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VG Montabaur
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Nr. 12/2005
Die Verwaltung informiert
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ostanschrlft: Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur oder Postfach 1262, 56402 Montabaur
ontag. 08 00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
Menstag .08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch .08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
onnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 18.00 Uhr
preitag.8.00 bis 12.30 Uhr
entrale Telefonnummer .02602/126-0
Knungszeiten des Bürgerbüros
Montag.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Dienstag .8 00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Mittwoch .8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
jonnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
jeitag.-...8.00 bis 12.30 Uhr
forgerbüro - Telefonnummer .02602/126-123
Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne Zimmer 220 und 221)
Montag.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
.08.00 bis 12.30 Uhr
und 14.00 bis 16.00 Uhr
.08.00 bis 12.30 Uhr
und 14.00 bis 16.00 Uhr
Ipienstag.
liittwoch.
Donnerstag.
.und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
[immer 220, Telefonnummer.02602/126-192
[immer 221, Telefonnummer.02602/126-191
-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Intemetadresse: http://www.vg-montabaur.de [Redaktion Wochenblatt bei der Verbandsgemeindeverwaltung IMontabaur:
[immer 233 (Rathaus Neubau - Ebene 2)
Redaktionsschluss ist montags, 15.30 Uhr kTel: 02602/126-106 |Fax: 02602/126-251 ■E-Mail: wochenblatt@montabaur.de
WAB verschickt Gebührenbescheide
Der Westerwald-kreis-Abfallwirtschaftsbetrieb (WAB) gibt bekannt, dass ab dem 23. März 2005 die Müllgebührenbescheide versandt werden. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, ass nur Grundstückseigentümer sowie Besitzer von Eigentumswohnun- en einen Bescheid bekommen. Für Mieter können aufgrund der gesetzten Vorgaben keine eigenen Abrechnungen geschickt werden .
Der Versand von über 70.000 Gebührenbescheiden innerhalb weniger fage stellt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Abfallwirtschafts- etriebes in jedem Jahr vor eine hohe Belastungsprobe. Erfahrungsgemäß (hat dies zur Folge, dass in den ersten Tagen nach Versand der Bescheids telefonische Anfragen nur in beschränktem Umfang bearbeitet werden
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onnen.
f/olker Best, Werkleiter des WAB empfiehlt daher, Änderungen, Einwände oder Fragen zum Gebührenbescheid unbedingt schriftlich oder per FAX 102602/80568) unter Angabe der Gebührenkontonummer an den WAB in fwschheim, Bodener Str. 15 zu richten, zumal viele Änderungen ohnehin ,siner schriftlichen Bestätigung bedürfen. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit sich per E-Mail mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb in Verbindung zu setzen (beratung@wab.rlp.de).
Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides j-u bezahlen, ein eingelegter Widerspruch führt nicht automatisch zur Auf- obung der Zahlungsverpflichtung. Wer sich die Begleichung der Ge- uhren zukünftig vereinfachen will, erteilt am besten gleich eine Einzugs- tmachtigung und hat damit die Chance einen schönen Preis zu gewinnen. Dm Geduld bittet der WAB in der nächsten Zeit auch diejenigen Bürger- nen und Bürger, die aus einem anderen Grund, als dem Gebührenbe- 0id in Moschheim anrufen. Durch die Überlastung der Telefonanlage ""es Vorkommen, dass sie öfter nicht “durchkommen”. Der Abfallwirt- di« a J sbe,rieb dankt allen Betroffenen für ihr Verständnis und hofft, dass »beiße Phase“ nicht allzu lange andauert.
Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung
Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur ab. Hierzu können auch Bürger, die bei der BfA Berlin versichert sind, vorsprechen. Beratungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personalausweises/Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmöglichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interessierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126313 (Herr Schrupp) oder per E-Mail: Bschrupp@montabaur.de. Bitte geben Sie dabei Namen, Versicherungsnummer und Beratungswunsch an.
Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunterlagen, den Sozialversicherungsausweis und - soweit dem Rentenversicherungsträger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od. sonstige Berufsausbildung), z. B. Lehrvertrag und Gesellenbrief, mit.
Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollten auch das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht werden.
Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur
ln der vergangenen Woche wurden im Verbandsgemeindegebiet eine Reihe von Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.
In dieser Woche möchten wir Ihnen die Ergebnisse der Messungen in der
Elgendorfer Str., Montabaur vorstellen.
Diese Straße darf mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h befahren werden.
Insgesamt 268 Fahrzeuge wurden während der einstündigen Kontrolle gemessen.
Hier mussten Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 25 km/h festgestellt werden.
Innerhalb einer Stunde fuhren 11 Fahrzeuge bis zu 60 km/h, 14 Fahrzeuge bis zu 65 km/h, 7 Fahrzeuge bis zu 70 km/h und 4 Fahrzeuge wurden mit einer Geschwindigkeit von bis zu 75 km/h gemessen.
Insgesamt 232 Verkehrsteilnehmer hielten die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein.
Wir weisen darauf hin, dass in der kommenden Woche in den folgenden Bereichen der Verbandsgemeinde Montabaur mit Geschwindigkeitskontrollen innerhalb geschlossener Ortschaften zu rechnen ist:
• Montabaur (einschließlich Stadtteile)
• Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen)
• Augst (Eitelbom, Kadenbach, Neuhäusel, Simmem)
• Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen)
• Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Nentershausen, Niedererbach, Nombom)
• Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf)
• Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen)
Die Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen, der Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rücksichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen.
Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an sonstigen Gefahrenstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und zwar tagsüber, abends und nachts sowie am Wochenende und an Feiertagen. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den örtlichen Verhältnissen angepasste Fahrweise, denn überhöhte Geschwindigkeit ist die Unfallursache Nr. 1. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Ordnungsamt
Bekanntmachung des Fundamtes
Folgende Fundgegenstände sind beim Fundamt in Montabaur abgegeben worden:
Fd.-Nr. Fundgegenstände
11/2005 Blauer Schal
12/2005 Graue Geldbörse
13/2005 1 Silberring mit kleinen Steinchen
14/2005 Braune Wildlederhandschuhe
15/2005 Armbanduhr mit blauem Band
16/2005 Braune Damen-Lederhandschuhe
17/2005 1 Ehering mit Gravur
18/2005 1 silberner Ring
19|2005 1 goldene Halskette
20/2005 1 silberne Halskette
21/2005 Schwarzes Schlüsselmäppchen mit 1 Schlüssel Zeis Ikon 22/2005 1 Dom-Schlüssel mit weißem Anhänger, Aufschrift EZ 0.18
25/2005 1 Mountainbike, 21 Gang, Marke Esperi, schwarz
29/2005 Silberfarbenes Gliederarmband
30/2005 2 kleine Creolen
31/2005 Kleine Creole

