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Wochenblatt VG Montabaur

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die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Welschneudorf, 08.07.2004 Torsten Schwarz

Ortsbürgermeister

Kirmes 2004

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Wie im letzten Jahr offenbarte das Kirmeswochenende wieder zwei Gesichter: auf der einen Seite konn­ten wir drei schöne Kirmestage bei angenehmen Temperaturen genießen auf der anderen kam es erneut zu Sachbeschädigungen und Verwüstungen auf dem Schulhof und dem Kindergartengelände. Doch zunächst möchte ich mich bei allen bedanken, die zum Gelingen des eigentlichen Kirchweihfestes beigetragen haben: bei Rita Andrä und ihren Fahrradkindern, die mich

wieder mit ihren geschmückten Fahrrädern abgeholt haben, bei der frei­willigen Feuerwehr, die in diesem Jahr den Kirmesbaum in Rekordzeit gestellt hat und bei den Schaustellern und Kirmeswirten, die mit ihren Ständen und Fahrgeschäften ein buntes Kirmesprogramm geboten haben.

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Leider scheinen heutzutage aber auch solche Bilder zum Alltag zu gehören: Tischtennisplatten wer- de " mutwillig zerstört, Schulhof und Kindergartenspielplatz waren ungeachtet der hiermit verbunde­nen Gefährdungen für Schul- und Kindergartenkinder zum wieder­holten Male mit Scherben übersät Ich weise nochmals darauf hin ei [) solches unverantwortli-

ches Verhalten unweiqerlich strafrerhtn^hf''!! solches ur >verantwortli- zieht. Zeugenaussagen ?n dieser Anap^pn C prfh^t )nSe 2 Uenzen nach «ich

lieh diskret behandelt. TorttenSrh, 0 ^ s ® lbstvers tänd-

Torsten Schwarz, Ortsbürgermeister

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn

halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schr.ftl.ch gegenu

ber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. p nrmvnr c Ch rif-

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahren«- und ft^rechnf ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist da f h u J e f R n ljGB Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Ab^ 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretendeni Ver mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das E ehender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung vei langen.wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeifuhren, daß er di? Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschadigungspflichti- gen beantragt.

44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jan- ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich­neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

Nachtrag zur Einweihung des neuen Kinderspielplatzes in der Bornwiese

Leider sind die Fotos zum Bericht in der letzen

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Fehlerteufel zum Opfer gefallen, daher sei auf diesem noch das offizielle Foto nachgereicht. ¥e 9 e a

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Der erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde Montabaur A und Ortsbürgermeister Torsten Schwarz gratulieren stel/vertrei] Anwohner der Bomwiese Gerhard Seegier zur Eröffnung destt teten Kinderspielplatzes.

Torsten Schwarz, Ortsbm

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Die KOB informiert

Am 20.07.2004 bleibt die Bücherei geschlossen. Während der Sommerferien haben wir wie immer dienstags von 17.00 UhrL. rf Uhr geöffnet. Nutzen Sie die Ferienzeit zum Lesen. Wirhata£ eri{ Bestand mit neuen Romanen und Büchern für Erstleser ergänztP 1 eine

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Senioren Gymnastikgruppe Welschneudorf

Unser nächstes Treffen ist am 19.07.2004 um 15.00 Uhr bei

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Kinder- und JugendchorKuckuckskinder

Am Sonntag, 11.07.2004, fand in der Kirche das Konzert der kinder statt. Anschließend fand ein Umtrunk statt. Die dafürn Getränke wurden im Treppenaufgang zum Jugendraum (zw und Kurfürstenhalle) gelagert.

Versehentlich" sind dort mehrere Kasten Bier und Mixery wejj.

Durch dasversehentliche Wegkommen ist den Kuckuckskinätb unbedeutender Schaden entstanden, da der Erlös (der geschmälert ist) für die Anschaffung von neuen T-Shirts gefe v p im Der/dieso Durstigen werden gebeten, dieversehentlich C nen Kästen durch volle Kästen zu ersetzen und zurück in denT:3iensta gang zum Jugendraum zu stellen. Die Sache würde damitsifayjiiE betrachtet. Für Rückfragen steht Achim Best unter Tel. 414zürt;i B | äss |

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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

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Änderungen werden am Rathaus bekannt gemacht.

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Dorfcafe geöffnet

Am Sonntag, 18.07.2004, ist unser Dorfcafä wieder von W

17.00 Uhr geöffnet.

Zum ersten Mal in dieser Saison werden Sie von den Daubac bewirtet.

Wir Möhnen sind bemüht, unsere Gäste mit frischem Kaffes- gebackenem Kuchen zu verwöhnen. ,.i

Ebenfalls beginnt an diesem Sonntag eine Handarbeitsau einige Frauen ihre Patchworkarbeiten zeigen. .

iur-u ne Qsmütliche Kaffeestunde mit unseren Gästen Mohnen.

Seniorennachmittag in Daubach

Wir laden die Senioren aus Daubach und Stahlhofen^ oeniorennachmittag am Mittwoch, 21.07.2004, ins Heime

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