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henblatt

VG Montabaur

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Nr. 12/2005

Die Verwaltung informiert

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ostanschrlft: Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur oder Postfach 1262, 56402 Montabaur

ontag. 08 00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Menstag .08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch .08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

onnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 18.00 Uhr

preitag.8.00 bis 12.30 Uhr

entrale Telefonnummer .02602/126-0

Knungszeiten des Bürgerbüros

Montag.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Dienstag .8 00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Mittwoch .8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

jonnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

jeitag.-...8.00 bis 12.30 Uhr

forgerbüro - Telefonnummer .02602/126-123

Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne Zimmer 220 und 221)

Montag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

.08.00 bis 12.30 Uhr

und 14.00 bis 16.00 Uhr

.08.00 bis 12.30 Uhr

und 14.00 bis 16.00 Uhr

Ipienstag.

liittwoch.

Donnerstag.

.und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr

[immer 220, Telefonnummer.02602/126-192

[immer 221, Telefonnummer.02602/126-191

-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Intemetadresse: http://www.vg-montabaur.de [Redaktion Wochenblatt bei der Verbandsgemeindeverwaltung IMontabaur:

[immer 233 (Rathaus Neubau - Ebene 2)

Redaktionsschluss ist montags, 15.30 Uhr kTel: 02602/126-106 |Fax: 02602/126-251 E-Mail: wochenblatt@montabaur.de

WAB verschickt Gebührenbescheide

Der Westerwald-kreis-Abfallwirtschaftsbetrieb (WAB) gibt bekannt, dass ab dem 23. März 2005 die Müll­gebührenbescheide versandt werden. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, ass nur Grundstückseigentümer sowie Besitzer von Eigentumswohnun- en einen Bescheid bekommen. Für Mieter können aufgrund der gesetz­ten Vorgaben keine eigenen Abrechnungen geschickt werden .

Der Versand von über 70.000 Gebührenbescheiden innerhalb weniger fage stellt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Abfallwirtschafts- etriebes in jedem Jahr vor eine hohe Belastungsprobe. Erfahrungsgemäß (hat dies zur Folge, dass in den ersten Tagen nach Versand der Beschei­ds telefonische Anfragen nur in beschränktem Umfang bearbeitet werden

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onnen.

f/olker Best, Werkleiter des WAB empfiehlt daher, Änderungen, Einwände oder Fragen zum Gebührenbescheid unbedingt schriftlich oder per FAX 102602/80568) unter Angabe der Gebührenkontonummer an den WAB in fwschheim, Bodener Str. 15 zu richten, zumal viele Änderungen ohnehin ,siner schriftlichen Bestätigung bedürfen. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit sich per E-Mail mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb in Ver­bindung zu setzen (beratung@wab.rlp.de).

Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides j-u bezahlen, ein eingelegter Widerspruch führt nicht automatisch zur Auf- obung der Zahlungsverpflichtung. Wer sich die Begleichung der Ge- uhren zukünftig vereinfachen will, erteilt am besten gleich eine Einzugs- tmachtigung und hat damit die Chance einen schönen Preis zu gewinnen. Dm Geduld bittet der WAB in der nächsten Zeit auch diejenigen Bürger- nen und Bürger, die aus einem anderen Grund, als dem Gebührenbe- 0id in Moschheim anrufen. Durch die Überlastung der Telefonanlage ""es Vorkommen, dass sie öfter nichtdurchkommen. Der Abfallwirt- di« a J sbe,rieb dankt allen Betroffenen für ihr Verständnis und hofft, dass »beiße Phase nicht allzu lange andauert.

Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung

Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur ab. Hierzu kön­nen auch Bürger, die bei der BfA Berlin versichert sind, vorsprechen. Bera­tungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Die Versi­cherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personal­ausweises/Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Drit­ter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmög­lichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interes­sierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126313 (Herr Schrupp) oder per E-Mail: Bschrupp@montabaur.de. Bitte geben Sie dabei Namen, Versicherungsnummer und Beratungs­wunsch an.

Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunterlagen, den Sozialversicherungsausweis und - soweit dem Rentenversicherungsträ­ger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od. sonstige Berufsausbildung), z. B. Lehrvertrag und Gesellenbrief, mit.

Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollten auch das Fami­lienstammbuch bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht werden.

Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur

ln der vergangenen Woche wurden im Verbandsgemeindegebiet eine Rei­he von Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.

In dieser Woche möchten wir Ihnen die Ergebnisse der Messungen in der

Elgendorfer Str., Montabaur vorstellen.

Diese Straße darf mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h befahren werden.

Insgesamt 268 Fahrzeuge wurden während der einstündigen Kontrolle gemessen.

Hier mussten Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 25 km/h festgestellt werden.

Innerhalb einer Stunde fuhren 11 Fahrzeuge bis zu 60 km/h, 14 Fahr­zeuge bis zu 65 km/h, 7 Fahrzeuge bis zu 70 km/h und 4 Fahrzeuge wur­den mit einer Geschwindigkeit von bis zu 75 km/h gemessen.

Insgesamt 232 Verkehrsteilnehmer hielten die zulässige Höchstge­schwindigkeit ein.

Wir weisen darauf hin, dass in der kommenden Woche in den folgenden Bereichen der Verbandsgemeinde Montabaur mit Geschwindigkeitskon­trollen innerhalb geschlossener Ortschaften zu rechnen ist:

Montabaur (einschließlich Stadtteile)

Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen)

Augst (Eitelbom, Kadenbach, Neuhäusel, Simmem)

Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen)

Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilber­scheid, Nentershausen, Niedererbach, Nombom)

Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf)

Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen)

Die Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen, der Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rück­sichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen.

Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an son­stigen Gefahrenstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und zwar tagsüber, abends und nachts sowie am Wochenende und an Feier­tagen. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den örtlichen Verhältnissen angepasste Fahrweise, denn überhöhte Geschwindigkeit ist die Unfallursache Nr. 1. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Ordnungsamt

Bekanntmachung des Fundamtes

Folgende Fundgegenstände sind beim Fundamt in Montabaur abgege­ben worden:

Fd.-Nr. Fundgegenstände

11/2005 Blauer Schal

12/2005 Graue Geldbörse

13/2005 1 Silberring mit kleinen Steinchen

14/2005 Braune Wildlederhandschuhe

15/2005 Armbanduhr mit blauem Band

16/2005 Braune Damen-Lederhandschuhe

17/2005 1 Ehering mit Gravur

18/2005 1 silberner Ring

19|2005 1 goldene Halskette

20/2005 1 silberne Halskette

21/2005 Schwarzes Schlüsselmäppchen mit 1 Schlüssel Zeis Ikon 22/2005 1 Dom-Schlüssel mit weißem Anhänger, Aufschrift EZ 0.18

25/2005 1 Mountainbike, 21 Gang, Marke Esperi, schwarz

29/2005 Silberfarbenes Gliederarmband

30/2005 2 kleine Creolen

31/2005 Kleine Creole