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[ Wochenblatt

VG Montabaur

Nr. 12/2005

Veranstaltungstipps

Vorankündigung zum

3. Heiiberscheider Seifenkisten, Gaudi- und 1.Bobby-Car-Rennen

Die Freiwillige Feuerwehr Heilberscheid startet nach großen Erfolgen in den letzten Jahren ihr 3. Seifenkisten- und Gaudirennen für Kinder von 8 bis 16 Jahren

am Samstag, 28. Mai, und Sonntag, 29. Mai 2005,

und erstmals ein

Bobby-Car-Rennen für Kids von 5 bis 7 Jahren. Aus organisatorischen Gründen bitten wir bereits jetzt um Anmeldungen für Eigenbaukisten beim Wehrführer Manfred Weimer, Tel. 06485/8228, sowie Günter Bauch, Tel. 06485/8730. Weitere Einzelheiten hierzu werden in den nächsten Wochen bekannt gegeben.

Alpha-Kurs

WARtm Gott pwcht tinrAcn lanncnLCAffcn?

Themen (in Auswahl): Warum ln aller Welt Gott?

Was ist der Mensch? Jesus stirbt - und dann?

Was ist ein Christ?

Was schadet uns? Wozu Kirche?

Kur,tag: Jeweils Moatag un 19JO Uhr Daaerc li. April bis 26. Jaai 2005 Pias da Wochcacade: 3.-5. Jaai 2005

Veraastahaagsort: Ev. Gemeiadehaas aa der Paaloskirche, PeterstorstraBe 6 Ansortckoartner:

Pfr. Peter Boacaeia, TeL 02602-3420 Pfr. Michael Dietrich, TeL 02602-5240 Dr. Dorothea Behme-Wecfasaag, TeL 02602-5188 Der Ctaabeaskars wird veraastahet voa der Ev. Kircheagemeiade Moatabaar.

Herzliche Einladung!

Kiiwtöp-KlflioWptiasap in Kaoitfnkach

Wann: 9. April 2005 von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Wo: Kath. Kindergarten

Angeboten werden können gut erhaltene Kinderbekleidung bis Größe 176, Umstandsmode sowie Kinderwagen, Spielsachen und sonstiges Zubehör.

Der Verkaufslisten (höchstens 40 Artikel pro Liste) mit Preiszettel kön- nen gegen 6,00 Euro Spendengebühr ab sofort bei Jutta Gebhardt (Tel. 02620/1375), Antonia Bender (Tel. 02620/2714) oder im kath. Kinder­garten Kadenbach abgeholt werden.

Die zu verkaufenden Artikel müssen am Mittwoch, 06.04., oder Don- norstag, 07.04.2005, zwischen 18.00 Uhr und 19.00 Uhr im Kindergar­ten abgegeben werden.

Wir bitten von der Verwendung von Stecknadeln abzusehen!

Die nicht verkauften Artikel sowie die Verkaufserlöse können am 09.04.2005 in der Zeit von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr abgeholt werden, vom Verkaufspreis werden keine Prozente abgezogen!

Lust auf Kaffee und Kuchen?

Unterstützen Sie den Kindergarten, indem Sie Kuchen kaufen, damit wir neues Spielzeug anschaffen können!

VERLAG

WITTICH

IMPRESSUM:

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachun­gen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung lür Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils gel­tenden Fassungen, erscheint wöchentlich.

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG. 56195 Höhr-Grenzhausen. Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de

ANZEIGEN-eMall:

anzelqenewlttich-hoehr.de

Redaktions-eMail:

WQchenblattemontabaur.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsge­meindeverwaltung, der Bürgermeeter.Verantwortiich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzei­genteil: Annette Sted. unter Anschrift des Verlages.

Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzetver- sand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.

Für unverlangt eingesandte Manuskripte. Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfas­sers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde eingereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfas­sers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadener­satzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtig­keit der Anzeigen übernimmt der Vertag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigen­veröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z. gül­tige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Ver­schulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt. Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen kei­ne Ansprüche gegen den Vertag.