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Nr. 36/2004
ikeitsüberwachung
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-f - *„naenen Woche wurden im Verbandsgemeindegebiet eine Rei- ^'^^l^ffiwindigkeitsüberwachungen ausgeführt, ln dieser Woche
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isvon Gesc r'l'n die Ergebnisse der Messungen in der Helfenstein-
vorstellen. Diese Straße darf mit einer zulässigen
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fef hSndiqkeit von 30 km/h befahren werden. Insgesamt 55 Fahr- n während der einstündigen Kontrolle gemessen. Hier mus- hrpitunaen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu ih , t W^letellt werden. Innerhalb einer Stunde fuhren 4 Fahrzeuge 0 ur "- p: :- ;■ |^f i e unc j 4 Fahrzeuge bis zu 45 km/h. Insgesamt 47 Verkehrs- J40 hielten die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein. lWe darauf hin, dass in der kommenden Woche in den folgenden rtpr Verbandsgemeinde Montabaur mit Geschwindigkeitskon- liclier /halb aeschlossener Ortschaften zu rechnen ist:
Tntabaur (einschließlich Stadtteile)
Kchaemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen) E (Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern)
Winkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen) achqemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach,
Iberscheid, Nentershausen, Niedererbach, Nomborn) irtaemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf) Ibachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen) ■hwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen, der von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rückvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen. Kontrollen sind ändere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an sonstigen Gefallen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und zwar tagsü- nds und nachts sowie am Wochenende und an Feiertagen. Wir JSe Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den örtlichen ältnissen angepasste Fahrweise, denn überhöhte Geschwindigkeit Infallursache Nr. 1.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Ordnungsamt
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nergietipp
edämmung oder Kesseltausch ?
. s jtehen Besitzer von Altbauten vor der Frage, ob es sinnvoller ist, möglichst große Energieeinsparung durch den Einbau neuer Fen- |rphd die Verbesserung der Wärmedämmung oder durch den Aus- fi’des alten Heizkessels zu erreichen. Die Beantwortung der Frage fdoch nicht auf ein “Entweder-Oder" sondern auf ein “Sowohl als hinauslaufen, denn Wärmedämmung und Kesselemeuerung sind
keine Gegensätze. In der Praxis heißt das: ist der Kessel defekt, sollte er durch ein sparsames Neugerät ersetzt und gleichzeitig der Einbau einer Solaranlage erwogen werden. Wird ein Außenbauteil des Hauses renoviert, sollte gleichzeitig auch die Wärmedämmung an dieser Stelle verbessert werden. Bei konsequenter Umsetzung lassen sich bei Altbauten bis zu 50 % und mehr Energie einsparen.
Wichtig ist, dass Sie sich vor Beginn der Maßnahme unabhängigen Rat einholen.
Die Energieberater der Verbraucherzentrale RLP e.V. helfen Ihnen bei allen Fragen zur Energieeinsparung im Haus weiter. Ein kostenloses und persönliches Beratungsgespräch erhalten Sie nach telefonischer Voranmeldung. Heizungsmessprotokolle des Schornsteinfegers und Baupläne des Hauses sollten in die Energieberatung mitgebracht werden.
Der Energieberater hat am Donnerstag, den 09.09.04 von 15-18 Uhr Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 301, Voranmeldung unter 02602/126-199 oder - 0 .
Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung
Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur ab.
Hierzu können auch Bürger, die bei der BfA Berlin versichert sind, vorsprechen. Beratungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personalausweises/Passes erteilt.
Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmöglichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interessierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126313 (Herr Schrupp) oder per E-Mail: Bschrupp@montabaur.de. Bitte geben Sie dabei Namen, Versicherungsnummer und Beratungswunsch an.
Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunterlagen, den Sozialversicherungsausweis und - soweit dem Rentenversicherungsträger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od. sonstige Berufsausbildung), z. B. Lehrvertrag und Gesellenbrief, mit.
Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollten auch das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht werden.
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Deutsch-Französische Gesellschaft zu Montabaur e.V.
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Weitere Info: Tel. (0Z60Z) 947759.

