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Wochenblatt VG Montabaur

Nr. 27/2004

13

Ettersdorf

AH Ettersdorf

Anläßlich des 4-Dörfer-Turniers des F.S.V Stahlhofen . .

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AHRBACHGEMEINDEN

Boden

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

nach Vereinbarung.02602/8425

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

des Ergebnisses der Wahl zum Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Boden am 13.06.2004

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 15.06.2004 das Ergebnis der Wahl zum Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Boden wie folgt festgestellt.

I.

Zur Ortsgemeinderatswahl waren 430 Personen wahlberechtigt, davon haben 266 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 61,86 %.

II.

Die Stimmabgabe von 221 Wählern war gültig, von 45 Wählern ungültig.

III.

In den Ortsgemeinderat sind gewählt;

lfd.-Nr.

Stimmenzahl

Name

Vorname

Straße

1.

102

Korbach

Rudi

Moschheimer Straße 9

2.

101

Urban

Horst

An der Hofwiese 6

3.

94

Schlemmer

Bernd

Brinkenstraße 2

4.

76

Eulberg

Rudolf

Oststraße 3

5.

71

Gläser

Bernd

Mühlenstraße 1

6.

64

Salden

Peter

Mühlenstraße 22

7.

56

Wolf

Rudi

Moschheimer Straße 14

8.

48

Schäfer

Hans-Georg

Gartenstraße 8

9.

43

Schäfer

Willibald

Moschheimer Straße 18

10.

40

Quirmbach

Marlies

Hauptstraße 1

11.

39

Otto

Georg

Ringstraße 8

12.

39

Paffhausen

Bernd

Schulstraße 10

Ersatzleute für den Ortsgemeinderat sin

IV.

d:

ifd.-Nr.

Stimmenzahl

Name

Vorname

Straße

1.

38

Schmidt

Peter

Südstraße 7

2.

36

Brosda

Richard

Gartenstraße 2

3.

35

Fasel

Sabine

Oststraße 2

4.

33

Hebgen

Werner

Beulstraße 1

5.

31

Wüst

Dieter

Beulstraße 10

6.

31

Stamm

Gerd

Oliver

Mühlenstraße 18 Kapellenstraße 5

7.

30

Lanziger

8.

29

Müller

Paul

Gartenstraße 5

9.

10.

11.

27

Fasel

Bernhard

Oststraße 2

25

Hommrich

Wolfgang

Ahrbachstraße 19

24

Schmidt

Jürgen

Ahrbachstraße 7

12.

23

Schlotter

Jürgen

Moschheimer Straße 8

56412 Boden, 25.06.2004

Eulberg, Rudolf, Ortsbürgermeister rill n 8 .? 1e ' nClewahlleiter für die Wahl

aes Ortsgemeinderates

(S.)

Gemeindeverwaltung Boden - Umlegungsausschuss - Bekanntmachung

BaulandumlegungObergarten,

Gemarkung Boden

Die1. Vorwegnahme der Entscheidung vom 18.05.2004 zu den Ord­nungsnummern 1.2, 11, 19 und 20 ist mit Ablauf des 17.06.2004 unan­fechtbar geworden.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 in der Fas­sung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I. S.2141 ) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekannt gegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grund­stücke ein. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschafts­katasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst. Die in der1 .Vor­wegnahme der Entscheidung festgesetzten Geldleistungen werden mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umle­gungsausschusses der Gemeinde Boden schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei dem vorstehend genannten Vermessungs- und Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur,18.06.2004 (Siegel) Enno Heeren

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses

Heiligenroth

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr

und.nach Vereinbarung

Gemeindeverwaltung.Tel.: 02602/16606,

.Fax: 02602/917396

E-Mail: gemeinde.heiligenroth ©freenet.de Internet: www.heiligenroth.de

Nutzung des Jugendraumes im Gemeindezentrum

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

da eine ordnungsgemäße Nutzung des Jugendraumes nicht mehr gege­ben ist, bin ich gezwungen diesen zu schließen. Ständige Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die in direkter Nachbarschaft vom Jugen­draum wohnen, veranlassten mich immer wieder in Gesprächen mit den Jugendlichen auf die Einhaltung gewisser Regeln zum Betrieb des Jugen­draumes hinzuweisen. Diese Regeln sind in der Hausordnung festgelegt und wurden kaum noch beachtet.

Weiterhin wurden erhebliche Vandalismusschäden an Fenster und Türen in Höhe von mehreren hundert Euro im Jugendraum angerichtet. Ich bit­te daher um Hinweise, damit der/die Verursacher in Regress genommen werden kann/können. In Anbetracht der o.a. Umstände habe ich mich gezwungen gesehen den Jugendraum wieder einmal zu schließen.

Erich Herbst, Ortsbürgermeister

Ferien am Ort

Vormerktermin! Die diesjährigenFerien am Ort finden vom 27.08. bis 29.08.2004 wie gewohnt am Sportlerheim in Heiligenroth statt. Die Anmel­dungen liegen demnächst beim Bäcker und Metzger aus.

TC Heiligenroth

Am Wochenende finden folgende Meisterschaftsspiele auf unserer Anla­ge statt:

02.07.2004,14.00 Uhr Herren 60 - TC Höhr-Grenzhausen 04.07.2004, 9.00 Uhr Damen - TC BW Braubach Zuschauer sind zu allen Spielen herzlich willkommen.

Nordic Walking

Am Donnerstag, 08.07.2004, um 18.30 Uhr bietet der Verein einen Nor­dic Walking Einführungskurs an. Hier wird die Grundtechnik für das Gehen mit den Stöcken vermittelt. Der Kurs findet bei Regen nicht statt. Infos und Anmeldung: Sabine Eidt, Telefon 02602/2395.

Walking / Nordic Walking

Trainingszeiten: Walken montags 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr, Nordic Wal­king mittwochs 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr, Treffpunkt: Sportlerheim

Step Aerobic

Der Verein bietet dienstags von 20.00 Uhr bis 21.00 Uhr Step Aerobic in der Vogelsanghalle, Eingang II, unter der Leitung von Simone Ritz an. Wer Interesse hat, kann einfach vorbei kommen und mitmachen.