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Nr. 38/2004
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Montabaur
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■e'Sa ^^iSsind als Gäste gern wilikommen. Infos beim 1. Vorsit- •en steh» Ä plepsch. Mittelstraße 11, 58412 Niedererbach, Telefon
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L|(urs' immer dienstags von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr, Einstieg jeder- ^ i^ne Anmeldung erforderlich! Ort: Kursraum der Eltemschule ilnsa'mzum Ziel" Geburtsvorbereitung für Paare Rundkurs vom 22. bis 24.09.2004. Freitag ab 17.00 Uhr, Samstag k-'ntagab 13.00 Uhr. Ort: Im Konferenzraum des DRK-Kranken- Diez! Kursleitung: Hebamme Nadine Kneipel. i-meldüng unbedingt erforderlich unter Tel. 0 64 32/5 06-15 50. iVater-Klnd-Brunch (mit kalt-warmem Frühstücksbuffet) am ig, 04.102004
^erenzraum des DRK-Krankenhauses Diez, Zeit: 09.30 Uhr bis Öhr" Kosten pro Person: 4,20 Euro, Leitung: Kinderkrankenschwe- /xiHebammen des DRK-Krankenhauses. Thema: Süßigkeiten für
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Ts^derde Eltern sind herzlich eingeladen. Anmeldung erforderlich il.O 64 32/5 06-15 50. i für Mütter
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Montabaur
Sprechzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies
Sprechzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies können unter der Rufnummer 02602/126-324 oder 126-335 (Büro des Stadtbürgermeisters) vereinbart werden.
Fax.-Nr. 02602/126-255 E-Mail-Adresse: KMies@montabaur.de Handy-Nr.: 0160/90511966
Bekanntmachung des Wahlleiters
über die Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Ausländerbeiratswahl
Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrates des Westerwaldkreises vom 08.09.2004 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ausländerbeiratswahl am 21.11.2004 und Bekanntmachung des Wahltages wird Folgendes bekannt gegeben:
I.
Der Stadtrat der Stadt Montabaur hat gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung der Stadt Montabaur über die Einrichtung eines Ausländerbeirates vom 31.08.2004 den Wahltag auf Sonntag, 21. November 2004, bestimmt.
II.
Bei der am 21.11.2004 stattfindenden Wahl des Ausländerbeirates der Stadt Montabaur sind 7 Mitglieder zu wählen. Die Stadt Montabaur ist nicht in Wahlbereiche eingeteilt.
III.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ausländerbeirates der Stadt Montabaur dürfen höchstens 14 Bewerberinnen und Bewerber benannt werden. Für die Wahl kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 10 zur Ausländerbeiratswahl der Stadt Montabaur wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (§ 4 Abs. 2 Ziffer 5 der Satzung der Stadt Montabaur über die Einrichtung eines Ausländerbeirates - Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) davon befreit sind. Die Unterzeichnung durch die Bewerberinnen und Bewerber selbst ist unzulässig. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
IV.
Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt V) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
V.
Die vollständig Unterzeichneten Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Den Wahlvorschlägen ist neben den erforderlichen Anlagen eine Erklärung der Bewerber, dass sie keiner in der Bundesrepublik Deutschland verbotenen Organisation angehören und auch eine solche nicht unterstützen, beizufügen. Wahlvorschläge für die Wahl des Ausländerbeirates der Stadt Montabaur sind beim Gemeindewahlleiter in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232 oder 234, einzureichen. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 11. Oktober 2004,18.00 Uhr, ab.
VI.
Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, 05. November 2004, 18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen: bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.
VII.
Vordrucke für Wahlvorschläge, Unterschriftenlisten, Versammlungsniederschriften zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber, Erklärungen der Bewerberinnen und Bewerber, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt sind und dass sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen und Bescheinigungen der Wählbarkeit sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur erhältlich. Weitere Einzelheiten über die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen sind der Satzung der Stadt Montabaur über die Einrichtung eines Ausländerbeirates, dem Kommunalwahlgesetz und der Kommunalwahlordnung zu entnehmen.
56410 Montabaur, 13.09.2004 Klaus Mies
Stadtbürgermeister als Gemeindewahlleiter

