Kaffee, Kuchen und Getränken bestens gesorgt.
Es lädt ein: der Elternbeirat, Info-Kindergarten 06485/4084.
TuS Girod/Kleinholbach e.V.
Seniorenfußball
Die 1. Mannschaft hat am Sonntag, 26.09.2004 spielfrei. Die 2 Mannschaft spielt am Sonntag, 26.09.2004 um 12.30 Uhr in Heiligenroth oeoen
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den JSV Freirachdorf. Juniorenfußball
A-Junioren JSG Elbert - JSG Steinefrenz/Girod am Samstaa 25 09 2004 um 16.30 Uhr in Welschneudorf. y ’ ’
Äffiw!Äi J8G Heiligenroth am Samstag. 25.09.2004,
?ä J «rt£[. er ? J £ G Ahrbach ' JSG Nauort am Samstag, 25.09.2004 um 14.00 Uhr in Girod ’
E-Junioren JSG Horressen II - JSG Ahrbach I am Samstaa 25 09 2004 um 13.00 Uhr in Horressen (Kp).; JSG Ahrbach II - JSG Marienradidorf
lonfA? 5139 ’. 25 ' 0 ?' 2004, um 12 00 Uhr in Ruppach, JSG Ahrbach III - EGC Wirges I am Samstag, 25.09.2004, um 13.00 Uhr in Ruppach
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F-Junioren JSG Girod I - JK Horressen I am Freitaa 24 no ortna Uhr in Girod; JSG Staudt II -JSG Ahrbach II am freitaa
17.30 Uhr in Staudt. y ' - Zu allen Spielen sind Zuschauer herzlich eingeladen.
Alte Herren
Bereits am Freitag, 24.09.2004, spielen wir bei unseren
aus Steinefrenz. Spielbeginn ist um 19.00 Uhr. Wir treffen 1 ,?5 r ® Un den
18.30 Uhr. Unser Sportkamerad Axel Meudt hat die AH am! ^ ort Um 25.09.2004, zu seinem 40. Geburtstag sowie zum Bäumchenct ö ii anista 9, Niedererbach eingeladen. Wer mitkommen möchte wir tri«i e 6n na ch
1 9.30 Uhr im Vereinslokal. ' w,r lreffen uns um
Görgeshausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 19 nn i ih,
Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekannt aenahon t, 06485/222 9 9 en ' [eL:
Rechtsverordnung
über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 56412 Görgeshausen aus Anlass des Jahrmarktes “Waren aller Art” am 26. September 2004 am
Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss vnm 02.06.2003 (BGBl. 2003 Teil I S. 745) i.V.m. § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (AGSchZuVO)vom 26.09.2000 (GVBI. S.379) zuletzt geändert durch die Landesverordnung zur Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes vom 22.06.2004 (GVBI. S. 366), wird für die Ortsgemeinde Görgeshausen mit Zustimmung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier folgende Rechtsverordnung erlassen- §1
(1) Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Görgeshausen dürfen aus Anlass des Jahrmarktes "Waren aller Art" am Sonntag, dem 26. September 2004 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§2
fl) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden.
(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muss, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.
(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden. §3
Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitnehmer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.
§4
Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhändigen.
§5
Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2, 3 und 4 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschlussgesetz geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. IS. 965) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet.
Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutzgesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315) in der zur Zeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
§6
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
56410 Montabaur, den 20.09.2004 ln Vertre ! un t 9 ' r
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am 29. September 2004
Die Abfahrtszeiten der einzelnen Busse können Sie der Rubrik “Verwaltung informiert” (siehe Seite 10) entnehmen.
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Vereinsring Görgeshausen 4 um
Die nächste Sitzung des Vereinsrings findet am Dienstag, 28.0 .
20.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus statt.
Zu dieser Sitzung sind alle Einwohner von Görgesnauseri, jg dea Fastnachtsveranstaltung 2005 beteiligen möchten, herzlicn e y
Freiwillige Feuerwehr Görgeshausen der
Am 24.09. und 25.09.2004 findet für alle Aktiven und fuaje » ein der Jugendfeuerwehr, die an der Jugendflamme Stufe j w E rste-Hilfe-Kurs statt. ■ nt am Frei-
Der Kurs wird im Feuerwehrgerätehaus durchgeführt und b g .tag, 24.09.2004, um 17.00 Uhr.
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