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39/2004

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September 2004

,^-erpn der einzelnen Busse können Sie der Rubrik "Verwal- ^iert" (siebe Seite ) entnehmen.

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! Prelaabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 56412 ^JJjiSus Anlass des SpezialmarktesOktoberfest 1

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n Hes 5 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss vom (BGBl. 2003 Teil I S. 745) I.V.m. § 3 Nr. 3 der Landesverord- '.fvJe Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und des tech- ; Sahrenschutzes (AGSchZuVO)vom 26.09.2000 (GVBI. S. 379), Rändert durch die Landesverordnung zur Änderung von Zustän- :J«auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes vom 22.06.2004 (GVBI. S. *iird für die Ortsgemeinde Heiligenroth mit Zustimmung der Auf- , und Dienstleistungsdirektion folgende Rechtsverordnung erlassen:

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'»Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Heiligenroth dürfen aus \L, soezialmarktesOktoberfest" am Sonntag, dem 26.Septem- ^4 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

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,. ; ^ n an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger als drei «n beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche -0 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf l^eitam Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt

d der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden, jpdfche, werdende und stiende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.

Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, ^äftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitneh- ind über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.

Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufs- eauszulegen oder auszuhändigen.

M'tiandiungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2, 3 und 4 dieser Ver- yg werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschlussgesetz rdet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für hielte werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 wafbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. IS. 965) in der zur gebenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und stil- rMütteram Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutz­feesinder Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315) in der zur Zeit nfen Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

'Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

U Montabaur, den 20.09.2004 i. V. Stein

I. Beigeordneter

boberfest Im Gewerbegebiet Heiligenroth (26.09.2004

ä Besucherinnen und Besucher des Oktoberfestes, liebe Bürgerin- lind Bürger von Heiligenroth! Sie alle darf ich zum Oktoberfest im ptegebiet Heiligenroth als Gäste recht herzlich willkommen heißen. .'Tiehr40 Jahren, im Jahre 1964, beschloss der Gemeinderat Hei- p die Aufstellung des Bebauungsplans für ein Gewerbegebiet. Dies ltne Entscheidung, die das Gefüge Heiligenroths entscheidend ver­wund prägen sollte.

pcNdung wurde in einer Zeit getroffen, in der sich die Wirtschaft Werentwickelte und die Wirtschaftsexperten schließlich von einem fräfisboom sprachen. Heute befinden wir uns leider in einer Situa- |n der unsere Wirtschaft zum Stillstand gekommen ist. Die Firmen- p9»n sind rückläufig und es bedarf enormer Anstrengungen, damit pe Firmen in unserer Gemeinde ansiedeln. Dies wird oft noch 'srtdurch gesetzliche Vorschriften, die auf Landesebene bestehen. 5 mehr begrüße ich es, dass sich die Firmen im Gewerbegebiet l? dritten Jahr in Folge entschlossen haben, im Rahmen eines c stes die Leistungsfähigkeit ihres Standorts und unserer Hei- transparent zu machen. .Auch auf unsere Ortsvereine dur- stolz sein. Sie werden sich in nun schon fast gewohnter Weise ei- J. So wird Sie der Frauenchor Heiligenroth mit Kaffee und Klj c F Männergesangverein mit Grillspezialitäten bewirten. Der Musik- fj Heiligenroth sowie der Mandolinenverein wird Sie musikalisch jh Viele Geschäfte des Gewerbegebietes beteiligen sich an d e- {JJaufsoffenen Fest und haben ein buntes Rahmenprogramm für breitet.

g.mich bei allen, die dazu beitragen unser Gewerbegebiet wirt- ill stärken, für ihr Engagement bedanken.

.JjGäste aus nah und fern, darf ich recht herzlich zu e'nemBum- i mv J ns s r Gewerbegebiet einladen. Ich bin sicher, Sie JJJjj*|oH ene n Sonntag mehr als nur den spnchwortlichen guten

ä mich auf Ihr Kommen und vielleicht sehen wir uns.

Erich Herbst, Ortsburgermeister

Beigeordnetengespräch

Zur Vorbereitung der nächsten Ortsgemeinderatssitzung lade ich die Bei­geordneten sowie die Fraktionsvorsitzenden der im Ortsgemeinderat ver­tretenen Parteien für Dienstag, 28.09.2004, um 19.00 Uhr ins Bürger­meisteramt ein.

Erich Herbst, Ortsbürgermeister

AktionSaubere Landschaft 2004

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ich möchte Sie nochmals auf die AktionSaubere Landschaft 2004 hin- weisen. Wir treffen uns am Samstag, 25.09.2004, um 9.00 Uhr an der Vogelsanghalle.

Schon jetzt darf ich allen, die zum Gelingen der AktionSaubere Land­schaft 2004 beitragen, ein herzliches Danke sagen.

Erich Herbst, Ortsbürgermeister

Freiwillige Feuerwehr Heiligenroth

Am Samstag, 02.10.2004, besuchen wir das Feuerwehrfest in Neuhäu­sel (Teilnahme am Oktoberfest).

Abfahrt: 19.00 Uhr ab Feuerwehrgerätehaus

TC Heiligenroth

Da es jetzt langsam auf Ende September zugeht und die Tage kürzer und das Wetter wahrscheinlich schlechter wird, ist für Samstag, 25.09.2004, der Jahresabschluss in Form eines Schleifchenjuxturniers geplant. Beginn wird um 13.00 Uhr sein. Um die Menge des Essens etwas planen zu kön­nen (Schnitzel, Bratkartoffel und Salat), bitten wir um Anmeldung im Aus­hang am Clubhaus oder telef. bei Becks (Tel.: 2755).

Oktoberfest in Heiligenroth

Am Samstag, 09.10.2004, veranstalten der Sportverein und der Musik­verein gemeinsam in der Vogelsanghalle das diesjährige Oktoberfest. Neben zünftiger Blasmusik gibt es natürlich Wiesn-Bier, Haxen, Fleisch­käse und Weißwurst. Vorbestellung bitte bis Samstag, 02.10.2004, direkt bei der Metzgerei Bruno Herz oder unter sv-heiligenroth@gmx.de oder mv-heiligenroth@web.de. Einlass ab 19.00 Uhr. Der Eintritt ist frei.

SV Heiligenroth

Walking-Anfängerkurs

Am Dienstag, 28.09.2004, um 18.00 Uhr findet der letzte Walkinganfän­gerkurs für dieses Jahr statt. Stöcke stellt der Verein zur Verfügung. Treff­punkt: Sportlerheim. Bei Regen findet der Kurs nicht statt.

Infos und Anmeldung: Sabine Eidt, Tel.: 2395.

Fußballsenioren

Die 1. Mannschaft hat an diesem und dem nächsten Wochenende spielfrei. Sonntag, 26.09.2004, 12.30 Uhr SG Heiligenroth/Ahrbach/Girod II - FC Türkisch Siershahn in Heiligenroth Fußballjunioren

Freitag, 24.09.2004,17.30 Uhr F-Jugend: JSG Heiligenroth/Girod/Ahrbach I - SG Eisbachtal I in Girod; JSG Staudt II - JSG Heiligenroth/Girod/Ahrbach II; 19.00 Uhr C-Jugend: JSG Rossbach - JSG Meudt/Heiligenroth I Samstag, 25.09.2004,13.00 Uhr E-Jugend: JK Horressen II - JSG Heili­genroth/Girod/Ahrbach I; JSG Heiligenroth/Girod/Ahrbach II - JSG Marien­rachdorf (12.00 Uhr) in Ruppach-Goldhausen; JSG Heiligenroth/Girod/Ahr­bach III - EGC Wirges I in Ruppach-Goldhausen; 14.00 Uhr D-Jugend: JSG Heiligenroth/Girod/Ahrbach - JSG Nauort in Girod; 16.10 Uhr C-Jugend: FC Emmerichenhain - JSG Meudt/Heiligenroth II; 16.30 Uhr B-Jugend: JSG Windhagen - JSG Heiligenroth/Girod/Ahrbach; 16.30 Uhr A-Jugend: JSG Elbert - JSG Steinefrenz/Heiligenroth in Welschneudorf Alte Herren

Zu unserem Eintagesausflug zum Bundesligaspiel in Mönchengladbach treffen wir uns am Samstag, 25.09.2004, um 12.00 Uhr an der Bushalte­stelle am Feuerwehrhaus.

Ruppach-Goldhausen

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags von.18.00 bis 19.30 Uhr

donnerstags von.17.00 bis 18.30 Uhr

Tel.: 02602/998080, Fax: 02602/998081

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Ruppach- Goldhausen findet am Dienstag, 28.09.2004, um 19.30 Uhr im Richard- Henkes-Haus statt.

Tagesordnung:

I. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Rechtsangelegenheit

2. Zuschussangelegenheit

3. Zuschussangelegenheit

4. Zuschussangelegenheit