Wochenblatt VG Montabaur
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Und es geht doch!
- Wie das Land zum eigenen Heim
Das Land Rheinland-Pfalz, darauf weist die LBS hin, greift vor allem jungen Familien mit Kindern beim Hausbau und Kauf einer selbst genutzten Wohnung mit einem Fächer an Finanzierungshilfen kräftig unter die Arme. Wer bauen oder kaufen will, sollte sein Vorhaben aber zügig in Angriff nehmen, weil die Fördermittel nur so lange fließen, wie der Vorrat reicht. Unbedingt zu beachten ist auch, dass die Bewilligung der Fördermittel in allen Programmen vor Baubeginn, beziehungsweise vor Unterschrift unter einen Kaufvertrag erfolgt sein muss (Ausnahme bei Grundstückskaufvertrag).
Gefördert werden in Rheinland-Pfalz Wohnungen mit Baudarlehen und Aufwendungsdarlehen; auch der Erwerb gebrauchter Wohnungen im Eigentumsprogramm genießt die Hilfe des Landes. Aufwendungsdarlehen werden im Rahmen der Darlehensförderung nur für den Neubau gewährt. Im Eigentumsprogramm gibt es drei Stufen: Berechtigte mit Einkommen bis 60 Prozent der Einkommensgrenze erhalten als Grundförderung Darlehen in Höhe von 10 000 Euro pro Person, bis 80 Prozent der Einkommensgrenze von 7000 pro Person und bis 100 Prozent der Grenze 4000 Euro pro Person. Die Grundförderung erhöht sich für junge Ehepaare, für Haushalte mit Schwerbehinderten und um die Kinderkomponenten sowie um Zusatzdarlehen für Schwerbehinderte und für Baumaßnahmen in Gemeinden ab 30 000 Einwohnern.
Bei einem Haushalt mit drei Kindern sieht das in der Darlehensförderstufe bis 80 Prozent der Einkommensgrenze so aus: Die Förderung gibt es bis zu einem Jahreseinkommen von 37 691 Euro und in der Stufe 100 Prozent bis 46 349 Euro.
Wie hoch fallen nun die Hilfen aus? Der Haushalt mit fünf Personen (Kriterien für junge Ehepaare erfüllt und drei Kinder) erhält für einen Neubau in der Darlehensförderstufe 80 Prozent einen Grundbetrag von 42 000 Euro als Baudarlehen. Dieses Baudarlehen erhöht sich noch um die Kinderkomponenten in Höhe von 18 000 Euro, sodass insgesamt 60 000 Euro gewährt werden. Diese Baudarlehen werden in den ersten zehn Jahren zu einem Zinssatz von einem Prozent und einer Tilgung von einem Prozent (bei Gebrauchtimmobilien mindestens zwei Prozent Tilgung) gewährt.
Hat die Gemeinde, in der das Haus gebaut wird, über 30 000 Einwohner, steigt das Baudarlehen um weitere 5 000 Euro. Zusätzliche Darlehen bis 13 000 Euro können für bauliche Maßnahmen, die wegen der Schwerbehinderung eines Haushaltsmitglieds erforderlich sind, gewährt werden. Und noch ein Bonbon: Zur Minderung der Belastung werden Aufwendungsdarlehen im Gesamtbetrag von 10 800 Euro ausgezahlt. Das bringt den Berechtigten im ersten Jahr 1 350 Euro mehr Bares ins Portmonee.
In allen „Neubouprogrammen* werden nur Bauvorhaben gefördert, bei denen die Baukosten inkl. Kosten für Garagen oder Stellplätze, ohne die Kosten des Baugrundstücks, nicht mehr als 1 400 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Der Wert der Sach- und Arbeitsleistungen des Bauherren ist bei der Ermittlung der Baukosten zu berücksichtigen.
Beim Kauf eines „gebrauchten* Hauses oder einer „gebrauchten* Wohnung gelten die selben Bedingungen wie für den Neubau. Auch Mieter, die ihre Wohnung kaufen wollen, erhalten die Hilfen in allen
Programmen nach den Grundsätzen für den Kauf einer „gebrauchten" Wohnung Im Ergänzungsprogramm stellt das Land für einen Zeitraum von 15 Jahren feste Zinsgarantien für Sparkassen- / Hausbankendarlehen bei der Eigenheimfinanzierung zur Verfügung. Der Darlehensnehmer zahlt dann für sein Darlehen 10 Jahre lang nur einen Zins von einem Prozent, danach für fünf Jahre drei Prozent. Für einen vierköpfigen Haushalt sieht die Förderung folgendermaßen aus: Für Neubau und gebrauchte Immobilien wird der gleiche Betrag gewährt. Die Grundförderung beträgt 20 000 Euro und erhöht sich bei zwei Kindern um 4 000 Euro. Zur Tilgung wird empfohlen, einen Bausparvertrag zur späteren Ablösung des Darlehens anzusparen, empfehlen die LBS und die Sparkassen.
Interessenten sollten sich unbedingt von einem Fachmann der LBS, Sparkasse oder der Landestreuhandstelle, Michael Baclt, Tel.: 0 61 31* 13 21 03 oder Kunibert Steffen, 0 61 31-13 21 61, beraten lassen, denn die zahlreichen Vorschriften sind für den Laien kompliziert. Auskünfte erteilen ferner die örtlichen Stadt- und Kreisverwaltungen, bei denen auch die Anträge einzureichen sind. Schließlich will jeder, bevor er den ersten Schritt zum eigenen Heim macht, genau wissen, ob und, wenn ja, welche Förderung er in Anspruch nehmen kann, stellt die LBS fest.
Die Broschüre „Wohneigentum 2005" ist demnächst bei der Stadt-, Verbandsgemeinde- oder Kreisverwaltung oder auch beim Ministerium der Finanzen, Kaiser-Frie- drich-Straße 1, 55116 Mainz erhältlich.
Eine Information der LBS
1.3.2005
Förderprogramme Wohneigentum 2005
Darlehensförderung
Eraänzungsprogramm
Einkommen bis 60 % der EK-Grenze
Einkommen bis 80 % der EK-Grenze
Einkommen b* 130 % derEK-Gw«
Einkommen bis 100 % der EK-Grenze
BRUTTO
BRUTTO
BRUTTO
BRUTTO
Haushaltsgröße
Arbeiter
Angestellte
Arbeiter
Angestellte
Junge
Ehepaare
Junge
Ehepaare
Arbeiter
Arbeiter
Angeete»
Angestellte
Ehepaare
11.205
14 634
23.205
16.062
2 Personen
16.348
22.062
21.491
27.205
26.634
34 348
32.346
3 Personen *)
20.577
26.291
26.891
32.605
33.205
42.677
38.920
4 Personen *)
24.805
30.520
32.291
38.005
39.777
51.005
5 Personen *)
29.034
34.748
37.691
43.405
46.348
50.334
52.062
6 Personen *)
33.262
38.977
43.091
48.805
52.920
67.662
58 634
7 Personen
37.491
43.205
48.491
54.205
75.991
59.491
65 205
8 Personen *)
41.720
47.434
53.891
59.605
84.320
66.062
71.777
9 Personen *)
45.948
51.622
59.291
65.005
92.648
72.634
78 348
50.177
55.891
64.691
70.405
100.977
79.205
84 920
Ab einem 3-Personen-Haushalt wird in der Tabelle davon ausgegangen, dass es sich bei jeder zusätzlichen Person um ein Ist diese zusätzliche Person kein Kind, ist die jeweilige Einkommensgrenze um 500,- € (bzw. das Bruttoeinkommen um 715
Kind La. des WoFG handelt €) zu vermindern.

