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Wochenblatt VG Montabaur

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Und es geht doch!

- Wie das Land zum eigenen Heim

Das Land Rheinland-Pfalz, darauf weist die LBS hin, greift vor allem jungen Familien mit Kindern beim Hausbau und Kauf einer selbst genutzten Wohnung mit einem Fächer an Finanzierungshilfen kräftig un­ter die Arme. Wer bauen oder kaufen will, sollte sein Vorhaben aber zügig in Angriff nehmen, weil die Fördermittel nur so lan­ge fließen, wie der Vorrat reicht. Unbe­dingt zu beachten ist auch, dass die Be­willigung der Fördermittel in allen Pro­grammen vor Baubeginn, beziehungswei­se vor Unterschrift unter einen Kaufvertrag erfolgt sein muss (Ausnahme bei Grund­stückskaufvertrag).

Gefördert werden in Rheinland-Pfalz Wohnungen mit Baudarlehen und Auf­wendungsdarlehen; auch der Erwerb ge­brauchter Wohnungen im Eigentumspro­gramm genießt die Hilfe des Landes. Auf­wendungsdarlehen werden im Rahmen der Darlehensförderung nur für den Neubau gewährt. Im Eigentumsprogramm gibt es drei Stufen: Berechtigte mit Einkommen bis 60 Prozent der Einkommensgrenze erhal­ten als Grundförderung Darlehen in Höhe von 10 000 Euro pro Person, bis 80 Pro­zent der Einkommensgrenze von 7000 pro Person und bis 100 Prozent der Grenze 4000 Euro pro Person. Die Grundförde­rung erhöht sich für junge Ehepaare, für Haushalte mit Schwerbehinderten und um die Kinderkomponenten sowie um Zu­satzdarlehen für Schwerbehinderte und für Baumaßnahmen in Gemeinden ab 30 000 Einwohnern.

Bei einem Haushalt mit drei Kindern sieht das in der Darlehensförderstufe bis 80 Pro­zent der Einkommensgrenze so aus: Die Förderung gibt es bis zu einem Jahresein­kommen von 37 691 Euro und in der Stu­fe 100 Prozent bis 46 349 Euro.

Wie hoch fallen nun die Hilfen aus? Der Haushalt mit fünf Personen (Kriterien für junge Ehepaare erfüllt und drei Kinder) er­hält für einen Neubau in der Darlehens­förderstufe 80 Prozent einen Grundbetrag von 42 000 Euro als Baudarlehen. Dieses Baudarlehen erhöht sich noch um die Kin­derkomponenten in Höhe von 18 000 Eu­ro, sodass insgesamt 60 000 Euro gewährt werden. Diese Baudarlehen werden in den ersten zehn Jahren zu einem Zinssatz von einem Prozent und einer Tilgung von ei­nem Prozent (bei Gebrauchtimmobilien mindestens zwei Prozent Tilgung) gewährt.

Hat die Gemeinde, in der das Haus gebaut wird, über 30 000 Einwohner, steigt das Baudarlehen um weitere 5 000 Euro. Zu­sätzliche Darlehen bis 13 000 Euro kön­nen für bauliche Maßnahmen, die wegen der Schwerbehinderung eines Haushalts­mitglieds erforderlich sind, gewährt wer­den. Und noch ein Bonbon: Zur Minderung der Belastung werden Aufwendungsdarle­hen im Gesamtbetrag von 10 800 Euro ausgezahlt. Das bringt den Berechtigten im ersten Jahr 1 350 Euro mehr Bares ins Portmonee.

In allenNeubouprogrammen* werden nur Bauvorhaben gefördert, bei denen die Baukosten inkl. Kosten für Garagen oder Stellplätze, ohne die Kosten des Bau­grundstücks, nicht mehr als 1 400 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Der Wert der Sach- und Arbeitsleistungen des Bauherren ist bei der Ermittlung der Bau­kosten zu berücksichtigen.

Beim Kauf einesgebrauchten* Hauses oder einergebrauchten* Wohnung gel­ten die selben Bedingungen wie für den Neubau. Auch Mieter, die ihre Wohnung kaufen wollen, erhalten die Hilfen in allen

Programmen nach den Grundsätzen für den Kauf einergebrauchten" Wohnung Im Ergänzungsprogramm stellt das Land für einen Zeitraum von 15 Jahren feste Zinsgarantien für Sparkassen- / Haus­bankendarlehen bei der Eigenheimfinan­zierung zur Verfügung. Der Darlehens­nehmer zahlt dann für sein Darlehen 10 Jahre lang nur einen Zins von einem Pro­zent, danach für fünf Jahre drei Prozent. Für einen vierköpfigen Haushalt sieht die Förderung folgendermaßen aus: Für Neu­bau und gebrauchte Immobilien wird der gleiche Betrag gewährt. Die Grundförde­rung beträgt 20 000 Euro und erhöht sich bei zwei Kindern um 4 000 Euro. Zur Til­gung wird empfohlen, einen Bausparver­trag zur späteren Ablösung des Darlehens anzusparen, empfehlen die LBS und die Sparkassen.

Interessenten sollten sich unbedingt von ei­nem Fachmann der LBS, Sparkasse oder der Landestreuhandstelle, Michael Baclt, Tel.: 0 61 31* 13 21 03 oder Kunibert Steffen, 0 61 31-13 21 61, beraten las­sen, denn die zahlreichen Vorschriften sind für den Laien kompliziert. Auskünfte ertei­len ferner die örtlichen Stadt- und Kreis­verwaltungen, bei denen auch die Anträ­ge einzureichen sind. Schließlich will jeder, bevor er den ersten Schritt zum eigenen Heim macht, genau wissen, ob und, wenn ja, welche Förderung er in Anspruch neh­men kann, stellt die LBS fest.

Die BroschüreWohneigentum 2005" ist demnächst bei der Stadt-, Verbandsge­meinde- oder Kreisverwaltung oder auch beim Ministerium der Finanzen, Kaiser-Frie- drich-Straße 1, 55116 Mainz erhältlich.

Eine Information der LBS

1.3.2005

Förderprogramme Wohneigentum 2005

Darlehensförderung

Eraänzungsprogramm

Einkommen bis 60 % der EK-Grenze

Einkommen bis 80 % der EK-Grenze

Einkommen b* 130 % derEK-Gw«

Einkommen bis 100 % der EK-Grenze

BRUTTO

BRUTTO

BRUTTO

BRUTTO

Haushalts­größe

Arbeiter

Angestellte

Arbeiter

Angestellte

Junge

Ehepaare

Junge

Ehepaare

Arbeiter

Arbeiter

Angeete»

Angestellte

Ehepaare

11.205

14 634

23.205

16.062

2 Personen

16.348

22.062

21.491

27.205

26.634

34 348

32.346

3 Personen *)

20.577

26.291

26.891

32.605

33.205

42.677

38.920

4 Personen *)

24.805

30.520

32.291

38.005

39.777

51.005

5 Personen *)

29.034

34.748

37.691

43.405

46.348

50.334

52.062

6 Personen *)

33.262

38.977

43.091

48.805

52.920

67.662

58 634

7 Personen

37.491

43.205

48.491

54.205

75.991

59.491

65 205

8 Personen *)

41.720

47.434

53.891

59.605

84.320

66.062

71.777

9 Personen *)

45.948

51.622

59.291

65.005

92.648

72.634

78 348

50.177

55.891

64.691

70.405

100.977

79.205

84 920

Ab einem 3-Personen-Haushalt wird in der Tabelle davon ausgegangen, dass es sich bei jeder zusätzlichen Person um ein Ist diese zusätzliche Person kein Kind, ist die jeweilige Einkommensgrenze um 500,- (bzw. das Bruttoeinkommen um 715

Kind La. des WoFG handelt ) zu vermindern.