Einzelbild herunterladen

t vG Montabaur

. 0 .

Nr. 36/2004

ikeitsüberwachung

' Montabaur

^^E^l^igkeitsüberwac

'Ideryerbandsgemeinde

-Woche wurden im

-f - *naenen Woche wurden im Verbandsgemeindegebiet eine Rei- ^'^^l^ffiwindigkeitsüberwachungen ausgeführt, ln dieser Woche

' BS c " hni ' ! Mpssii nn«n in Har

' Landsi

isvon Gesc r'l'n die Ergebnisse der Messungen in der Helfenstein-

vorstellen. Diese Straße darf mit einer zulässigen

beratm

lilfe

eiflefc.

fef hSndiqkeit von 30 km/h befahren werden. Insgesamt 55 Fahr- n während der einstündigen Kontrolle gemessen. Hier mus- hrpitunaen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu ih , t W^letellt werden. Innerhalb einer Stunde fuhren 4 Fahrzeuge 0 ur "- p: :- ; |^f i e unc j 4 Fahrzeuge bis zu 45 km/h. Insgesamt 47 Verkehrs- J40 hielten die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein. lWe darauf hin, dass in der kommenden Woche in den folgenden rtpr Verbandsgemeinde Montabaur mit Geschwindigkeitskon- liclier /halb aeschlossener Ortschaften zu rechnen ist:

Tntabaur (einschließlich Stadtteile)

Kchaemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen) E (Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern)

Winkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen) achqemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach,

Iberscheid, Nentershausen, Niedererbach, Nomborn) irtaemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf) Ibachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen) hwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen, der von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rück­vollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen. Kontrollen sind ändere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an sonstigen Gefall­en in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und zwar tagsü- nds und nachts sowie am Wochenende und an Feiertagen. Wir JSe Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den örtlichen ältnissen angepasste Fahrweise, denn überhöhte Geschwindigkeit Infallursache Nr. 1.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Ordnungsamt

>nlen I

len Mitäfbsüjjj

'»zu 3 Moni*] inzuschuy, (mäßiger uns selbstvs

'«sprach«! ance.

abaur

vegberahii^

§montatoi;ig I

ltzS,56410Uc-ixl

nergietipp

edämmung oder Kesseltausch ?

. s jtehen Besitzer von Altbauten vor der Frage, ob es sinnvoller ist, möglichst große Energieeinsparung durch den Einbau neuer Fen- |rphd die Verbesserung der Wärmedämmung oder durch den Aus- fides alten Heizkessels zu erreichen. Die Beantwortung der Frage fdoch nicht auf einEntweder-Oder" sondern auf einSowohl als hinauslaufen, denn Wärmedämmung und Kesselemeuerung sind

keine Gegensätze. In der Praxis heißt das: ist der Kessel defekt, sollte er durch ein sparsames Neugerät ersetzt und gleichzeitig der Einbau einer Solaranlage erwogen werden. Wird ein Außenbauteil des Hauses reno­viert, sollte gleichzeitig auch die Wärmedämmung an dieser Stelle ver­bessert werden. Bei konsequenter Umsetzung lassen sich bei Altbauten bis zu 50 % und mehr Energie einsparen.

Wichtig ist, dass Sie sich vor Beginn der Maßnahme unabhängigen Rat einholen.

Die Energieberater der Verbraucherzentrale RLP e.V. helfen Ihnen bei allen Fragen zur Energieeinsparung im Haus weiter. Ein kostenloses und persönliches Beratungsgespräch erhalten Sie nach telefonischer Voran­meldung. Heizungsmessprotokolle des Schornsteinfegers und Baupläne des Hauses sollten in die Energieberatung mitgebracht werden.

Der Energieberater hat am Donnerstag, den 09.09.04 von 15-18 Uhr Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zim­mer 301, Voranmeldung unter 02602/126-199 oder - 0 .

Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung

Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur ab.

Hierzu können auch Bürger, die bei der BfA Berlin versichert sind, vor­sprechen. Beratungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen über­prüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu las­sen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personalausweises/Passes erteilt.

Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmöglichkeit Gebrauch. Um Warte­zeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interessierten um vorherige Termin­vereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126313 (Herr Schrupp) oder per E-Mail: Bschrupp@montabaur.de. Bitte geben Sie dabei Namen, Versicherungsnummer und Beratungswunsch an.

Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunterlagen, den Sozialversicherungsausweis und - soweit dem Rentenversicherungsträ­ger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od. sonstige Berufsausbildung), z. B. Lehrvertrag und Gesellenbrief, mit.

Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollten auch das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht werden.

"Partnerschaften-AktueN"

wimmen _

Smihww

(inrnen wanmen*

ner Bad«b«tri* l JiwinW

T#r

wm* 1 '

rnrifias® d

turnen

tinwen i j nr BadelKt** j towwieii

d»

sim/nen' ^ hvvW * 1

hmffline»

Deutsch-Französische Gesellschaft zu Montabaur e.V.

! ismm

fl

0

n

_ Ao-x DFG startet aW

ßas 6. ttobby-BouleS-Turni. Sportplatz der

Sonntag, 05.09.Z004 auf deM e % eLb achstra(2>e

Soseph-Xehrelu-Grundschule tn der

^ Morvtabaur.

Weitere Info: Tel. (0Z60Z) 947759.