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Oberelbert
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
.von 18.
donnerstags. . 18 .oo bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung, Tel.02608/595
. .02608/9449805
E-Mail: gememde@oberelbert.de
Ortsbürgermeister, Tel.: . 02608/1499
Vermietung der Stelzenbachhalle:
Jürgen Mans, Stelzebach-Stubb. 944603
Öffentliche Bekanntmachung
Konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates
Die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Oberelbert findet am Donnerstag, 8. Juli 2004, um 19.00 Uhr im Saal der
Stelzenbachhalle statt.
Tagesordnung Öffentliche Sitzung
1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
2. Ernennung des Ortsbürgermeisters
3. Wahl der ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
4. Bildung der Ausschüsse
5. Geschäftsordnung des Gemeinderates
6. Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder
7. Verschiedenes
Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herzlich eingeladen.
56412 Oberelbert, 28.06.2004 Jung, Ortsbürgermeister
Frauengemeinschaft
Die Frauengemeinschaft trifft sich am Montag, 05.07.2004, zu einem gemütlichen Beisammensein.
Obst- und Gartenbauverein Oberelbert
Am Samstag, 03.07.2004, fahren wir zur Landesgartenschau nach Trier. Pünktliche Abfahrt ist um 7.30 Uhr ab Oberelbert/Bushaltestelle.
Der weitere geplante Tagesablauf wird dann durch den Reiseleiter Thomas Jung bekannt gegeben.
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Welschneudorf
Nr. 27/2004
Her Sachverhalt, der die
,an Werden Mangel der,fund 2 sowie Abs. 4 BauGB
wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB kann Entschädigung verlangen, wenn die Der Entschadigungsberecntig vermögensnachteile eingetreten sind, in den §§ des Anspruchs dadurch herbeifuhren, dass er die
Er kann die Fall'gkei^des/^ s P hriftljch bej dem Entschadigungspflichti-
gen beantragt.
§ 44 Abs. 4 ® au< ?: nQnnich erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah-
Ein Entschädigungsanspruch entöcn^, ^ ^ jn Absatz g Sat21 bezeich .
^tenVemögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs JÄ'TÄndeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug): Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Sitzung, die Gene,
’' nügung! die? Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind o^Lnannten Frist die Aufsichtsbehörde den «f die Verletzung der Verfahrens-
Beschluß b ®^SiftPn oeaenüber der Gemeindeverwaltung unter gfflSSMS der die Verletzung begründen soll,
schriftlich 9f!' e f nacf/Iatz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann aulS AblTut der in Satz 1 genannten Frunjedermann diese Vedet- zung geltend machen. Tors t en Schwarz
Welschneudorf, 06.05. Ortsbürgermeister
2 .
30 Jahre Ratsmitgliedschaft
Im Rahmen der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates hatte ich das seltene Vergnügen Ursula Rücker für eine insgesamt über 30jährige Ratsmitgliedschaft zu ehren. Seit 17.04.1974 engagierte sich Ursula Rücker nicht nur ununterbrochen im Gemeinderat sondern darüber hinaus auch noch lange Jahre in verschiedenen Ausschüssen unserer Ortsgemeinde wie zum Beispiel Kindergartenausschuss, Dorfentwicklungsausschuss und sogar sieben Jahre im Bauausschuss.
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.30 bis 20.30 Uhr
Gemeindeverw-altung, Tel. und Fax.02608/204
Vermietung Grillplatz, Wilhelm Eberth.02608/202
Vermietung Kurfürstenhalle, Helmut Rotter.06439/7710
Öffnungszeiten
der KÖB - Katholisch öffentliche Bücherei
dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes
“Vorn in den Stömpen”
der Ortsgemeinde Welschneudorf;
hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der vom Ortsgemeinderat von Welschneudorf in seiner Sitzung am 04.05.2004 als Satzung beschlossene Bebauungsplan “Vorn in den Stömpen” wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist.
Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Ortsbürgermelster Torsten Schwarz überreichte im Rahmen der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates Ursula Rücker die Ehrenurkunde des Gemeinde- und Städtebundes für eine insgesamt über 30-jährige Ratsmitgliedschaft■
Ursula Rücker hat somit maßgeblich die Geschicke in Welschneudorf seit drei Jahrzehnten mitgeprägt. Vor dem Hintergrund rückläufiger
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Kuckuckskinder” Welschneudorf
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