Einzelbild herunterladen

Wochenblatt VG Montabaur

16

Singend lasst uns vor Ihn treten ...

Gemeinsames Singen von Neuen Geistlichen Liedern

Unter dem MottoSingend lasst uns vor Ihn treten, mehr als Worte sagt ein Lied lädt die Pfarrgemeinde St. Peter in Ketten Montabaur alle die gerne singen zu einem gemeinsamen Einüben Neuer Geistlicher Lieder ein. Das Singen findet am Samstag, 25.09.2004, im Pfarrzentrum Mon­tabaur, Auf dem Kalk, statt. Beginn ist um 10.00 Uhr, der Tag schließt mit der Gestaltung der Abendmesse in der Brüderkirche. Für Mittagessen, Kaffee und Kuchen ist bei einer Eigenbeteiligung von 5 gesorgt. Die Anmeldung sollte bis 20. September beim Kath. Pfarramt (Tel. 02602/92290) erfolgen. Die musikalische Leitung hat Kantor Andreas Loheide. Wer Lust hat mitzumachen, kann sich auf einige schöne Stun­den freuen: Sie oder Er muss nur kommen!

Montabaur

Vertretungsregelung während des Urlaubs von Stadtbürgermeister Klaus Mies

Stadtbürgermeister Klaus Mies befindet sich in der Zeit vom 05.09. bis 17.09.2004 in Urlaub.

Die Vertretung in der Zeit vom 05.09. bis 12.09.2004 übernimmt der Bei­geordnete Runald Herbertz und in der Zeit vom 13.09. bis 17.09.2004 die Erste Beigeordnete Judith Haberstock. Das Büro des Stadtbürgermeisters ist während dieser Zeit besetzt und unter der Telefonnummer 02602/126- 324 oder 126-335 zu erreichen.

Fax-Nr.: 02602/126255 E-Mail-Adresse: KMies@montabaur.de

Öffentliche Bekanntmachung

Prüfung der die Stadtsanierung betreffenden Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Montabaur durch den Rechnungshof Rheinland-Pfalz

- Öffentliche Auslegung der Prüfungsmitteilungen

Der Rechnungshof Rheinland Pfalz hat über die Prüfung der die Stadt­sanierung betreffenden Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Mon­tabaur mit Schreiben vom 13.07.2004 den endgültigen Bericht vorgelegt. Der Prüfungszeitraum erstreckte sich auf die Zeit von 1972-2002. Gemäß. § 33 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) ist der Stadtrat über das Ergebnis überörtlicher Prüfungen zu unterrichten.

Die Unterrichtung erfolgte in der Sitzung am 26.08.2004.

Gemäß § 110 Abs. 5 GemO ist der Prüfbericht öffentlich auszulegen.

Zu diesem Zweck wird zur Einsichtnahme in die Prüfungsmitteilungen und die Stellungnahme der Stadt Montabaur der Prüfbericht in der Zeit vom 13.09. bis 21.09.2004 öffentlich ausgelegt.

Der Prüfbericht kann in Zimmer 223, Rathaus-Neubau, Konrad-Adenau- er Platz 8, 56410 Montabaur während den Öffnungszeiten der Ver­bandsgemeindeverwaltung eingesehen werden.

Die Öffnungszeiten s

montags - mittwochs..

donnerstags.

freitags.

Montabaur, 01

nd:

09.2004

.von 8.00 bis 12.30 Uhr

und von 14.00 bis 16.00 Uhr

.von 8.00 bis 12.30 Uhr

und von 14.00 bis 18.00 Uhr

.von 8.00 bis 12.30 Uhr

Klaus Mies, Stadtbürgermeister

Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Montabaur II

Am Montag, 27.09.2004, findet um 18.00 Uhr im Besprechungszimmer des Rathaus-Neubaus (Ebene 2) in Montabaur eine Jagdgenossen­schaftsversammlung statt. Zu dieser Versammlung sind alle Grund­stückseigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Montabaur II ein­geladen.

Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder nicht aus­geübt werden darf, sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Wahl des Jagdvorstandes

3. Verschiedenes

Montabaur, 01.09.2004 Klaus Mies, Stadtbürgermeister

und Notvorstand

Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch eine Ver­wandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem vertretenen beschäftigte Person, durch eine der selben Jagdgenossenschaft Angehörige volljährige Jagdgenossin oder einen der­selben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf­grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten

darf keine Jagdgenossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person verei­nigen.

Jede Jagdgenossin und jeder Jagdgenosse hat zur«. Genossenschaftsversammlung Ihre elngebrachtenn n der (bejagbare) Grundfläche bekannt zu geben. una Vertr**-

Öffentliche Bekanntmachung

Planfeststellung für den Ausbau dor uw Nr. 82 (K 82) r Krei «str

von Bau-km 0+540 bis Bau-km 0+609,78 mit Anm j L andesstraße Nr. 313 (L 313) durch einen Kretevi?? U ? 9 der Montabaur eis^/erkehrsplatz j.

aße,

.tjfijjH

lattVG

Jliendel

> l>"

' 13 . 09.20

litsveron

, . tu irvncheschluss des Landesbetriebes Straßen und Ver- Der P ' a ^?!pS PleinfeststeHungsbehörde - in Koblenz vomjio,

August2004 _ der das 0 a Bauvorhaben betrifft, liegt jeweils,

" ^er Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechts! Sbslehrung) 04 . 10.2004

v °m ZO.U»» cnemeindev enwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Piatz in der c V /i?Mnntabaur Zimmer Nr. 225 während der Dienststunden (mon-i 8in6 ^ 1 Ä und Äoohs von 08.00 bis 12.30 Uhr und U.OObü' tags, V on 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uh,,

16.00 Uhr donnerstags vo q ^ ^ jedermanns Einsichtaus .

freitags von ^ . l besc hi u ss und der festgestellte Plan können auch* Oef 2 P^nle^steWungsbsschlu^^nii^® öbsi deren Bi!

Mtker-um \im § 1 limiBGBi 1*3 irdieZus fahren Rinderte

J plinaufdem s *für die ^sfyng: J! -

isdii

Schusterma an Sonntag seii

drei Stunde benWoche

Wendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der AuslJ Nachmittag

mn/hinni nllf /4 /m 1 Dnr/\hli iee rlan nhrinrt« __ vlfM A ,> .

gungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zuqe stellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz). a

Uberacfatsi aQeplan --

v. ao . i. Zoo k

Kilt

PlanftctiiaUuiyund»

K 82 Achte 3(7

von NK 5512112

nach NK 5512SZS

Station 0.000

Bau-kn 0*609.78

h \ £

siehe Regelung Nr. 3 in Abschnitt I des Beschlusses

'T

t -V?

PUmütstoilungiende

L 30 Ach« 9 von t#C S51319W noch MK 551201? Station fl,9M Bau-kn 0*040.00

-*rr

't-i's'- W.

Plant eststetlu n g sbeym

UL 313 Ach« 8

IvonNK 5S1201Z nach MK 5S12M70 Stalion (.460 Bau-kn 0*020.00

p <

>

r< ,-V,

&

,ttr- '.Ti.

- ,1

14.00 Uhr g Während d« muss, darf t

laufsoffene

Jugendliche

überschreit!

aigungsai

bsArbeitnehm

>-njck dies auszuleger

g werden 'Jet. Zuwic * h e wer

inenden Fa & Mütter am

iss in der F 9ftfen Fassui

pRechtsverc

IMontabau

m J'V

n v - i '

. , & i J

^ VW''' *?///'.:<sii^

- hl VT.' .A

p Spuren

mM

\<iaJ

Neiseberic f!'am 29 . 0 { 10 . 09.200

. ' T P v A*« h\ V ". ***

.

Nsn dies

feiS

K.G. Heiterkeit 1889, Montabaur e.V.

Stammtisch . erem i

Am Donnerstag, 16.09.2004, treffen wir uns um_20 ; 11 U

9 nsitzung_am i

nstraße

l^ahrzeui

1 «Schluss de

^n werc

Vereinslokal ^Zur ewigen Lampe" Kirchstraße, Montabaur. zu unserem|

Verkehr!

'S

Stsrn _- ~.

Samstag, 22.0 TPOfK die Plan ^ng unserer Kappensm^v

sonen, die sich ennanior2~ u ?, ,esem Treffen sind auch interessierte Per-} uns über Ihre närrischest W b en recht herzlich eingeladen. WirlrwMj

r e m n 2 Horressen

^e h r 2 /!bh Vereins,0kaS,aZ^ U Dorfh C,et am Dien stag, 14.09.2004, um 20.0(11 Ra SSf >nJ!? 9eladen - Hier werrti^ 0060 " in Niederelbert statt. Dazuwid u overbinJr g u lschau in Elkenrnth die An meldepapiere zur Bezirk; zur Varl 10 ,ch sicfl über die rS Ende Okt ober, ausgegeben. WerrM

zur Versammlung herzlich wSkommeü Ü9e, * UCht infor ^ m ^

k

Nchi . 41 inis. v t

V