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Oberelbert

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

.von 18.

donnerstags. . 18 .oo bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung, Tel.02608/595

. .02608/9449805

E-Mail: gememde@oberelbert.de

Ortsbürgermeister, Tel.: . 02608/1499

Vermietung der Stelzenbachhalle:

Jürgen Mans, Stelzebach-Stubb. 944603

Öffentliche Bekanntmachung

Konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates

Die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Oberelbert findet am Donnerstag, 8. Juli 2004, um 19.00 Uhr im Saal der

Stelzenbachhalle statt.

Tagesordnung Öffentliche Sitzung

1. Verpflichtung der Ratsmitglieder

2. Ernennung des Ortsbürgermeisters

3. Wahl der ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten, Ernennung, Vereidi­gung und Einführung in das Amt

4. Bildung der Ausschüsse

5. Geschäftsordnung des Gemeinderates

6. Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder

7. Verschiedenes

Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herz­lich eingeladen.

56412 Oberelbert, 28.06.2004 Jung, Ortsbürgermeister

Frauengemeinschaft

Die Frauengemeinschaft trifft sich am Montag, 05.07.2004, zu einem gemütlichen Beisammensein.

Obst- und Gartenbauverein Oberelbert

Am Samstag, 03.07.2004, fahren wir zur Landesgartenschau nach Trier. Pünktliche Abfahrt ist um 7.30 Uhr ab Oberelbert/Bushaltestelle.

Der weitere geplante Tagesablauf wird dann durch den Reiseleiter Tho­mas Jung bekannt gegeben.

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Welschneudorf

Nr. 27/2004

Her Sachverhalt, der die

,an Werden Mangel der,fund 2 sowie Abs. 4 BauGB

wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB kann Entschädigung verlangen, wenn die Der Entschadigungsberecntig vermögensnachteile eingetreten sind, in den §§ des Anspruchs dadurch herbeifuhren, dass er die

Er kann die Fall'gkei^des/^ s P hriftljch bej dem Entschadigungspflichti-

gen beantragt.

§ 44 Abs. 4 ® au< ?: nQnnich erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah-

Ein Entschädigungsanspruch entöcn^, ^ ^ jn Absatz g Sat21 bezeich .

^tenVemögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs 'TÄndeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug): Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften

der Sitzung, die Gene,

' nügung! die? Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung

verletzt worden sind o^Lnannten Frist die Aufsichtsbehörde den «f die Verletzung der Verfahrens-

Beschluß b ®^SiftPn oeaenüber der Gemeindeverwaltung unter gfflSSMS der die Verletzung begründen soll,

schriftlich 9f!' e f nacf/Iatz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann aulS AblTut der in Satz 1 genannten Frunjedermann diese Vedet- zung geltend machen. Tors t en Schwarz

Welschneudorf, 06.05. Ortsbürgermeister

2 .

30 Jahre Ratsmitgliedschaft

Im Rahmen der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates hatte ich das sel­tene Vergnügen Ursula Rücker für eine insgesamt über 30jährige Rats­mitgliedschaft zu ehren. Seit 17.04.1974 engagierte sich Ursula Rücker nicht nur ununterbrochen im Gemeinderat sondern darüber hinaus auch noch lange Jahre in verschiedenen Ausschüssen unserer Ortsgemeinde wie zum Beispiel Kindergartenausschuss, Dorfentwicklungsausschuss und sogar sieben Jahre im Bauausschuss.

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.30 bis 20.30 Uhr

Gemeindeverw-altung, Tel. und Fax.02608/204

Vermietung Grillplatz, Wilhelm Eberth.02608/202

Vermietung Kurfürstenhalle, Helmut Rotter.06439/7710

Öffnungszeiten

der KÖB - Katholisch öffentliche Bücherei

dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes

Vorn in den Stömpen

der Ortsgemeinde Welschneudorf;

hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der vom Ortsgemeinderat von Welschneudorf in seiner Sitzung am 04.05.2004 als Satzung beschlossene BebauungsplanVorn in den Stöm­pen wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Mon­tabaur entwickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist.

Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbe­achtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma­chung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegen­über der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Ortsbürgermelster Torsten Schwarz überreichte im Rahmen der letzten Sitzung des Ortsgemeindera­tes Ursula Rücker die Ehrenurkunde des Gemeinde- und Städ­tebundes für eine ins­gesamt über 30-jähri­ge Ratsmitgliedschaft

Ursula Rücker hat somit maßgeblich die Geschicke in Wel­schneudorf seit drei Jahrzehnten mitge­prägt. Vor dem Hinter­grund rückläufiger

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Kuckuckskinder Welschneudorf

Konzert in der Kirche

W^de^Welsrhnp^n^ 4 ^' 0 ^ 1 um 17 00 Uhr ein Konzert derKuckucks- Neben dem rhnf I? d f r ^ irche St - Johannes zu Welschneudorf statt,

sten das Pronmmm 0r de / ^ eitun 9 von Steffi Kreutz werden folgende Soli- (Klavier? k 2 9 .® sta ten: Matthias Noll (Saxophon), Marc Heiden

d6n Und N ina Fischbach (Querflöte).

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11 -O^OO^att! 9 ^ ni ) n C i rtW0 D Chenende find et vom 08.07. bis zuf bitten um KuchensDendon U ^ Pl ?^ ramm fo, 9t in der nächsten Woche. Wir Metzgerei Lehmler und i m n o Ur Sonntagnachmittag. Listen liegen in der

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3. Nordic-Walking 30 ,m Gasthaus zum Hannes statt.

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