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Nr. 33/2004

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nungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne rimer 220 und 221)

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Ler 220, Telefonnummer .02602/126-192

jnmer 221, Telefonnummer.02602/126-191

Bail-Adresse: lnfo@Montabaur.de netadresse: http://www.vg-montabaur.de

paktion Wochenblatt bei der bandsgemeindeverwaltung Montabaur: bner233 (Rathaus Neubau - Ebene 2) laktionsschluss ist montags 15.30 Uhr fefon 02602/126-106 Hax 02602/126-251

jjail. wochenblatt@montabaur.de

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Geschwindigkeitsüberwachung n der Verbandsgemeinde Montabaur

ln der vergangenen Woche wurden im Verbandsgemeindegebiet eine Rei­ne von Geschwindigkeitsüberwachungen ausgeführt.

In dieser Woche möchten wir ihnen die Ergebnisse der Messungen in der

Spessartstraße, Montabaur

vorstellen. Diese Straße darf mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h befahren werden. Insgesamt 56 Fahrzeuge wurden während der einstündigen Kontrolle gemessen. Hier mussten Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 30 km/h festgestellt wer­den. Innerhalb einer Stunde fuhren 5 Fahrzeuge bis zu 40 km/h, 9 Fahr­zeuge bis zu 45 km/h, 4 Fahrzeuge bis zu 50 km/h und 1 Verkehrsteil­nehmer wurde mit einer Geschwindigkeit von bis zu 60 km/h gemessen.

Insgesamt 37 Verkehrsteilnehmer hielten die zulässige Höchstgeschwin­digkeit ein.

Wir weisen darauf hin, dass in der kommenden Woche in den folgenden Bereichen der Verbandsgemeinde Montabaur mit Geschwindigkeitskon­trollen innerhalb geschlossener Ortschaften zu rechnen ist:

Montabaur (einschließlich Stadtteile)

Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen)

Augst (Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmem)

Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen)

Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Nentershausen, Niedererbach, Nombom)

Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf)

Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen)

Die Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen, der Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rück­sichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen. Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an sonstigen Gefah­renstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und zwar tagsü­ber, abends und nachts, sowie am Wochenende und an Feiertagen. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den örtlichen Verhältnissen angepasste Fahrweise, denn überhöhte Geschwindigkeit ist die Unfallursache Nr. 1.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Ordnungsamt

Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung

Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur ab. Hierzu kön­nen auch Bürger, die bei der BfA Berlin versichert sind, vorsprechen. Bera­tungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Die Versi­cherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personal­ausweises/Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Drit­ter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmöglich­keit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interessierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126313 (Herr Schrupp) oder per E-Mail: Bschrupp@montabaur.de. Bitte geben Sie dabei Namen, Versicherungsnummer und Beratungswunsch an. Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunterlagen, den Sozialver­sicherungsausweis und - soweit dem Rentenversicherungsträger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od. sonstige Berufs­ausbildung), z. B. Lehrvertrag und Gesellenbrief, mit. Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollten auch das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht werden.

VERLAG

WITTICH

IMPRESSUM:

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntma­chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeord­nung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils gel­tenden Fassungen, erscheint wöchentlich.

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de

ANZEIGEN-eMail: anzeiqen@wittich-hoehr.de

Redaktions-eMail: wochenblatt@montabaur.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bür­germeister. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages.

Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt: im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde ein­gereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzei- qenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäfts­bedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.