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Ihenblatt VG Montabaur

gkeitliach Maßgabe des AbsatzeT*'zu t verpf(!chtIn A l!! nahrne ihrer nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort. P Cnten - ,hre Pflichten

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Nr. 31/2004

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09.08.2004 -10.09.2004 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Tei­len schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

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i Verweigert ein nach Absatz 1 Auskunftspflichtiger die Auskunft, ist §

Satz 2 bis 4 über die Androhung und Festsetzung eines Zwangsgel- l entsprechend anzuwenden. Der Auskunftspflichtige kann die Aus- iauffolche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder 511966 mderin § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung bezeichne- i Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Ver- rens jach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. Ktabaur, 22.07.2004 (S.) Klaus Mies, Stadtbörgermeister

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WK | : (entliehe Bekanntmachung

las von ^Stellung des BebauungsplanesMeisenstraße Sanier. |r Stadt Montabaur

)semZw%: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen emgeWffläß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)

MM ^ Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 03.06.2004 den ijftowgchluss gefasst, den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes we ^ ; eisen ^ a ! 3e " erneiJ t für die Dauer von vier Wochen öffentlich auszule- msn. % Dieleänderten Unterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 3 BauGB )ler Zeit vom

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IMPRESSUM:

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntma­chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeord­nung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBi. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils gel- i ' 1 tenden Fassungen, erscheint wöchentlich.

gsgebei, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- .J«!!^n 9 fi^ n ;n Postt - 1451 < PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. äudetöM ^ ^ ln t ern et-Adresse: www.wlttich.de

reindsoc?], ^f^i fiEN-cMall: anzeigen @ wmich-ho ehririfl

leren^. BMaktians-eMgU-, wochenblattemontabaur.de

^ den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bür- ' umt nter Anfrh^^ 1 w ? rtlich * 0r den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, ^nds^^^^örittdes Ve r | la96S Verantwortlich ,ür den Anzeigenteil: Annette Steil,

c ert)aric,s 9emeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos 1 w 2 Elnzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.

l0 nDat^'Viaq'teinp 9 ^^ 689 ^ 1 . 6 Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der rnHieO^Pinzolchnpfc n9 ' Artikel m üssen mit Namen und Anschrift des Verfassers i er V,& leichtforrion o ln un( ? soll,en grundsätzlich über die Verbandsgemeinde ein- , I auchfevam,., rti Z0 u Chne ' e Artike * geben die Meinung des Verfassers wieder, I ' an ^JlR'chtiokeit ho°j ist ' Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für

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Montabaur, 26.07.2004

Klaus Mies, Stadtbürgermeister