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Nr. 38/2004

.Bekanntmachungen

Bekanntmachung

Suche Sitzung des Haupt- Sausschusses - gemeinsam

Sauausschuss

p cLnn des Haupt- und Finanzausschusses - gemeinsam mit P des Verbandsgemeinderates Montabaur - findet am PJm 2004 , um 15.00 Uhr im Sitzungssaal Neubau des Rathau- ßEshandölt sich um eine nichtöffentliche Sitzung mit folgender

^^Finanzausschuss gemeinsam mH Bauausschuss

^ r Bauangelegenheit

s, Bekanntgaben, Anfragen

chuft*

i verschiedener Objekte, bei denen eine Sanierung oder IS ansteht

[«Besichtigungen an diesem Tage nicht abgeschlossen werden P i Fortsetzung der Sitzung am Mittwoch, 22.09.2004 geplant.

Schaaf, Bürgermeister

iHitmachung des Landrats fo Einreichung von Wahlvorschlägen

'luslämlerbeiratswahl am 21. November 2004 und ' iachung des Wahltages

slag des Westerwaldkreises hat gemäß § 4 Absatz 4 der Satzung ^rwaidkreises über die Einrichtung eines Ausländerbeirates vom >004 als Wahltag l 21. November 2004

L 16 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 23 jrunalwahlordnung (KWO) sowie der Satzungen des Wester­ns und der Städte Höhr-Grenzhausen, Montabaur und Rans­bach fordere ich zur Einreichung von Wahfvorschlägen für die

Eteönderbeirat des Westerwaldkreises Underbeirat der Stadt Höhr-Grenzhausen Wderbeirat der Stadt Montabaur und Minderbeirat der Stadt Ransbach-Baumbach

äge können von Wählergruppen eingereicht werden. Wahh/or- jamitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Ver­lader wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreter des Wahlgebie- fcdkreis, Stadt), Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisier- Struppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten des pietes einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Käme Bewerber können auch in geheimer Abstimmung einer Men Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedem/Anhängem arten der beteiligten Wählergruppen gewählt werden.

Vorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten igebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein "tongsunterschriften), soweit die Wahlvorschlagsträger nicht nach S.3KWG davon befreit sind. Die Unterzeichnung durch die Bewer­bt unzulässig. Die Wählergruppen sind allein verantwortlich, ^ausreichende Zahl gültiger Unterstützungsunterschriften recht- ^Qereicht wird. Nach Ablaufder Einreichungsfrist (Abschnitt V) kön- Mützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

Ständig Unterzeichneten Wahlvorschläge sollen mit allen erfor- ® a 90 n möglichst frühzeitig beim jeweiligen Wahlleiter einge- *tden, Die Einreichungsfrist läuft am W. Oktober 2004, um 18.00 Uhr

kann für die Wahl zum Ausländerbeirat des Westerwaldkrei- die Wahl der Ausländerbeiräte der Städte Höhr-Grenzhausen, und Ransbach-Baumbach eine einheitliche Listennummer ® 1 ® n ! m Antrag müssen die Kennwörter der Wahlvorschläge, oibe Listennummer beantragt wird, mit Angabe des Wahlge- as der jeweilige Wahlvorschlag gilt, und die Namen der jewei- tJ^spefson und ihres Stellvertreters aufgeführt werden. Der gj 1 Clen Vertrauenspersonen aller beteiligten Wahlvorschläge 11 nf? unb m Ö9**chst frühzeitig, spätestens am

Idraw 0b * r 2004 ' Um 18 00 Uhr

'(siehe Abschnitt IX, letzter Satz) einzureichen.

mw^hlage verschiedener Wählergruppen können gemäß den Wiriiin er Satzungen über die Einrichtung der Ausländerbeirä- todüSS ?£§ 1 5 Abs. 2 KWG miteinander verbunden werden ttam Un ^' Verbindung muss dem jeweiligen Wahlleiter spa-

IVQ N n°ri e w bet 2004 ' um 18 00 Uhr

t Mahrhv? l l rauens P erson erklärt werden. Der Listenverbindung " e| t der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge

schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen gemäß § 16 Abs. 3 KWG 9®yügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauensperson.

Die Gemeinde- bzw. Stadtwahlleiter geben in ortsüblicher weise die Zahl der zu wählenden Mitglieder der Ausländerbeiräte, die Höchstzahl der auf­zustellenden Bewerber, die Mindestzahl der Unterstützungsunterschrif­ten sowie die Anschrift des Wahlleiters bekannt. Wählergruppen erhalten auf Anforderung einen Abdruck des Bekanntmachungstextes.

In den Ausländerbeirat des Westerwaldkreises sind 10 Mitglieder zu wählen. Der Westerwaldkreis ist nicht in Wahlbereiche eingeteilt. In einem Kreiswahlvorschlag dürfen höchstens 20 Bewerber benannt werden. Im Wahlvorschlag kann derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Ein Wahlvorschlag muss von mindestens 10 zur Ausländerbeiratswahl wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (§ 4 Abs. 2 Ziffer 5 der Sat­zung des Westerwaldkreises).

Bei Wahlvorschlägen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, bedarf es keiner Unterstützungsunterschriften. Kreiswahlvorschläge sind bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur, Peter-Altmeier-Platz 1,56410 Montabaur, im Wahlbüro, Zimmer N 260, Neubau, 2. Etage, einzureichen.

X.

Vordrucke für Wahlvorschläge, Unterschriftenlisten, Versammlungsnie­derschriften zur Aufstellung der Bewerber, Erklärungen der Bewerber, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufge­stellt sind und dass sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen und Bescheinigungen der Wählbarkeit sind bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises und den Stadtverwaltungen in Höhr-Grenzhausen, Montabaur und Ransbach-Baumbach erhältlich. Weitere Einzelheiten über die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen sind der Satzung des Westenwaldkreises über die Einrichtung eines Ausländerbeirates, dem Kommunalwahlgesetz und der Kommunalwahlordnung zu entnehmen. Montabaur, 08.09.2004 Peter Paul Weinert

Landrat und Kreiswahlleiter

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