Wochenblatt VG Montabaur
Nr. 27/2004
13
Ettersdorf
AH Ettersdorf
Anläßlich des 4-Dörfer-Turniers des F.S.V Stahlhofen . .
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AHRBACHGEMEINDEN
Boden
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
nach Vereinbarung.02602/8425
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
des Ergebnisses der Wahl zum Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Boden am 13.06.2004
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 15.06.2004 das Ergebnis der Wahl zum Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Boden wie folgt festgestellt.
I.
Zur Ortsgemeinderatswahl waren 430 Personen wahlberechtigt, davon haben 266 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 61,86 %.
II.
Die Stimmabgabe von 221 Wählern war gültig, von 45 Wählern ungültig.
III.
In den Ortsgemeinderat sind gewählt;
lfd.-Nr.
Stimmenzahl
Name
Vorname
Straße
1.
102
Korbach
Rudi
Moschheimer Straße 9
2.
101
Urban
Horst
An der Hofwiese 6
3.
94
Schlemmer
Bernd
Brinkenstraße 2
4.
76
Eulberg
Rudolf
Oststraße 3
5.
71
Gläser
Bernd
Mühlenstraße 1
6.
64
Salden
Peter
Mühlenstraße 22
7.
56
Wolf
Rudi
Moschheimer Straße 14
8.
48
Schäfer
Hans-Georg
Gartenstraße 8
9.
43
Schäfer
Willibald
Moschheimer Straße 18
10.
40
Quirmbach
Marlies
Hauptstraße 1
11.
39
Otto
Georg
Ringstraße 8
12.
39
Paffhausen
Bernd
Schulstraße 10
Ersatzleute für den Ortsgemeinderat sin
IV.
d:
ifd.-Nr.
Stimmenzahl
Name
Vorname
Straße
1.
38
Schmidt
Peter
Südstraße 7
2.
36
Brosda
Richard
Gartenstraße 2
3.
35
Fasel
Sabine
Oststraße 2
4.
33
Hebgen
Werner
Beulstraße 1
5.
31
Wüst
Dieter
Beulstraße 10
6.
31
Stamm
Gerd
Oliver
Mühlenstraße 18 Kapellenstraße 5
7.
30
Lanziger
8.
29
Müller
Paul
Gartenstraße 5
9.
10.
11.
27
Fasel
Bernhard
Oststraße 2
25
Hommrich
Wolfgang
Ahrbachstraße 19
24
Schmidt
Jürgen
Ahrbachstraße 7
12.
23
Schlotter
Jürgen
Moschheimer Straße 8
56412 Boden, 25.06.2004
Eulberg, Rudolf, Ortsbürgermeister rill n 8 .? 1e ' nClewahlleiter für die Wahl
aes Ortsgemeinderates
(S.)
Gemeindeverwaltung Boden - Umlegungsausschuss - Bekanntmachung
Baulandumlegung „Obergarten”,
Gemarkung Boden
Die „1. Vorwegnahme der Entscheidung” vom 18.05.2004 zu den Ordnungsnummern 1.2, 11, 19 und 20 ist mit Ablauf des 17.06.2004 unanfechtbar geworden.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I. S.2141 ) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekannt gegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst. Die in der „1 .Vorwegnahme der Entscheidung” festgesetzten Geldleistungen werden mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Boden schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei dem vorstehend genannten Vermessungs- und Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur,18.06.2004 (Siegel) Enno Heeren
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses
Heiligenroth
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr
und.nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung.Tel.: 02602/16606,
.Fax: 02602/917396
E-Mail: gemeinde.heiligenroth ©freenet.de Internet: www.heiligenroth.de
Nutzung des Jugendraumes im Gemeindezentrum
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
da eine ordnungsgemäße Nutzung des Jugendraumes nicht mehr gegeben ist, bin ich gezwungen diesen zu schließen. Ständige Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die in direkter Nachbarschaft vom Jugendraum wohnen, veranlassten mich immer wieder in Gesprächen mit den Jugendlichen auf die Einhaltung gewisser Regeln zum Betrieb des Jugendraumes hinzuweisen. Diese Regeln sind in der Hausordnung festgelegt und wurden kaum noch beachtet.
Weiterhin wurden erhebliche Vandalismusschäden an Fenster und Türen in Höhe von mehreren hundert Euro im Jugendraum angerichtet. Ich bitte daher um Hinweise, damit der/die Verursacher in Regress genommen werden kann/können. In Anbetracht der o.a. Umstände habe ich mich gezwungen gesehen den Jugendraum wieder einmal zu schließen.
Erich Herbst, Ortsbürgermeister
Ferien am Ort
Vormerktermin! Die diesjährigen “Ferien am Ort” finden vom 27.08. bis 29.08.2004 wie gewohnt am Sportlerheim in Heiligenroth statt. Die Anmeldungen liegen demnächst beim Bäcker und Metzger aus.
TC Heiligenroth
Am Wochenende finden folgende Meisterschaftsspiele auf unserer Anlage statt:
02.07.2004,14.00 Uhr Herren 60 - TC Höhr-Grenzhausen 04.07.2004, 9.00 Uhr Damen - TC BW Braubach Zuschauer sind zu allen Spielen herzlich willkommen.
Nordic Walking
Am Donnerstag, 08.07.2004, um 18.30 Uhr bietet der Verein einen Nordic Walking Einführungskurs an. Hier wird die Grundtechnik für das Gehen mit den Stöcken vermittelt. Der Kurs findet bei Regen nicht statt. Infos und Anmeldung: Sabine Eidt, Telefon 02602/2395.
Walking / Nordic Walking
Trainingszeiten: Walken montags 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr, Nordic Walking mittwochs 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr, Treffpunkt: Sportlerheim
Step Aerobic
Der Verein bietet dienstags von 20.00 Uhr bis 21.00 Uhr Step Aerobic in der Vogelsanghalle, Eingang II, unter der Leitung von Simone Ritz an. Wer Interesse hat, kann einfach vorbei kommen und mitmachen.

