Einzelbild herunterladen

Wochenblatt VG Montabaur

sen Betrag wird am 18.3. an einen Vertreter vonHelft uns leben" am

Gemeindehaus übergeben. ..

- die VG Montabaur lädt am 1. und 2.4. zu einer interessanten Veran- staltung zum ThemaDie demografische Herausforderung ein.Da des eine sinnvolle Ergänzung zu unserem 1 Horbacher Dorfgespräch ist. sind alle Rats- und Ausschussmitglieder nach Anmeldung willkommen

- für den Bürgerverein konnten bisher noch keine 8 Leute gefunden wer­den, die bereit sind, ein Vorstandsamt zu übernehmen - die Hoffnung stirbt bekanntlich zu letzt!

- beimFrühjahrsputz" des Gemeinderates am 19.3. werden junge Obst­bäume gepflegt und Streicharbeiten ausgeführt

- das Gräberfeld II auf unserem Friedhof wird nach Ablauf der Ruhezeit im Herbst 2005 eingeebnet. Angehörige werden um Beachtung gebeten

- die Koppel ist künftig von April bis September an jedem ersten Samstag im Monat von 10 bis 12 Uhr geöffnet. In dieser Zeit kann dort aber nur Ast- und Baumschnitt abaelaaert werden. Über das Wochenblatt wird dar­

über ausführlich informiert.

- im Wochenblatt wurde über grundsätzliche Möglichkeiten informiert, wie der Bau von Ortsstraßen finanziert werden kann. Dies diente lediglich der Information der Bürger und ist nicht mit einem entsprechenden System­wechsel verbunden. Aufgetretene Irritationen sind insofern unbegründet. Die Ortsgemeinde wird auch künftig über solche grundsätzlichen Ange­legenheiten informieren, auch wenn einzelne darin einen willkommenen Anlass sehen, im Dorf für Unruhe zu sorgen. Nähere Infos dazu in der nächsten Ausgabe des Wochenblattes!

- damit im Buchfinkenzentrum auch künftig noch eine Mehrzwecknutzung möglich ist, müssen die Fenster der Halle geändert werden. An den Kosten von 18.000,- Euro soll sich die Ortsgemeinde mit 50 % beteiligen. Hierzu soll ein Vertreter der Verwaltung in den nächsten Ratssitzung gehört wer­den. Jedoch wurde in Aussicht gestellt, das Heizung, Sanitäranlagen. Hal­lendecke und Beleuchtung zeitnah erneuert werden und auch vorge­schlagen wird, auf dem Schulgelände eineBolz- und Spielwiese" anzu­legen. die für die Kinder auch zur Freizeitnutzung zur Verfügung steht.

- die neue Küche im Buchfinkenzentrum wird voraussichtlich am 20.4. ein­gebaut. Der Hallenausschuss entscheidet noch darüber, ob eine Spül­maschine angeschafft wird.

- zum 2.Horbacher Dorfgespräch" am 13.4. wird Prof. Dr. Ernst Leunin- ger vom Bistum Limburg als Referent erwartet. Er spricht zum Thema Zukunft der Arbeit und soziale Gerechtigkeit.

- noch immer für Ärger sorgt das Abstellen eines Autowracks auf einem privaten Anwesen. Die Gemeinde hat alle möglichen Schritte unternom­men, damit die Blechkiste weg kommt.

- Zufriedenheit herrschte über den Winterdienst in den zurückliegenden Monaten. Ein Dank geht an den von uns beauftragten Unternehmer Stock­burger, die Mitarbeiter der Straßenmeisterei Bad Ems und unsere Gemein­dearbeiter. Es gab in diesem langen und strengen Winter nur eine einzi­ge Beschwerde, als ein Straßenteilstück bei der Schneeräumung ver­gessen wurde!

- alle wollen DSL: die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) des Krei­ses wird den Bedarf abtragen und diesen dann für den gesamten Wester­waldkreis an die Telekom und andere Anbieter weiterleiten. Das bringt hoffentlich mehr als einzelne Initiativen

Satzung für einen Jugendgemeinderat

Bereits in der Januarsitzung hatte der Gemeinderat beschlossen, eine Jugendvertretung gern. § 46 GemO zu wählen und einen entsprechen­den Satzungsentwurf vorzubereiten. Ein entsprechender Entwurf wurde vorgelegt und beraten. Nun sind die Jugendlichen am Zug: in einer Jugendversammlung sollen sie sich damit auseinandersetzen. Der Rat war sich darin einig, dass der Jugendgemeinderat nur eine Chance haben kann, wenn die Jugendlichen dies wollen und sich dafür einsetzen. Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen - Änderung der Nutzungszeiten

Die zu hoch bemessenen Nutzungszeiten wurden reduziert. Zu lange Nut­zungszeiten bedeuten für die Angehörigen auch die Pflicht zur Grabstät­tenpflege, was jedoch in vielen Fällen nicht mehr sichergestellt werden kann. Die Änderungen ermöglichen auch eine schnellere Wiederbelegung der Grabfelder. Im Bedarfsfall ist bei der Gemeindeverwaltung die geän­derte Friedhofssatzung zu bekommen.

Information über die Gründung eines Fördervereins für das Ignatius-Lötschert-Haus

Um dazu beizutragen, das unser Altenheim auch in Zukunft noch zu den besten Senioreneinrichtungen in unserer Region gehört und um das Ange­bot weiter zu verbessern, will die Heimleitung einen Förderverein gründen. Die Ortsgemeinde sagt für dieses Vorhaben die volle Unterstützung zu und bittet auch die Bürgerschaft, dieses Vorhaben nach Kräften zu fördern. Irgendwann sind wir bekanntlich alle mal alt und oft auch pflegebedürftig' Zur Gründungsversammlung am Montag, 23.5. um 18.00 Uhr sind alle Interessenten im Ignatius-Lötschert-Haus willkommen.

Horbach wirdSolarLokal-Gemeinde

Die Solarenergie ist die beliebteste Energieform der Zukunft! Die Image­kampagneSolarLokal der Deutschen Umwelthilfe e.V. und der Solar- World AG will dieses positive Image mit Unterstützung der Kommunen weiter fördern. Horbach wird Mitglied dieser Kampagne und profitiert von regelmäßigen Informationen.

Bildung eines Arbeitskreises kinder- und familienfreundliches Horbach

Unser Kinderspielplatz soll naturnah umgestaltet und für die Kinder attrak­tiver werden. Dabei, wie dies umgesetzt werden soll, sollen Eltern und Kinder beteiligt werden. Hierzu wird im Sommer ein Arbeitskreis gegrün-

Nr.

det, der sich auch grundsätzlich mit der Frage beschäftigen «mi unser Dorf in den nächsten Jahren noch kinder- und familienfr wie gestalten können. Weitere Infos dazu zu gegebener Zeit. eun<lli <% Bildung einer Arbeitsgruppe Sportplatzsanierung Die Spielfläche unseresWaldstadions" ist In die Jahre gekomm dort auch in einigen Jahren nochscharf geschossen" und aedrihh®!!' 801 den, so ist nach nunmehr 20 Jahren eine Sanierung dringend nnh 8r ' Eine Arbeitsgruppe aus 7 Mitgliedern der Sportvereins und di r derates wird die entsprechenden Schritte vorbereiten. s üerr,ei n- Kastanienbäume müssen gefällt werden Aus Sicherheitsgründen ist die Fällung der beiden Kastanienbäi unserem Friedhof im Laufe dieses Jahres leider notwendig. Da imm auf Äste faul sind, kann für die Sicherheit der Friedhofsbesucher niemand garantieren. Es sollen jedoch zwei neue Kastanienbäume von ann r sener Größe gepflanzt und das Friedhofskapellchen saniert werden Planung für das Gelände an der Dreschhalle und Unterhrinn... des Bauhofes 9Un 9

Woche

--. - w .. I IIUI HU

dehaus für Bauzwecke nutzbar zu machen. Dies stellt nach An$icht7 Gemeinderates eine sinnvolle Abrundung des Dorfes dar. Die Dreschlut soll zu gegebener Zeit abgerissen, aber bis dahin noch mit gerinnst Aufwand erhalten werden. Der Gemeindebauhof soll im Spritzenhau£ zentriert werden. Mit entsprechenden Planungen wird sich der Bai» schuss beschäftigen.*

Uli Schmidt, Odsbürgermeisis,

Grünabfall

Die siebengrünen Horbacher Abfallregeln Der Frühling ist mit Macht ausgebrochen. Da fällt viel Grünabfall an.Ni/ wohin damit? Dazu, wie dieser Grünabfall zu entsorgen ist, nachfolgend 7grüne" Abfallregeln mit der Bitte um Beachtung: w

1. Abfuhr von Grünabfall durch die WAB Der Westerwaidkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb (WAB) fährt zweimal jähr­lich Grünabfall ab, je einmal im Frühjahr und im Herbst (9. Mai und 21 November). Je Grundstück werden bis zu 2 cbm kostenlos abgefahren! Mitgenommen werden Rasenschnitt, Laub, Pflanzenreste oder sonstige nicht sperrige Grünabfälle sowie Äste (bis 1,70 m). Die Abfälle müssen gebündelt oder als loses Material in Säcken oder Kartons bereitge werden. Zusätzlich werden je Haushalt auf der Mülldeponie in hi kostenlos bis zu 200 kg/Jahr angenommen. Weitere Infos dazu imjähi chen Müllkalender oder bei der WAB unter Tel. 02602/6806-0.

2. Regelmäßige Müllabfuhr Für Bio- und Grünabfall wie Rasenschnitt hat jeder Haushalt eine braune Mülltonne vorzuhalten, die alle 2 Wochen abgefahren wird. Die WAB bie­tet hierfür Gefäße bis zu 2401 Inhalt an. Gegenüber der kleinsten Tonne (80 I) ist dies ein Mehraufwand von jährlich etwa 30,- Euro bei Verzicht auf den Selbstkompostiererrabatt.

3. Verbrennen von Pflanzen im Dorf Pflanzen und Pflanzenteile dürfen nur außerhalb der Ortslage verbrannt werden, soweit sie nicht anderweitig verwertet werden können. Wer mehr : als drei cbm pflanzliche Abfälle verrennen will, muss dies der Orts zeibehörde schriftlich vorher mitteilen. In jedem Fall unzulässig ist sowohl das flächenmäßige Verbrennen und das Verbrennen innerhalb eines Min- destabstandes von 100 m zum Wald oder 50 m zu Gebäuden oder öffent­lichen Straßen. Unzulässig ist ebenfalls das Verbrennen zwischen 18.00 und 8.00 Uhr sowie das Mitverbrennen von nichtpflanzlichen Abfällen.

4. Schredderplatz auf der Koppel

Von April bis September an jedem ersten Samstag im Monat kann zwi­schen 10.00 und 12.00 Uhr Ast- und Baumschnitt im eingezäunten Bereich der Koppel zum schreddern eingelagert werden. Neu ist während dieser Zeit wird jeweils ein Mitglied des Gemeinderates oder ein Gemein­dearbeiter alsKoppelwächter" vor Ort darauf achten, dass auch wir® nur Ast- oder Baumschnitt abgelagert wird. Der Abfall wird je nach Bedarf mehrmals jährlich auf Kosten der Gemeinde geschreddert und an Inter­essenten kostenlos als Mulch abgegeben (zumindest soweit dieser nidit i von der Gemeinde selbst für die eigenen Anlagen benötigt wird). DasAbla- den von Grünabfällen auf dem Weg unterhalb der Koppel ist unzulässig Mehr dazu im nächsten Wochenblatt!

5.Eiskämmerchen" ist keine Deponie Leider wurden im Eiskämmerchen noch immer verschiedenartige Gr^ abfälle widerrechtlich abgekippt. Es handelt sich hierbei im mchtiOTn Sinne um eine nicht zulässige Abfallbeseitigungsanlage. Die abgeiage^ ten Grünabfälle stellen Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschans- u Abfallgesetzes dar und sind ordnungsgemäß zu entsorgen, außM stören sie das Landschafts- bzw. Waldbild. Die zuständigen Benow haben diese wilde Deponie bereits 2004 beanstandet. Falls w® 11 Grünabfall dort eingelagert wird, werden geeignete Absperrmaßna vorgenommen! Um dringende Beachtung wird gebeten!

6. Abfallcontainer am Friedhof

Unsere Verstorbenen haben es verdient, dass ihre letzten mit Pflanzen versehen und angemessen gepflegt werden. Angehörigen und der Gemeindearbeiter ist unser Friedhof in eine , Zustand. Für die durch die Grabpflege entstehenden Abfälle wird .

tainer vorgehalten. Leider kommt es immer mal wieder vor, dass ^ j

tainer die Menge der Abfälle nicht alle auf nehmen kann. Um dies j

hindern soll der Plastikabfall nicht am Friedhof, sondern zu hw» sorgt werden. Dies ist sicher zumutbar. Unbedingt ist aber si len, dass hier auch nur Friedhofsabfall entsorgt wird.

7 . Be» Grund: gen (K WAB). zender nahen verteil* diesen Verfolg

Mittelfristig wird angestrebt, das Gelände an der läche zu verkaufen und auch die benachbarte Fläche in Richtung Gemejj!

Dien;

Buchfi dienst ' Telefor lOrtsbü

Telefai lOrtsbü E-Mail OG.Hi {interne Telefoi Telefor | (Herr T Telefor 11 (Herr V

un